Räume der Sanitätsstation im Servicezentrum Theresienwiese (SZT) werden für die medizinische Grundversorgung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 16.10.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Verwaltung prüft, ob und wann die Räume der Sanitätsstation im Servicezentrum Theresienwiese für die medizinische Grundversorgung von Flüchtlingen für Ärztinnen und Ärzte u.a. zur Verfügung gestellt werden können.
Es handelt sich hierbei um eine laufende Angelegenheit, nämlich den Vollzug des § 4 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Go und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister bzw. den von ihm beauftragten Referaten obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Vorab wird über die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen Folgendes ausgeführt:
Die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, erfolgt durch die Regelangebote von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Es wird über durch die Flüchtlingshilfe ausgegebene Krankenscheine abgerechnet.
Die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen, die in der Erstaufnahme untergebracht sind, erfolgt zentral vor Ort oder ebenso durch die Inanspruchnahme der Regelangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Landeshauptstadt München. Aus den bisherigen Erfahrungen zeigt sich, dass ab einer Platzzahlkapazität von etwa 250 Personen in einer Einrichtung der Erstaufnahme der Bedarf einer ärztlichen Versorgung vor Ort vorliegt.
Die Regierung von Oberbayern ist bestrebt, hier die jeweils passenden Angebote in ihren Einrichtungen zu organisieren.Die ärztliche Versorgung auf dem Gelände der Bayernkaserne erfolgt neben der Inanspruchnahme der umliegenden Regelangebote durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Das Angebot wurde ab 1.11.2014 erweitert durch Ärztinnen und Ärzte, die sich vereinsmäßig organisiert haben und dort ebenfalls vor Ort praktizieren.
Die in der Bayernkaserne tätigen Ärztinnen und Ärzte rechnen einzelfallbezogen ab bzw. es wurde mit dem Verein seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) ein Sammelabrechungsverfahren vereinbart. Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden nach angezeigtem Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Praxisausstattung wurde durch das StMAS bezuschusst. Die Räume stellt die Regierung von Oberbayern zur Verfügung.
Die ärztliche Versorgung in den Dependancen der Bayernkaserne soll bedarfsorientiert verbessert werden. Federführung hierbei hat die Regierung von Oberbayern. In der Funkkaserne soll eine professionelle ärztliche Versorgung stattfinden. Nutzbare Räumlichkeiten sind in der Funkkaserne vorhanden. Die Koordinierung dort würde der private Betreiber übernehmen.
Die ärztliche Erstversorgung im VIP-Bereich des Olympiastadions, das die Landeshauptstadt München kurzfristig eröffnet hat, ist durch vor Ort ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte sichergestellt, die alle zwei Tage eine Sprechstunde anbieten. Es geht vor allem um eine Abklärung, Erstbehandlung und ggf. den Ver weis auf niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Kooperiert wird zudem eng mit dem Schwabinger Krankenhaus. Die von den Ärztinnen und Ärzten abgegebenen Medikamente werden mit Sammelrechnung durch das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration über die Leistungen nach dem AsylbLG finanziert.
Für die Dependancen Am Moosfeld 37 und Georg-Reismüller-Straße 40 hat die Arbeiter wohlfahrt München unter anderem den Auftrag, die ärztliche Versorgung ggf. durch ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte vor Ort zu koordinieren.
Die ärztliche Versorgung in den weiteren Dependancen in der St.-Veit-Straße 46 und der Baierbrunner Straße 14 erfolgt durch Inanspruchnahme der umliegenden Regelangebote sowie in der Baierbrunner Straße 14 durch einen niedergelassenen Arzt vor Ort.
In nahezu allen bestehenden Dependancen stehen Räumlichkeiten zurBehandlung durch die Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Am Moosfeld soll ein Container für Behandlungen aufgestellt werden.
Die Landeshauptstadt München informiert aktiv vor Ort, damit die umliegenden Regelangebote durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gut eingebunden sind.
Ein Informationsblatt wurde erstellt und konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner sind benannt (vgl. Anlage). Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zur Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu ärztlicher Versorgung auch wichtig ist, Nebenleistungen wie den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern oder die Ausgabe von Taxischeinen zu gewähren und über das Leistungsspektrum wie über die Abrechnung aktiv zu informieren.
Zu den Anforderungen an eine ärztliche Versorgung in den Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtung fand am 29.10.2014 eine Besprechung u.a. mit dem Verein Ärzte der Welt e.V. statt. Die Räumlichkeiten der Sanitätsstation auf der Theresienwiese wurden dabei nur als nachrangig geeignet gesehen, gute und bedarfsorientierte ärztliche Versorgung lässt sich niedrigschwellig nur vor Ort sicherstellen. Zudem würden die weiten Anfahrtswege für die Bewohnerinnen und Bewohner der Dependancen zur Sanitätsstation im Servicezentrum auf der Theresienwiese ein nicht zu vernachlässigendes logistisches Problem darstellen.
Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung vor Ort ist auch Gegenstand von Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern sowie im Austausch mit anderen Sozialbehörden im Rahmen des regelmäßigen Erfahrungsaustauschs zum AsylbLG beim Deutschen Städtetag.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage zur Antwort kann unter http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ DOK/ANTRAG/3565665.pdf abgerufen werden.