Stand des Schiedsgerichtsverfahrens Stadtwerke – Spanien
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 23.4.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 23.4.2015 führen Sie als Begründung aus:
„Wie man am 27. November 2014 in der FAZ lesen konnte, haben die Stadtwerke München GmbH (SWM) im Streit um die gekürzte Solar- Subvention für das Solar-Kraftwerk in Andalusien ein Schiedsgericht angerufen. Der Schaden, der für die SWM entstanden ist, beträgt (entsprechend der Totalabschreibung der Investition) 63 Millionen Euro. Die SWM beziehen sich auf den Investorenschutz, der im Freihandelsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien geregelt ist. Interessanterweise hatte eine breite Stadtratsmehrheit noch kurz zuvor hinsichtlich der im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA (TTIP) und EU und Kanada (CETA) vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren diese strikt abgelehnt.“
Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen Spanien hinsichtlich der gekürzten Subventionen für das Solar-Kraftwerk, an dem die SWM maßgeblich beteiligt sind?
Antwort der SWM:
Die Stadtwerke München GmbH hat zusammen mit den Mitgesell-
schaftern RWE Innogy GmbH, RheinEnergie und anderen ein Schieds-
verfahren nach dem Energy Charter Treaty gegen das Königreich Spanien vor dem bei der Weltbank angesiedelten International Centre for
Settlement of Investment Disputes (ICSID) eingeleitet. Dieses hat das Schiedsverfahren am 7.1.2015 registriert. Das Königreich Spanien muss hierauf nun reagieren.
Frage 2:
Da der Stadtrat gerade die mangelnde Transparenz bei Schiedsgerichts- verfahren kritisiert hat
te, stellt sich die Frage: warum haben die SWM
bevor sie ein Schiedsgericht angerufen haben, nicht den Stadtrat und die Öffentlichkeit in München informiert und auch bis jetzt keinerlei Informationen zum Schiedsgerichtsverfahren gegeben?
Antwort:
Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft wurde auf Antrag der FDP (Nr. 08-14/A 04421) bereits am 16.7.2013 in öffentlicher Sitzung über die beabsichtigte Einleitung des Schiedsverfahrens unterrichtet und hat dies abschließend und einstimmig zur Kenntnis genommen (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 12559). Die Öffentlichkeit wurde ebenfalls im Juli 2013 über eine Pressemitteilung der SWM, die auch in der Rathaus Umschau abgedruckt war, informiert.
Frage 3:
Bedeutet die Anrufung eines Schiedsgerichts durch die SWM nach dem ablehnenden Beschluss des Stadtrats zu TTIP und CETA eine Meinungsänderung des Oberbürgermeisters und der Mehrheitsfraktionen, die im Aufsichtsrat der SWM das Sagen haben, insbesondere zu Schiedsgerichtsverfahren?
Antwort:
Die Stadtwerke München GmbH und ihre Mitgesellschafter haben die Rechtslage von einer renommierten Wirtschaftskanzlei prüfen lassen. Diese hat die Einreichung der Klage bei der Weltbank empfohlen. Das geltende Recht (hier der Energy Charter Treaty) sieht dies auch so vor. Die Geschäftsführung der SWM ist verpflichtet, alle sinnvollen Schritte zu unternehmen, um einen Schaden für die SWM abzuwenden.
Frage 4:
Wenn nein: wie kann man einerseits Schiedsgerichte weiter strikt ablehnen und sie zugleich aber nutzen?
Antwort:
Hierzu darf auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen werden.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.