(6.5.2014)Wer in München eine Erstbelehrung für den gewerbsmäßigen Kontakt mit offenen Lebensmitteln benötigt, kann sich ab sofort auf
www.muenchen.de/erstbelehrung online beim Referat für Gesundheit und Umwelt anmelden. Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz benötigen alle, die gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben oder in Küchen beziehungsweise Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Sie muss vor Antritt der Tätigkeit beim jeweiligen örtlichen Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt beziehungsweise beauftragten Ärztin bescheinigt werden. Die Erstbelehrung dient der Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen bei der Lebensmittelverarbeitung und soll die Ausbreitung von Infektionskrankheiten vermeiden. Für die Erstbelehrung im Gesundheitshaus in München, Dachauer Straße 90, ist eine Anmeldung nötig. Mit der neuen Online-Anmeldung ist dies jetzt rund um die Uhr möglich. Der bevorzugte Termin kann dabei einfach ausgewählt werden.
Eine Erstbelehrung ist unter anderem für Personen mit folgenden Tätigkeiten verpflichtend: Mitarbeit in Bäckereien, in der Gastronomie, in Kindertageseinrichtungen oder in Pflegeberufen. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit werden im Gesundheitshaus Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet München leben oder arbeiten, belehrt. Gruppenanmeldungen für Betriebe sind möglich. Die Erstbelehrung kostet 14 Euro. Bei einer Sammelbelehrung für Ehrenamtliche beträgt die einmalige Grundgebühr 12,50 Euro – pro Person werden dann noch 2,50 Euro fällig.