Aufklärung über die 90-Millionen-Lücke beim Städtischen Klinikum
München
Antrag Stadträtinnen Eva Caim und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 21.1.2014
Antwort Stadtkämmerer Dr. Ernst Wolowicz:
Mit Beschluss der Vollversammlung am 28.5.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V00486) wurde der Stadtkämmerei ab 1.6.2014 die alleinige Betreuung der Städtisches Klinikum München GmbH übertragen.
Mit Schreiben des Direktoriums Ende Oktober 2014 ist die federführende Bearbeitung für Ihren Antrag ebenfalls an die Stadtkämmerei übertragen worden.
Der Tenor bzw. die Begründung Ihres Antrags lautet folgendermaßen:
„Der Stadtrat soll zeitnah darüber aufgeklärt werden, was es mit dem Vorwurf der ehemaligen Beraterfirma des Aufsichtsrates auf sich hat, es gebe eine Lücke von 90 Millionen Euro in der Bilanz 2011 der Städtischen Klinikum München GmbH und welche möglichen Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Die ehemalige Beraterfirma des Aufsichtsrats der Städtischen Klinikum München GmbH führt derzeit einen Prozess gegen die Städtische Klinikum München GmbH – wie Zeitungsberichten zu entnehmen war. Der Anlass der Klage sind demzufolge noch ausstehende Honorare. Im Zuge des Prozesses wurde jedoch auch über eine Finanzlücke in den Büchern der Städtischen Klinikum GmbH berichtet. Konkret heißt es dazu in der Süddeutschen Zeitung: ‚...dass in der vom Aufsichtsrat bereits geprüften und Gesellschafterversammlung vorgelegten Bilanz von 2011 etwa 90 Millionen Euro Instandsetzungsrückstände an den Klinikgebäuden fehlen’. Das sind erhebliche Vorwürfe, die schnellstmöglich aufgeklärt werden müssen und deren mögliche Konsequenzen dem Stadtrat zügig dargestellt werden müssen.“
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum GmbH, die Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung. Der Inhalt Ihres Antrags wurde im Aufsichtsrat der Gesellschaft am 7.2.2014 in Ihrem Beisein behandelt. Sofern Sie einverstanden sind, beantworte ich Ihren Antrag in dieser Form.Zur genauen Ermittlung der Höhe notwendiger Instandhaltungen wurde die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH im Juni 2012 durch den Aufsichtsrat beauftragt, ein Bewertungsgutachten über den Gebäudebestand erstellen zu lassen.
Auf Basis dieser Grundlage wurde der Rückstellungsbedarf ermittelt und im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 in einer Höhe von 66 Mio. Euro berücksichtigt.
Der Verfahrensablauf und die Ermittlung der Höhe der Rückstellung wurden im Lagebericht der Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH zum Jahresabschluss 2012 explizit dargestellt und erläutert.
Die Veröffentlichung „Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2012“ der Städtisches Klinikum München GmbH erfolgte im Bundesanzeiger nach fristgerechter Anmeldung am 19.2.2014.
Im Lagebericht zum Jahresabschluss 2012 wird an mehreren Stellen auf das Bewertungsgutachten zur Ermittlung der genauen Höhe notwendiger Instandhaltungen Bezug genommen.
So heißt es im Abschnitt 4 „Vorgänge von besonderer Bedeutung in 2012“: „Eine vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 12. Juni 2012 über die Geschäftsführung beauftragte und im zweiten Halbjahr 2012 durchgeführte Gebäudebewertung führte zur Berücksichtigung einer Rückstellung für die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag in Höhe von ursprünglich 73,5 Mio. Euro, die handelsrechtlich abgezinst mit 66,25 Mio. Euro gebucht wurde. Die Aufzinsung wird in den Folgejahren als Zinsaufwand erscheinen.“