Montessorischule in Sendling – Prüfung des Grundstücks MK 6 als möglichen Standort
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Horst Lischka, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 10.3.2015
Antwort Kommunalreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Im Hinblick darauf, dass der Verein „Montessori für Sendling“ einen neuen Standort für seine Schule an der Reutberger Straße sucht, haben Sie uns beauftragt zu prüfen, ob im Zuge einer Bebauung des Grundstücks MK 6 in Sendling am Herzog-Ernst-Platz die Bedarfe der Montessorischule realisiert werden können.
Unsere Prüfung hierzu hat leider ergeben, dass die MK 6 Fläche in Sendling nicht als neuer Schulstandort für den Verein „Montessori für Sendling“ in Frage kommt.
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung ist eine Schulnutzung im MK 6 des Bebauungsplanes Nr. 1819b auf der Theresienhöhe als „kulturelle bzw. soziale Nutzung“ hinsichtlich der Art der Nutzung planungsrechtlich zwar grundsätzlich zulässig. Bei einer Konkretisierung des Projekts wären jedoch neben Fragen einer wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks unter Berücksichtigung u.a. von Gebäudehöhen und Freiflächenbedarf auch Fragen des Immissionsschutzes zu klären. Insbesondere stellt sich sowohl der auf die Schulnutzung einwirkende Verkehrslärm als auch ggf. der Anlagenlärm anderer im MK 6 bzw. in den umgebenden MKs vorhandener bzw. zulässiger Nutzungen als problematisch dar. Aber auch die durch die Schulnutzung ggf. entstehenden Emissionen aus Pausenlärm und Lärm aus Schulsportanlagen müssen beachtet werden. Diese planungsrechtlichen Fragen, die sich bei einer integrierten Realisation ergeben würden, könnten jedoch erst auf Grundlage einer konkreten Planung beurteilt werden.Neben diesen Schwierigkeiten bei der Umsetzung bleibt vor allem das Problem, wie man Montessori bei der unumgänglichen Ausschreibung im Spiel halten könnte. Eine Direktvergabe an Montessori durch die Stadt ist nach Aussage des Referats für Bildung und Sport aufgrund der fehlenden kommunalen Aufgabe nicht zulässig. Montessori müsste somit selbst auf die Fläche bieten bzw. sich mit dem künftigen Investor in Verbindung setzen und eine Nutzung dieser Fläche vereinbaren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten; damit ist Ihr Antrag für uns abschließend bearbeitet.