Bahnhofsviertel mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Dieter Kaplan, Bettina Messinger, Christian Müller, Alexander Reissl, Christian Vorländer, Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 6.10.2014
Antwort Baureferat:
Ihr Antrag „Bahnhofsviertel mit hoher Aufenthalts- und Lebensqualität“ vom 6.10.2014 wurde mit Schreiben vom 17.10.2014 vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Baureferat abgegeben, da die
aufgeführten Aspekte, wie erhöhte Reinigungsleistungen, Entsorgung von Schrotträdern, vermehrte Aufstellung von Abfallbehältern, Prüfung der Straßenbeleuchtung oder kurzfristige Maßnahmen für einen
optimierten Verkehrsfluss vorrangig Maßnahmen betreffen, für die das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht zuständig ist. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat ergänzend mitgeteilt, dass ein Zusammenhang mit dem in Erarbeitung befindlichen Werkvertrag „Fortschreibung des Maßnahmenkonzepts zur Aufwertung der Münchner Innenstadt (Innenstadtkonzept); Entwicklung eines städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Konzepts zur Stärkung des Wohnens im südlichen Bahnhofsviertel“ nicht gegeben ist.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt, da es sich um reguläre Betriebs- und Unterhaltsarbeiten des Baureferates handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Vorab möchten wir Ihnen für die gewährte Terminverlängerung bis Juni 2015 danken.
Zu Ihrem Antrag vom 6.10.2014 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Straßen rund um den Hauptbahnhof sind gemäß der Straßenreini- gungssatzung in die Reinigungsklasse 1 eingestuft und werden täglich gereinigt. Die Abfallbehälter werden mindestens zweimal und an Sonn- und Feiertagen einmal täglich geleert.In der Beschlussvorlage „Aktion Saubere Stadt – Weiterentwicklung“ vom 19.3.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 14090) wurden vom Baureferat u. a. zusätzliche Maßnahmen bei der städtischen Straßenreinigung zur weiteren Erhöhung der Sauberkeit in der Stadt dargestellt und vom Stadtrat beschlossen.
In der Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass seit Oktober 2013 alle vorhandenen 200 Abfallbehälter in der Fußgängerzone durch einen neuen Abfallbehältertyp ersetzt und dadurch das Abfallsammelvolumen verdoppelt wurde. Zusätzlich wurden weitere 100 Behälter des neuen Typs an Orten mit vergleichbar hohem Abfallaufkommen, wie z. B. im Stachusbereich und im Bahnhofsumfeld aufgestellt. Somit wurde auch im Bereich des Hauptbahnhofes das Abfallsammelvolumen verdoppelt.
Die Ausstattung angrenzender Straßen wie beispielsweise der Schiller- straße mit zusätzlichen Abfallbehältern ist für das Frühjahr 2015 vorge- sehen.
In der o. g. Beschlussvorlage wurde ebenfalls ausgeführt, dass innerhalb des Vollanschlussgebietes zwei spezielle Kontroll- und Reinigungstrupps bei der städtischen Straßenreinigung eingerichtet werden, damit einzel- nen Beschwerden und Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. von den
einzelnen Bezirksausschüssen schneller nachgegangen werden kann. Gemäß Stadtratsbeschluss wurden die beiden Fahrzeuge bestellt
sowie die Mitarbeiter eingestellt und haben zum 1.5.2015 ihre Arbeit aufgenommen. Dadurch besteht jetzt auch die Möglichkeit, bei Bedarf das Bahnhofsviertel zusätzlich anzufahren, Grobreinigungen und zusätzliche Abfallbehälterentleerungen durchzuführen.
Verschmutzungen infolge des Baustellenverkehrs sowie innerhalb der Bauzäune müssen von den Baufirmen beseitigt werden. Selbstverständlich hat die städtische Straßenreinigung auch diese Problematik bei der Einsatzplanung berücksichtigt und beseitigt baustellenbedingte Verschmutzungen der angrenzenden Straßen und fordert zusätzlich auch immer wieder die Baustellenbetreiber zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf.
Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken von Fahrrädern auf den öffentlichen Verkehrsflächen ohne Einschränkung zulässig. Unzulässig ist das Parken nur, wenn eine Behinderung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO vorliegt, das heißt eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.Das Baureferat beseitigt laufend Schrotträder und einmal jährlich in einer stadtweiten Großaktion zusammen mit der Polizei, auch im
Bahnhofsviertel.
Das Baureferat führt in Kürze zusätzlich einen Pilotversuch zusammen mit der Park & Ride GmbH im Bereich Marienhof, Altes Rathaus, Rindermarkt und Tal durch. Hierbei werden Schrotträder und aufgegebene Fahrräder aus den Abstellanlagen entfernt. Sollte der Pilotversuch erfolgreich verlaufen, so ist bereits vorgesehen, den Bereich Hauptbahnhofsviertel bei der nachfolgenden Aktion einzubeziehen.
Im Bahnhofsviertel sind jedoch auch Fahrradabstellanlagen in der Bayerstraße und am Starnberger Bahnhof, welche sich im Eigentum der Deutschen Bahn befinden und von dieser auch betreut werden. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass Fahrräder/Schrotträder bei Bedarf von den Bahnflächen entfernt werden.
Bezüglich der Forderung nach mehr Grün im Viertel sowie einem zusätz- lichen Budget für Hinterhofbegrünungen können wir mitteilen, dass Fördermittel zur Verfügung stehen, um in diesem Areal insbesondere auch Flächen zu begrünen, die sich in Privateigentum befinden. Dieses städtische Förderprogramm Innenhofbegrünung/ Fassadenbegrünung/Dachbegrünung/Entsiegelung kann mit Hilfe eines neu erstellten Flyers verstärkt beworben werden oder über eine weitere Informationsveranstaltung beim „Stadtteilverein Südliches Bahnhofsviertel“ erreicht werden.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 27.11.2013
wurde das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, mit einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe ein Maßnahmenkonzept zur
Anpassung an den Klimawandel in der LH München zu erarbeiten.
Da das Südliche Bahnhofsviertel deutlich mit Grün unterversorgt ist und die Klimafunktionskarte München vom Dezember 2014 das
Südliche Bahnhofsviertel als Bereich mit ungünstiger bioklimatischer Funktion ausweist, schlägt das Baureferat vor, im Rahmen des
Maßnahmenkonzepts zur Anpassung an den Klimawandel eine
Potentialanalyse zu Dach- und Hofbegrünung sowie des öffentlichen Raumes durchzuführen. Es ist beabsichtigt, die Maßnahmenvorschläge Mitte nächsten Jahres dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Bei den Straßenbeleuchtungen im Bereich Paul-Heyse-Straße, Mars-/ Elisenstraße, Sonnenstraße und Landwehrstraße werden über das IHKM-Austauschprogramm 2015/2016 die älteren Leuchtentypen gegen neue energieeffizientere und gestalterisch moderne Leuchten ausgetauscht. Neben dem hochwertigeren Erscheinungsbild bei Tag und Nacht wird mit der effizienteren Technik auch Energie eingespart.
In der Marsstraße, Prielmayerstraße, Luitpoldstraße Nordteil, Schlosser- straße, Goethestraße, Mittererstraße, Paul-Heyse-Straße, Schwanthalerstraße und in der Seidlstraße werden insgesamt 94 Seilhängeleuchten gegen neue Leuchten ersetzt.
Östlich der Marsstraße, in der Elisenstraße Westteil und in der Dachauer Straße südlich der Elisenstraße werden insgesamt 13 Mastleuchten gegen neue Typen ausgetauscht.
Die Paul-Heyse-Unterführung wird in einem separaten Beschluss dem Stadtrat vorgelegt und soll ebenfalls durch eine künstlich gestaltete Beleuchtung aufgewertet werden.
Zu den konkreten Maßnahmen für einen optimierten Verkehrsfluss nimmt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt Stellung:
„Der Bereich des Bahnhofsviertels ist aus verkehrstechnischer Sicht vor allem durch seinen hohen Anteil an ÖPNV-Beziehungen geprägt. So stellt der Hauptbahnhof – als der zentrale Verkehrsknotenpunkt der Landeshauptstadt München – eine herausragende Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr dar. Diesem Umstand wird auch hinsichtlich der dort eingesetzten Verkehrstechnik Priorität eingeräumt. So sind bis auf wenige Ausnahmen die meisten Lichtsignalanlagen (LSA) im Innenstadtbereich auf die spezifischen Erfordernisse der ÖPNV-Beschleunigung ausgelegt.
Dies hat indes zur Folge, dass sich der dortige Individualverkehr den hierfür notwendigen Restriktionen unterordnen muss.
Eine wie in Ihrem Antrag geforderte Optimierung des Verkehrsflusses im Bereich des Bahnhofsviertels kann deshalb auch nur innerhalb der sich durch die ÖPNV-Beschleunigung ergebenden Grenzen erfolgen. Im Rahmen dieser Vorgaben wurden in den letzten Jahren für folgende Streckenzüge – im Umfeld des Hauptbahnhofes – Optimierungsmaßnahmen des Verkehrsflusses durchgeführt:
- Altstadtring
- Schwanthalerstraße
- Mars-/Elisenstraße
- ArnulfstraßeFür den Streckenzug Paul-Heyse-/Seidlstraße ist eine Optimierung des Verkehrsflusses im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrs-
managementplanes (VMP) fest eingeplant.
Das Kreisverwaltungsreferat möchte abschließend nochmals betonen, dass hinsichtlich der Optimierung des Verkehrsflusses im Bereich des Individualverkehrs, in einem stark vom öffentlichen Nahverkehr geprägten Innenstadtbereich, deutliche Grenzen auferlegt sind.“
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.