Ganztagsschule für den 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe
Antrag damalige Stadtrats-Mitglieder Josef Schmid und Mechthilde
Wittmann (CSU) vom 8.8.2013
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt: Das Genehmigungsverfahren zur Einrichtung eines Ganztagszweiges sieht vor, dass zunächst die Schulleitung einen entsprechenden Antrag stellt, die Landeshauptstadt München muss diesem als Sachaufwandsträgerin zustimmen und leitet ihn dann an die staatlichen Behörden weiter. Die Landeshauptstadt München ist mit dem Beschluss des damaligen Schul- und Sportausschusses (jetzt Ausschuss für Bildung und Sport) vom 14.03.2007 die generelle Verpflichtung eingegangen, „dass der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulklassen an den öffentlichen Grund- und Hauptschulen durch die Übernahme des zusätzlich anfallenden Sachaufwands durch den Sachaufwandsträger gewährleistet wird“.
Zu Ihrem Antrag vom 08.08.2013 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Grundschule an der Bergmannstraße beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2014/15 einen gebundenen Ganztagszug einzurichten. Die Schulleitung hat am 20.02.2014 einen entsprechenden Antrag im Referat für Bildung und Sport eingereicht; zunächst wird mit einer 1. Klasse begonnen.
Die Landeshauptstadt München hat als Sachaufwandsträgerin diesem Antrag zugestimmt und sich somit verpflichtet, den zusätzlich anfallenden Sachaufwand zu finanzieren und die pauschale Eigenbeteiligung am Personalaufwand in Höhe von 5.000 Euro pro Ganztagsschulklasse/pro Schuljahr zu leisten.
Das weitere Genehmigungsverfahren sieht vor, dass die Landeshauptstadt München den Antrag nebst ihrer Bereitschaftserklärung an die zuständige Koordinierungsstelle bei der Regierung von Oberbayern weiterleitet (bereits geschehen). Die Genehmigung wird schließlich vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunsterteilt; dies wird nach der bisherigen Erfahrung aus den früheren Schuljahren voraussichtlich im Mai der Fall sein.
Ich freue mich, dass durch die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort ein Ganztagsschulangebot im Stadtbezirk 8 – Schwanthalerhöhe eingerichtet werden kann.
Selbstverständlich werden meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der zuständigen Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen sowie in der Münchner Serviceagentur für Ganztagsbildung die Grundschule an der Bergmannstraße bei der Errichtung des Ganztagszuges unterstützen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.