Nachgefragt: Huawei erprobt 5G-Technologie in München
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 26.3.2015
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 26.3.2015 führten Sie als Begründung aus:
„Der chinesische Telekommunikationsausrüster Huawei, einer der weltweit führenden Anbieter von Informationstechnologie und Telekommunikationslösungen, hat München als Teststandort für die Erprobung künftiger 5G-Technologien auserkoren. Demzufolge baut Huawei in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung, der Stadt München, der TU München sowie M-net den ‚5G Vertical Industry Accelerator’ (5G VIA), eine große innerstädtische Testumgebung für verschiedene Anwendungsbereiche von 5G. Das Münchner ‚5G VIA Testbed’ sei dabei ein wichtiger Bestandteil, ist einschlägigen Internet- Veröffentlichungen zu entnehmen (hier wiedergegeben nach: http://www. ip-insider.de/specials/ngn/mobile-networking/articles/479072/; abgerufen: 26.3.2015, 4.56 Uhr; KR). – Es ergeben sich Fragen.“
Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wo befindet sich Huaweis Europäisches Forschungszentrum (ERC – European Research Center) in München?
Antwort:
Das European Research Center befindet sich in der Riesstraße 25.
Frage2:
Inwieweit ist im Rahmen der Erprobung der 5G-Technologie in München durch Huawei die Installation weiterer technischer Einrichtungen (z.B. Sendemasten) im Münchner Stadtgebiet vorgesehen? An welchen Orten im Stadtgebiet genau?
Antwort:
Aktuell werden verschiedene Standorte im Stadtgebiet auf ihre Eignung überprüft. Städtische Anwesen sind nicht darunter.Frage 3:
Inwieweit hat die LHM vorab eine Risikofolgenabschätzung unter dem Aspekt möglicher gesundheitlicher Risiken für die Öffentlichkeit vorgenommen? Mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Sendeanlagen dürfen ab einer bestimmten Strahlungsleistung nur mit einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur betrieben werden. Eine Risikofolgenabschätzung ist nicht vorgesehen.
Frage 4:
Inwieweit war die LHM in den Entscheidungsprozess eingebunden, als dessen Folge Huawei nunmehr das 5G VIA Testbed in München errichtet und betreibt?
Antwort:
Die LHM war zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über dieses Vorhaben vorinformiert und wurde seitens Huawei um Unterstützung gebeten. Darüber hinaus hat eine Nachfrage bei M-net ergeben, dass diese als Lieferant für die Anbindung fungiert, also die Glasfaserleitungen für die Vernetzung der Standorte zur Verfügung stellt.Die Stadt beantwortet Anfragen – nur dosierte Informationen für die
Öffentlichkeit
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.3.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Auf eine Anfrage des Fragestellers vom 26.11.2012 (!) unter der Überschrift ‚Gewalt im Münchner Lokalfußball?’ (Az. 08-14/F 01413) erging dieser Tage, datiert vom 20.3.2015, die schriftliche Antwort des Referats für Bildung und Sport. Rund zwei Wochen zuvor war dem Fragesteller – undatiert – bereits einen offenbar noch zur Korrektur vorgesehene Entwurfsfassung der Antwort zugegangen, die neben anderen Korrekturen einen Absatz mit speziellen Informationen des Münchner Polizeipräsidiums zu Gewaltdelikten im Lokalsport mit ethnischem Hintergrund enthielt.“
Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Warum wurde der oben im Wortlaut wiedergegebene, in der Entwurfsfassung der fraglichen Antwort des Schulreferats noch vorhandene Passus in der veröffentlichten Endfassung weggelassen? Wer traf diese redaktionelle Entscheidung?
Frage 2:
Nach welchen Kriterien, entscheidet die LHM bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen von Mitgliedern des Stadtrats, welche Informationen Fragesteller und Öffentlichkeit erhalten und welche nicht?
Frage 3:
Welche Kriterien legt die LHM grundsätzlich bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen von Stadtratsmitgliedern zugrunde – das Kriterium einer möglichst vollständigen Auskunft ist es offenbar nicht.
Frage 4:
Inwieweit ist bei der Beantwortung von schriftlichen Anfragen durch die Referate der LHM ggf. die „Fachstelle gegen Rechtsextremismus“ involviert?Antwort 1 - 4:
Die Beantwortung von Stadtratsanfragen richtet sich nach § 68 GeschO des Stadtrates. Die Anfragen werden vom Oberbürgermeister, sofern er sie nicht selbst beantwortet, an den zuständigen Referenten/die zuständige Referentin weitergeleitet. Gegebenenfalls werden weitere städtische Stellen eingebunden. Inwiefern und wann in diesem Fall vorab eine unfertige Entwurfsfassung der betreffenden Beantwortung versandt worden ist, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Es bleibt jedoch festzustellen, dass es nicht unüblich ist, dass Entwurfsfassungen im Rahmen der Erarbeitung Änderungen erfahren.