Straßenunterführungen in München, die nicht der Normhöhe
entsprechen
Anfrage Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 17.10.2014
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 17.10.2014 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Nach dem schweren Lkw-Unfall an der Bahnunterführung an der Dachauer Straße stellt sich die Frage, wie viele Unterführungen im Stadtbereich München nicht der heutigen Durchfahrts-Normhöhe von 4,50 Metern entsprechen, mit der Folge, dass dort nur ein eingeschränk- ter Verkehr mit Lkws möglich ist. Viele dieser Unterführungen sind im Besitz der Deutschen Bahn, aber wohl auch der Stadt. Da bestimmt eine Mehrzahl dieser Brücken aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, ja sogar zurückreichend in die Zeit der Monarchie, stammen, steht bei der einen oder anderen Unterführung evtl. ein technischer Ersatz in den nächsten Jahren an, bei dem der Mangel der Höhenbeschränkung beseitigt werden könnte.“
Ihre daran anknüpfenden Fragen bedurften zu ihrer Beantwortung
sehr umfangreicher Recherche- und Auswertungsarbeiten seitens
des Baureferates. Da uns von der DB Netz AG keine entsprechenden Auswertungen zur lichten Durchfahrtshöhe der Bauwerke zur Verfügung gestellt wurden, war eine Verlängerung der Beantwortungsfrist
erforderlich.
Wir danken Ihnen in diesem Zusammenhang für die hierfür gewährte Fristverlängerung.
Der Beantwortung der einzelnen Fragen möchten wir folgende grund- sätzliche Ausführungen voranstellen:
Das Baureferat wird dem Stadtrat einen Sachstandsbericht sowie
ein Programm zur Erneuerung von zehn Eisenbahnbrücken vorlegen. Dieses Programm basiert auf dem Beschluss der Vollversammlung
des Stadtrates vom 2.10.2013 zum „Vorbehaltsnetz für den städtischen Wirtschaftsverkehr in München, Kriterien zum Ausbau von Eisenbahn- oder Straßenüberführungen“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 10157) sowie auf dem konkreten Erneuerungsbedarf der DB für folgende Eisenbahnbrücken: - Balanstraße (2 Brücken)
- Bodenseestraße (2 Brücken)
- Chiemgaustraße- Dachauer Straße
- Lindwurmstraße
- Paosostraße
- Rosenheimer Straße
- Sportlerweg
- Tumblingerstraße
- Werinherstraße
In Verhandlungen mit der DB Netz AG hat das Baureferat erreicht, dass auch die Eisenbahnbrücke Dachauer Straße mit in das Programm aufgenommen wird, da sich hier häufig Unfälle ereignen.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Brücken und Unterführungen mit einer Beschränkung der Durchfahrtshöhe unter 4,50 Meter gibt es im Stadtgebiet München und welche sind das?
Antwort:
Insgesamt gibt es nach der Ermittlung des Baureferates in München insgesamt ca. 106 Eisenbahnüberführungen über Straßen.
Davon weisen 51 Bauwerke eine lichte Höhe von größer gleich 4,50 m auf und 55 Bauwerke eine lichte Höhe von kleiner 4,50 m.
Darüber hinaus gibt es noch ca. 37 Überführungsbauwerke an reinen Fuß- und Radwegen sowie 2 U-Bahnbrücken über Straßen und 4 U-BahnÜberführungen über Fuß- und Radwegen im Bereich der U 6 in Freimann. Eine namentliche Auflistung aller Bauwerke kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
Frage 2:
Wie viele und welche dieser Brücken und Unterführungen fallen in die Baulast der Bahn und wie viele gehören der Stadt?
Antwort:
Die Baulast an den Brückenbauwerken der DB-Überführungen liegt grundsätzlich bei der DB Netz AG. Dies ist bei 95 der 106 Brücken der Fall. Die restlichen Brücken befinden sich entweder in der Baulast des Baureferates (6 Bauwerke), des Kommunalreferates, Markthallen
(3 Bauwerke) oder der Stadtwerke München GmbH (SWM) (2 Bauwerke). Dies sind in der Regel stillgelegte Gleise oder Industriegleise.
Die Bauwerke im Bereich der U 6 fallen unter die Baulast der SWM.Von den 55 Brückenbauwerken mit einer lichten Höhe kleiner 4,50 m sind 51 im Eigentum der DB Netz AG, zwei in der Baulast der Landeshauptstadt München und zwei in der Baulast der SWM.
Frage 3:
Welche dieser Unterführungen entsprechen auch in der nutzbaren Breite nicht mehr den verkehrlichen Bedürfnissen und stellen deshalb ein zu- sätzliches Nadelöhr dar?
Antwort:
Auf Grund der hohen Anzahl an Brückenbauwerken erfolgt keine generelle Prüfung jeder einzelnen Situation. Eine Prüfung erfolgt erst, wenn der Baulastträger einen konkreten Erneuerungsbedarf anmeldet oder aber die verkehrliche Situation im Umfeld dies zwingend erfordert, d. h. wenn eine konkrete Planung eingeleitet wird.
Frage 4:
Welche dieser, der Bahn gehörenden Brücken, sind bahntechnisch we- gen eventueller Gewichtsbeschränkungen und Langsamfahrstellen ein Betriebshindernis und welche sind deshalb auf mittlere Sicht auch aus bahntechnischen Gründen zu ersetzen?
Antwort:
Hierzu hat uns die DB Netz AG Folgendes mitgeteilt:
„Derzeit besteht für keine der Eisenbahnüberführungen im Stadtbereich München eine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Für den Schwerlastverkehr besteht aktuell nur für die Eisenbahnüber- führung über die Lindwurmstraße eine Beschränkung.“
Frage 5:
Aus welchen Baujahren stammen diese Brücken bzw. Unterführungen jeweils im Einzelnen?
Antwort:
Die Daten zur Inbetriebnahme aller 106 Brückenbauwerke liegen bei der Landeshauptstadt München nicht abrufbar vor.
Für die zehn aktuell zur Erneuerung anstehenden Eisenbahnüberführungen hat uns die DB Netz AG folgende Inbetriebnahmedaten mitgeteilt:- Balanstraße (2 Brücken) 1901/1901
- Bodenseestraße (2 Brücken) 1900/1901
- Chiemgaustraße 1898
- Dachauer Straße 1907
- Lindwurmstraße 1902
- Paosostraße 1900
- Rosenheimer Straße 1895
- Sportlerweg 1901
- Tumblingerstraße 1902
- Werinherstraße 1898
Frage 6:
Wie viele und welche dieser Brücken bzw. Unterführungen insgesamt müssen in den nächsten Jahren aus technischen bzw. auch aus plane- rischen Gründen ersetzt werden?
Antwort:
Das Baureferat entwickelt derzeit ein Programm zur Erneuerung der Eisenbahnbrücken.
Als vordringlicher Erneuerungsbedarf wurden von der DB Netz AG die o. g. Brücken angemeldet (siehe Antwort zu Frage 5). Hinzu kommt die neu aufgenommene Eisenbahnbrücke Dachauer Straße.
Frage 7:
Wird bei einem fälligen Ersatz grundsätzlich eine Normdurchfahrtshöhe und eine dem Verkehr angemessene Durchfahrtsbreite mit Fuß- und Radwegen angestrebt?
Antwort:
Ja. Mit dem Grundsatzbeschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2.10.2013 zum „Vorbehaltsnetz für den städtischen Wirtschaftsverkehr in München, Kriterien zum Ausbau von Eisenbahn- oder Straßenüberführungen“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 10157) wurde durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Vorbehaltsnetz für den Lkw-Verkehr > 3,5 t definiert.
Die lichte Durchfahrtshöhe soll hier mit mindestens 4,50 m die ungehinderte Durchfahrt aller regulären Kfz erlauben.
Die konkrete höhenmäßige Ausgestaltung erfolgt auf der Basis der geltenden Richtlinien unter Berücksichtigung der geometrischen Möglichkeiten.Für alle Brückenbauwerke, die sich außerhalb des ausgewiesenen Vorbehaltsnetzes befinden, wird die lichte Höhe im Einzelfall festgelegt: Dabei prüft das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, ob es sich hier um einen Straßenzug handelt, der alternativlos zur Anbindung von Einzelhandels-/Großhandelsgebieten, Fachmärkten, Gewerbe-/Industriegebieten erforderlich ist und entsprechende Schwerverkehrsanteile aufweist. In diesem Fall werden die Brückenbauwerke so angepasst, dass eine ungehinderte Durchfahrt für Kfz > 3,5 t möglich ist. Bei allen anderen Brückenbauwerken erfolgt für den Kfz-Verkehr grundsätzlich ein bestandsorientierter Ausbau.
Die Festlegung der lichten Breite richtet sich nach Lage, Funktion und Kapazität der jeweiligen Straße und wird im Benehmen mit dem Kreisverwaltungsreferat festgelegt.
Der richtlinienkonforme Ausbau von Fuß- und Radwegen wird im
erforderlichen Umfang bei allen Neubaumaßnahmen umgesetzt.
Frage 8:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 9:
Drängt die Stadt bei der Bahn darauf, die Unterführungen, die ein Verkehrshindernis darstellen mittelfristig durch Neubauten zu ersetzen?
Antwort:
Siehe hierzu die Erläuterungen im Vorspann.