Geförderter Wohnungsbau in München – sind die Kaufpreisgrenzen der Stadt für Wohnungseigentum noch realistisch?
Anfrage Stadträte Josef Schmid und Walter Zöller (CSU) vom 20.3.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.03.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Das Planungsreferat hat für die Inanspruchnahme staatlicher Baudarlehen Kaufpreis- bzw. Kostenobergrenzen für den Er werb von Immobilien festgesetzt. Dies sind beispielsweise bei neuen und gebrauchten Eigentumswohnungen 3.800 Euro/m², bei Häusern 4.000 Euro/m² (neu) bzw. 3.400 Euro/m² (gebraucht). Kostet die Immobilie mehr, gibt es keine Förderung.
Das Kommunalreferat geht in seinem Immobilienreport 4/2013 jedoch von durchschnittlichen Preisen von 5.950 Euro/m² für eine Neubauwohnung und 5.850 Euro/m² für eine gebrauchte Eigentumswohnung aus, bei Reihenmittelhäusern von 5.500 Euro/m² (neu) bzw. 4.500 Euro/m² (gebraucht).
Ausgehend von diesen Werten des Kommunalreferates scheint es kaum mehr möglich, Immobilien zu finden, die günstig genug sind, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.“
Frage 1:
Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass die festgesetzten Kostenobergrenzen noch realistisch sind?
Antwort:
Nein. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat deshalb in seiner Funktion als staatliche Bewilligungsstelle die Kostenobergrenzen im Rahmen der üblichen Programmanpassungen nach der Bekanntgabe der Förderbestimmungen und der Fördermittelzuweisung des Freistaates Bayern im März 2014 erhöht. Die Erhöhung beträgt in der Regel 400 Euro/qm Wohnfläche. Bei einer Förderung nur im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (max. 150.000 Euro) beträgt die Kostenobergrenze jetzt 4.900 Euro/qm Wohnfläche.Bei der Erhöhung war dabei nicht nur auf das Preisniveau zu achten, sondern auch zu berücksichtigen, dass in den staatlichen Förderprogrammen Einkommensgrenzen einzuhalten und in der Regel mindesten 15% der Gesamtkosten als Eigenkapital aufzubringen sind. Zudem muss die Tragbarkeit der Belastung gegeben sein, d.h. es muss dem geförderten Haushalt nach Abzug der Belastungen für das Kaufobjekt ein vom Staat festgesetzter Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben. Bei einer 4köpfigen Familie sind dies 1.750 Euro monatlich. Bei diesen Vorgaben würde es keinen Sinn machen, für die Förderung die durchschnittlichen Marktpreise als Kaufpreisobergrenze festzusetzen.
Frage 2:
Konnten die Fördermittel eingesetzt bzw. ausgereicht werden?
Antwort:
Ja, die der Landeshauptstadt München vom Freistaat Bayern zugewiesenen Fördermittel (Bund und Land) für das Jahr 2013 in Höhe von 55 Mio. Euro konnten vollständig ausgereicht werden. Die Bewilligungsstelle ist dabei frei, über die Verteilung der Mittel für Miet- und Eigentumsmaßnahmen zu entscheiden. Nachdem für die Mietförderung städtische Ergänzungsmittel verfügbar sind, konnten alle bewilligungsfähigen Anträge im Eigentumsbereich berücksichtigt werden.
Frage 3:
Wird an eine Anpassung der Obergrenzen an die Preisentwicklung gedacht?
Antwort:
Die Anpassung ist bereits erfolgt (siehe Antwort zu Frage 1).