„Damit München München bleibt“: Postenvergabe nach SPD-Guts-
herrenart
Anfrage Stadtrat Dr. Alexander Dietrich (CSU) vom 26.3.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 26.03.2014, in der Sie Folgendes ausführen:
„Die Stadtwerke München führen derzeit einen Realisierungswettbewerb für den Neubau des Busbetriebshofs in Moosach durch. Als Vertreter des Bezirksausschusses Moosach im Preisgericht werden als Sachpreisrichterin die BA-Vorsitzende (SPD) und als stellv. Sachpreisrichterin ein weiteres Mitglied der SPD-Fraktion (SPD) geführt. Eine Beschlussfassung des Bezirksausschusses über die Vergabe der Positionen ist nicht erfolgt. Die BA-Vorsitzende hat dies offenbar alleine entschieden und sich und eine Genossin mit den Positionen bedacht.“
Zu den Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Kann der/die BA-Vorsitzende alleine entscheiden, wer den BA in einem Preisgericht vertritt, oder ist dies nicht vielmehr ein Entscheidungsfall, über den der BA als Gremium mit Mehrheit beschließen muss?
Antwort:
Mit Beschluss vom 27.01.1999 hat die Vollversammlung des Stadtrates festgelegt, dass Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksausschüsse bei stadtteilbezogenen Realisierungswettbewerben als stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter berufen werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Bezirksausschüsse im Preisgericht durch ihre Vorsitzende bzw. ihren Vorsitzenden, bei deren Verhinderung durch die erste Stellvertreterin bzw. den ersten Stellvertreter vertreten werden. Zudem wurde beschlossen, dass der Bezirksausschuss im konkreten Einzelfall auch ein anderes Bezirksausschussmitglied als Sachpreisrichterin bzw. Sachpreisrichter für den jeweiligen Wettbewerb bestimmen kann.
Durch Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.01.2014 wurde das Vertretungsrecht der Bezirksausschüsse er weitert. Danach wird bei stadtteilbezogenen städtischen Wettbewerben (sowohl städtebaulichen Ideenwettbewerben als auch Realisierungswettbewerben) nebender stimmberechtigten Vertretung des Bezirksausschusses als Sachpreisrichterin/Sachpreisrichter jeweils eine ständig anwesende Stellvertretung ohne Stimmrecht aus dem Bezirksausschuss berufen, die im Fall einer Verhinderung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters das Stimmrecht übernimmt. Die SWM orientieren sich bei der Besetzung der von ihnen ausgelobten Realisierungswettbewerbe an diesen Beschlüssen, dementsprechend wurde für die Besetzung des aktuellen Wettbewerbes ein stellvertretendes Mitglied ohne Stimmrecht aus dem Bezirksausschuss 10 berufen.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 10 – Moosach hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2013 mit dem Aufstellungs- und Eckdatenbeschluss zum ehemaligen Gaswerksgelände befasst und die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes begrüßt. Da der Bezirksausschuss kein anderes Mitglied des Bezirksausschusses als Sachpreisrichterin oder Sachpreisrichter für die Teilnahme im Preisgericht benannt hat, hat die Vorsitzende des Bezirksausschusses die Vertretung in diesem Preisgericht wahrgenommen, so wie dies im zugrundeliegenden Stadtratsbeschluss vorgesehen ist.
Frage 2:
Kann der/die BA-Vorsitzende alleine über den oder die stellv. Sachpreisrichterin bestimmen oder muss auch dies durch einen Mehrheitsbeschluss erfolgen?
Antwort:
Die aktuelle Entscheidung des Stadtrates von Januar diesen Jahres, die eine Entsendung einer weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters des Bezirksausschusses als stellvertretendes Mitglied ohne Stimmrecht in die Preisgerichte von stadtteilbezogenen städtischen Wettbewerben ermöglicht hat, enthält keine konkrete Regelung für die Benennung dieser Vertreterin bzw. dieses Vertreters. Damit gilt der Beschluss vom 27.01.1999 entsprechend. Das heißt, die bzw. der BA-Vorsitzende kann sich selbst als Mitglied und seine Vertretung als ständige Vertretung benennen, sofern der Bezirksausschuss nichts anderes beschließt. Mit Beschluss vom 07.04.2014 hat der Bezirksausschusses 10 im vorliegenden Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Vorsitzende des Unterausschusses Bau, Verkehr und Wirtschaft in das Preisgericht entsandt.Frage 3:
Falls die Bestellung rechtswidrig ist: Was wird der Oberbürgermeister dagegen unternehmen?
Welche Auswirkungen hat dies auf das Verfahren und die Beschlüsse des Preisgerichts und auf den Realisierungswettbewerb?
Antwort:
Die Beschlussfassung über die Entsendung der BA-Vertreterinnen bzw. BA-Vertreter in den derzeit laufenden Realisierungswettbewerb für den Neubau des Busbetriebshofs in Moosach wurde zwischenzeitlich in der Sitzung des Bezirksausschusses vom 07.04.2014 nachgeholt.
Auswirkungen auf das Verfahren und die Beschlüsse des Preisgerichts sowie auf den Realisierungswettbewerb ergeben sich nicht.
Um die Bezirksausschüsse bei der Umsetzung des aktuellen Stadtratsbeschlusses vom Januar diesen Jahres zu unterstützen, wird das Direktorium in Kürze alle Bezirksausschüsse über die Vorgehensweise bei der Besetzung der Preisgerichte informieren.