Keine Drückjagden in Forstgebiet „Moosschwaige“, sondern forst- wirtschaftliche Ziele korrigieren
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Rathaus Umschau 85 / 2014, veröffentlicht am 07.05.2014
Keine Drückjagden in Forstgebiet „Moosschwaige“, sondern forstwirtschaftliche Ziele korrigieren
Antrag Stadträte Robert Brannekämper, Manuel Pretzl, Otto Seidl und Johann Stadler (CSU) vom 20.12.2013
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In dem oben genannte Antrag fordern Sie, dass
„die überzogenen wald-
baulichen Ziele für die städtische Forstfläche ‚Moosschwaige’ umgehend geändert werden. Drückjagden der städtischen Forstver waltung sind mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Stadtrat hat am 29.02.2012 das Kommunalreferat-Forstverwaltung beauftragt, die festgelegten waldbaulichen Bewirtschaftungsgrundsätze zu vollziehen und umzusetzen sowie detaillierte Regelungen für die Jagdausübung zu treffen. Damit betrifft der Inhalt Ihres Antrages eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 20.12.2013 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Zunächst darf ich Ihnen kurz die mit dieser Thematik verbundenen Rahmenbedingungen erläutern, die die Auftragsgrundlage der städtischen Forstverwaltung darstellen. Es ist nicht möglich, diese waldbaulichen Ziele in der Moosschwaige beliebig zu verändern.
Alle zehn Jahre werden durch Forstsachverständige verbindliche forstwirtschaftliche Ziele in den Kommunalwäldern formuliert (Forsteinrichtung). In der Moosschwaige erfolgte die letzte Planung 2005. Diese Planung wird, unter Mitwirkung der Kommune, federführend vom zuständigen Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten durchgeführt. Die resultierende forstliche Planung ist für die Kommune bindend, wird überprüft und kann nicht während der Laufzeit der Forsteinrichtung einfach geändert werden. Dieses Vorgehen ist im Bayerischen Waldgesetz und der Kommunalwaldverordnung fixiert.
Das Hauptziel in der Moosschwaige ist die vom Stadtrat beschlossene Schaffung des 2. Münchner Ökokontos und die damit einhergehende öko-logische Aufwertung. Alle anderen Ziele, wie beispielsweise die Nutzfunktion des Waldes, werden diesem Ziel untergeordnet. Dies ist mit dem Kauf der Moosschwaige 2004 beschlossen und mit der Errichtung des Ökokontos zum 01.01.2014 durch den Stadtrat bestätigt worden. Werden die Planungen zur ökologischen Aufwertung und die damit einhergehenden hohen waldbaulichen Standards nicht erfüllt, verliert das Gebiet seinen Status als Ökokonto und könnte die Entwicklung des Baugebiets Freiham gefährden.
Die ökologische Aufwertung im Gebiet der Moosschwaige steht dabei in keinerlei Gegensatz zur Erholungsfunktion. Der ehemalige Fichtenforst erfährt eine komplette Umwandlung, hin zu einem laubholzdominierten Naturwald. Durch seine Abwechslung in der Struktur ist dieser Wald wesentlich attraktiver für Erholungssuchende. Dies wird bereits jetzt durch unzählige Kontakte mit Spaziergängern bestätigt. Um so strukturierter ein Waldbestand ist, um so mehr Verjüngung auf dem Waldboden aufkommt, desto weniger wird das Rehwild sichtbar, dies ist unabhängig von der Populationshöhe. Das Rehwild ist ein „Ducker“, d.h. wann immer möglich verkriecht es sich in unübersichtliche Strukturen und ist für Spaziergänger nicht mehr zu erkennen. Je besser das Biotop für Rehwild ist, desto weniger ist diese Wildart zu sehen.
Die durch den Stadtrat gewünschten, hohen waldbaulichen Ziele, gekoppelt mit den Ergebnissen des amtlichen Vegetationsgutachtens, bedingen die hoheitlich von der Unteren Jagdbehörde (KVR) festgesetzte Abschussplanung. Diese ist auch dann zu vollziehen, wenn sie bezogen auf 100 ha, im Vergleich zum bayerischen Mittel, hoch ist. Die Höhe der Rehwildpopulation in einem reinen Waldgebiet, wie z.B. dem Spessart oder dem Bayerischen Wald, ist im Vergleich zu einer intensiven Kulturlandschaft, wie um die Moosschwaige, völlig unterschiedlich. Es ist daher nicht möglich, örtliche Abschusszahlen mit dem Bayerischen Durchschnitt zu vergleichen und damit Rückschlüsse auf eine Über- oder Unterbejagung zu ziehen. Alleine die Verbisssituation an der Verjüngung zeigt, ob die Rehwildpopulation und somit die Abschusshöhe stimmig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies zwei Stücke Rehwild pro 100 ha sind, wie z.B. im Gebirge, oder ob es sich um 22 Stück wie in der Moosschwaige handelt.
Weshalb sich die Verbisssituation, trotz der hohen Abschusszahlen, noch immer nicht auf ein verträgliches Maß eingependelt hat, liegt vor allem an der Tatsache, dass in den Jagdjahren 2009/2010 und 2010/2011, aus Rücksichtnahme auf die Jagdnachbarn, die vorgesehenen Abschussquotennicht eingehalten wurde. Die Folge war ein weiterer Anstieg der
Rehwildpopulation mit einem unausweichlich höherem, gutachterlich festgestellten Verbiss. Seit dem Jagdjahr 2011/2012 werden nun wieder höhere Abschüsse getätigt. Ziel ist es, durch eine mehrjährige starke Bejagung die Vegetation aus dem „Äser des Rehwildes“ zu bekommen. Nach dieser Phase der Reduktion und des verminderten Verbisses wird wesentlich mehr „Deckung“ für das Rehwild vorhanden sein. Das Biotop für diese Wildart wird besser und somit steigt automatisch auch wieder die Population.
Eine Drückjagd auf Rehwild ist eine nach dem Jagdgesetz zulässige Jagdmethode. Bei einer Drückjagd verteilen sich mehrere Jäger auf der Fläche. Diese Fläche wird mit Hunden und „Treibern“ (nur vier zulässig) beunruhigt. Ziel ist, dass das Rehwild durch die Beunruhigung flüchtet und dabei von einem Schützen erlegt werden kann.
Über den gesamten Städtischen Forstbetrieb werden ca. 25% des Rehwildabschusses über diese Jagdart getätigt. Ohne diese sehr effiziente Jagdmethode würde der städtische Forstbetrieb die festgesetzten Abschusspläne nicht erfüllen können. Die Folge wären nicht tolerierbare Schäden an der Verjüngung durch erhöhten Verbiss, ausgelöst durch eine zu hohe Rehwildpopulation. Allein über Ansitzjagden, so zeigt die langjährige Erfahrung, würden die geforderten Strecken nicht erreicht werden. Bei durchschnittlich 10 bis 15 Ansitzen pro erlegtem Wild ist der immense zeitliche Aufwand dieser Jagdmethode vorstellbar. Auf Drückjagden kann daher als unterstützende Methode gerade in der beschriebenen vegetationsmäßigen Umstellungsphase nicht verzichtet werden.
In der Moosschwaige führt der städtische Fachbetrieb jährlich mehrere kleine Drückjagden durch. Dabei steht die Sicherheit der Schützen und der Erholungssuchenden an oberster Stelle und wird durch das Einhalten der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften gewährleistet. Im letzten Jagdjahr 2013 konnte aus zeitlichen Gründen keine Drückjagd in der Moosschwaige durchführt werden. Ab 2014 soll diese Jagdweise wieder aufgenommen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.