Muslimische ErzieherInnen für „unsere Münchner Kindl“?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 21.1.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
In Ihrer Anfrage vom 21.01.2014 führen Sie einleitend aus:
„
Schon seit geraumer Zeit fehlt an den Münchner Kindertagesstätten ausreichendes Erzieherpersonal. Im Rahmen einer Anwerbekampagne hat
das Referat für Bildung und Sport deshalb jetzt unter dem Motto ‚Unser München – unsere Kinder: ErzieherInnen gesucht!’ eine Serie von sieben Werbemotiven sowie einen mehrminütigen ‚Imagefilm’ vorgestellt. Mit dem Material soll ‚für das Lebensgefühl in München und die pädagogische Vielfalt in den Einrichtungen’ geworben werden. Eines der Bildmotive zeigt eine augenscheinlich muslimische Erzieherin im Kreise ansonsten mitteleuropäisch aussehender Kinder. Das Textmotto zu diesem Motiv lautet in offenbar bewußt kontrastierender Absicht: ‚Unsere Münchner Kindl’. – Fragen sind naheliegend.
Ich frage den Oberbürgermeister:“
Zu den Fragen, die Sie im Anschluss stellen, kann ich wie folgt berichten:
Frage 1:
Inwieweit hält das Referat für Bildung und Sport kopftuchtragende muslimische Erzieherinnen für geeignet, um an Kindergärten in der LHM Münchner Kindern die Werte der demokratischen „Zivilgesellschaft“, eines toleranten und weltoffenen Miteinanders, womöglich auch einer spezifisch abendländischen Lebenswelt zu vermitteln? Inwieweit werden angeworbene muslimische Erzieherinnen von der Stadt ggf. einem Eignungstest unterzogen, mit dem islamische Missionierungsabsichten einer Bewerberin ausgeschlossen werden können?
Antwort:
Bewerberinnen und Bewerber im Erziehungsbereich durchlaufen ein einheitliches Bewerbungsverfahren. Ebenso benötigen sie eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung. Alle pädagogischen Fachkräfte sind verpflichtet, sich an die Ausführungsverordnung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zu halten und den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan umzusetzen.
In den Reihen des pädagogischen Personals an den städtischen Kindertageseinrichtungen sind verschiedene Religionen vertreten. Die von Ihnenbenannten religiösen „Missionierungsabsichten“ sind in der Realität der städtischen Kindertageseinrichtungen nicht einmal ansatzweise feststellbar. Solche „Missionierungsabsichten“ im Besonderen muslimischen Bewerberinnen/Bewerbern zu unterstellen und für diese einen speziellen „Eignungstest“ durchzuführen, wäre eine unzulässige Diskriminierung, § 7 Abs. 1 i.V.m. § 1 AGG.
Frage 2:
Wie viele muslimische Erzieherinnen gibt es derzeit an Münchner Kindergärten und Kindertagesstätten (näherungsweise Angabe genügt!)?
Antwort:
Eine Auswertung nach der religiösen Zugehörigkeit ist nicht möglich. In allen Stellenanzeigen der Landeshauptstadt München ist der Satz enthalten: „Die Landeshauptstadt München fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.“
Frage 3:
Nach welchen – möglicher weise religiösen, regionalen, psychologischen oder sonstigen – Gesichtspunkten kommen die im Rahmen der genannten Anwerbekampagne verfügbaren Bildmotive bei der konkreten Ausgestaltung der Kampagne zur Anwendung (nachgefragt vor dem Hintergrund der Tatsache, daß das Motiv ‚Unsere Münchner Kindl.‘ z. B. in der „Frankenpost“ vom 11.01.2014 als Anzeigenmotiv Verwendung fand)?
Antwort:
Die Kampagne hat sieben Motive, die die Vielfalt der Pädagogik und die Vielfalt des Personals zeigen soll. Alle sieben Motive sind in der Werbung und werden wechselseitig eingesetzt. Das Motiv, das eine Mitarbeiterin mit Kopftuch zeigt, steht für die interkulturelle Öffnung des Arbeitgebers Landeshauptstadt München.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen wachsen die Kinder von Anfang an mit der gesellschaftlichen Vielfalt auf. Die Pädagoginnen und Pädagogen sehen sich in der Verantwortung, Ängste vor Fremden abzubauen und mit allen Menschen in Dialog zu treten. Die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität einer modernen Stadtgesellschaft liegt auch in ihrer Vielfalt.Frage 4:
Welche Angaben kann das Referat für Bildung und Sport darüber machen, mit welcher Häufigkeit die einzelnen Motive der Kampagne bei der Schaltung von Anzeigen zur Verwendung kamen bzw. kommen?
Antwort:
Die Motive werden immer durchgewechselt und kommen alle über Außenwerbung und Stellenanzeigen zum Einsatz.
Frage 5:
Was läßt sich über die Reichweite der städtischen Anwerbekampagne „Unser München – unsere Kinder: ErzieherInnen gesucht!“ sagen? Wird auch im Ausland geworben? Wenn ja, in welchen Ländern im einzelnen? Wird auch diesmal wieder in türkischsprachigen Medien geworben? In welchen?
Antwort:
Es wird nur bundesweit geworben, der Web-Auftritt und „You Tube“ sind an Landesgrenzen nicht gebunden.
Frage 6:
Inwieweit steht die städtische Anwerbekampagne mit der von der LHM definierten ressortübergreifenden „Querschnittaufgabe“ der „Interkulturellen Öffnung“ in Zusammenhang, wonach die Stadt als Arbeitgeber den Anteil an Personal mit „Migrationshintergrund“ auf allen Laufbahnebenen zielstrebig und kontinuierlich zu erhöhen trachtet (vgl. dazu u.a.: „Interkultureller Integrationsbericht. München lebt Vielfalt“ (2010), Hrsg. LHM Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit, München 2011, S.21 ff.)?
Antwort:
Die interkulturelle Öffnung ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft alle Bereiche der Stadtver waltung München.