Die Zahl der an Masern Erkrankten in München steigt an. Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen seit Jahresbeginn 14 bestätigte Fälle vor. Davon entfallen sechs Fälle auf den Monat Juni, fünf davon auf die letzte Kalenderwoche. In durchschnittlichen Monaten werden dem RGU zwei Masernfälle gemeldet. Betroffen sind aktuell insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. Masern sind eine hochansteckende Krankheit. Das RGU rät daher allen Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters unbedingt den Impfschutz bei der Hausärztin oder beim Hausarzt zu kontrollieren und sich, wenn nötig, impfen zu lassen. Der einzig sichere Schutz ist die eigene Immunität, entweder durch eine bereits sicher durchgemachte Masernerkrankung oder durch die zweifache Impfung.
Masernviren werden durch das Einatmen von Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen, übertragen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 21 Tage, im Schnitt bricht die Krankheit nach acht bis 14 Tagen aus. Typisch für die Masernerkrankung ist der fleckige ineinander fließende Hautausschlag. Erkrankte sind bereits fünf Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Auch deshalb sind Masern tückisch. Aber auch aufgrund der möglichen Komplikationen. In zehn bis 20 Prozent der Erkrankungsfälle kann es zu Folgeerkrankungen kommen. Diese reichen von einer Mittelohrentzündung über die Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die zu dauerhaften Behinderungen führen oder auch tödlich enden kann. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Folgeerkrankungen steigt mit dem Alter an. Masern sind daher alles andere als eine harmlose Kinderkrankheit. Insbesondere junge Erwachsene, das heißt nach 1970 Geborene, sollten ihren Impfstatus überprüfen, da in dieser Generation eine sogenannte Impflücke besteht. Für einen umfänglichen Masernschutz sind zwei Impfungen nötig. Viele der Jahrgänge nach 1970 haben jedoch nur eine Impfung erhalten. Bei Kleinkindern wird die erste Impfung zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat und die zweite zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat empfohlen. Möglich ist sie bereits nach dem 9. Lebensmonat. Auch nach dem Kontakt mit einer an Masern erkrankten Person ist die Impfung noch ratsam. Dies sollte je-doch innerhalb von drei Tagen geschehen. Zwar können Masern dann noch ausbrechen, jedoch wird deren Verlauf durch die Impfung deutlich abgemildert.
Die derzeitige Ausbreitung in München ist wie bereits bei vergangenen Masernausbrüchen auf einen mangelnden Impfschutz in der Bevölkerung zurückzuführen. Reiseaktivitäten von und nach Berlin, wo seit Oktober 2014 ein Masernausbruch registriert wird, können zum aktuellen Ausbruch beigetragen haben. Das RGU kontaktiert bei jeder Masern-Erkrankung, die gemeldet wird, sofort die Betroffenen und deren Umfeld, klärt auf und erfragt den Impfschutz. Wenn eine dem RGU gemeldete Patientin beispielsweise bereits ansteckend war und in den Sportverein ging, dann werden die Mitglieder vom RGU kontaktiert und aufgeklärt. Wurde der Fall mit Verzögerung gemeldet, so konnte die Erkrankung bereits weitergetragen werden. Da es keine Meldepflicht für die Impfung gibt, liegen dem RGU nicht alle Impfquoten für München vor. Jedoch führt das RGU in Schulen Impfberatungen in der Jahrgangsstufe 6 aller Münchner Schulen durch. So wurden im Schuljahr 2013/14 von 10.473 Schülerinnen und Schülern 7.971 Impfbücher vorgelegt (das sind rund 76 Prozent). Bei den vorgelegten Impfbüchern waren knapp 91 Prozent der Schülerinnen und Schüler zwei Mal und damit vollständig gegen Masern geimpft. Dies lässt jedoch keinen Rückschluss auf die gesamte Münchner Bevölkerung zu. Das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt bei einer Impfquote von
95 Prozent weltweit. Weitere Informationen zu Masern gibt es unter www.muenchen.de/rgu.