Ganz schön zivilcouragiert – eine Massendemonstration gegen Vanessa B.
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.3.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Ude hat mir Ihre Anfrage vom 01.07.2013 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„
Am Samstag, 01.03.2014, fand in Obermenzing eine vom sogenannten
‚Bündnis gegen Naziterror und Rassismus’ veranstaltete Demonstration gegen die politisch mißliebigen Bewohner eines Hauses in der Carl-Hanser-Straße 42 statt. Bei einer Bewohnerin handelt es sich um die Stadtrats-Kandidatin der Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) Vanessa Becker. An der Demonstration nahmen neben prominenten Vertretern der Münchner Stadtpolitik und der ‚Zivilgesellschaft’ mehrere hundert, nach einigen Medienangaben bis zu 1000 Menschen teil, die u.a. den sofortigen Abriß des fraglichen Hauses und die Vertreibung der Bewohner forderten. – Es stellen sich Fragen.“
Hierzu haben Sie folgende Fragen gestellt:
Frage 1:
Wie viele Teilnehmer an dem Demonstrationszug wurden dem KVR vom
Anmelder gemeldet?
Antwort:
Für die Versammlung waren ca. 100 Personen angezeigt.
Frage 2:
Wie viele Teilnehmer nahmen am 01.03. tatsächlich an der genannten Demonstration teil?
Antwort:
Während der Auftaktkundgebung nahmen ca. 300 Personen, in der Spitze bis zu 1000 Personen an der Versammlung teil.Frage 3:
Demonstrationen vor der Wohnstätte von Privatpersonen sind in der Bundesrepublik Deutschland bislang aus gutem Grund die große Ausnahme – was bewog das KVR, den Demonstrationszug am 01.03., der an der Wohnstätte der Privatperson und BIA-Kandidatin Vanessa B. vorbeiführte, dennoch zu genehmigen?
Antwort:
Richtig ist, dass zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Rahmen des Versammlungsrechts auch der Wohnbereich einer Person
gehören kann. Die Versammlungsbehörde muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht dann nicht in die Prüfung einstellen, wenn die oder der Betroffene diesen Schutz ganz offensichtlich nicht in Anspruch nehmen will. Vorliegend veranstaltete Frau B. schon mehrfach öffentliche Veranstaltungen auf ihrem privaten Anwesen, dem inzwischen als sog. „Braunes Haus“ ein gewisser Symbolcharakter für die Rechte Szene zukommt. Auch hat Frau B. selber im Oktober eine Versammlung in unmittelbarer Nähe ihres Anwesens angezeigt. Daraus wird ersichtlich, dass Frau B. ihr Anwesen gerade nicht als privaten Rückzugsort nutzen will.