Der Freistaat Bayern beabsichtigt das zirka 6,6 Hektar große Areal an der Deroystraße, das sich größtenteils in seinem Eigentum befindet und seit den 1960-er Jahren von den Münchner Finanzämtern und der Steuerverwaltung genutzt wird, zu einem Steuerzentrum weiterzuentwickeln, in dem alle Münchner Finanzämter gebündelt werden.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 3. Dezember 2014 deshalb die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nummer 2093 für das Gebiet Deroystraße (westlich), Arnulfstraße (nördlich), Marsstraße (östlich und südlich) beschlossen. Hierbei soll der seit dem 22. November 1973 geltende rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nummer 945 verdrängt werden, wobei als Art der Nutzung „Gemeinbedarf – Verwaltung“ festgesetzt werden soll. Neben den klassischen Verwaltungsnutzungen sollen ergänzende Einrichtungen wie unter anderem eine Kindertageseinrichtung, eine Kantine, ein Besucherzentrum und eine Versteigerungshalle ermöglicht werden. Als Maß der Nutzung soll dem Wettbewerbsergebnis und der Rahmenplanung entsprechend eine Grund- fläche (GR) inklusive Nebenanlagen von rund 34.000 Quadratmetern und eine Geschossfläche (GF) von rund 87.000 Quadratmetern festgesetzt werden. Die Gebäude sollen eine Höhe von bis zu sechs Geschossen und ein zurückgesetztes Technikgeschoss aufweisen.
Die Realisierung des Steuerzentrums ist in sechs Bauabschnitten geplant, die Umsetzung des ersten Bauabschnittes wird derzeit auf Basis des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nummer 945 durchgeführt. Im Ergebnis soll im östlichen Grundstücksbereich des Planungsgebietes eine Konzentration von sechs leicht versetzt angeordneten Gebäudeblöcken entstehen, die um einen zentralen Platz (Campus) gruppiert sind. Hierdurch kann nach Abschluss aller Bauabschnitte im Westen ein qualitätsvoller und großzügig dimensionierter Freiraum mit einer Größe von zirka 15.600 Quadratmetern entstehen, der eine wichtige Erholungsfunktion für die Beschäftigten der Steuerverwaltung sowie die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner übernimmt. Die Erschließung des Steuerzentrums soll weiterhin von der Deroystraße erfolgen, die notwendigen Stellplätze werden im Neubau einer Tiefgarage untergebracht.
Die Planung löst keine Infrastrukturmaßnahmen und keine Lasten und Kosten bei der Landeshauptstadt München im Sinne der Verfahrensgrundsätze zur Sozialgerechten Bodennutzung aus. Der Freistaat Bayern wird 7.500 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnen im Stadtbezirk 3 (Maxvorstadt) auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes der Landeshauptstadt München schaffen.
Für den Bebauungsplan wird die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) angestrebt, da weniger als 70.000 Quadratmeter Grundfläche überbaut werden und im Vorfeld bereits weitgehend geklärt worden ist, dass voraussichtlich keine zu berücksichtigenden erheblichen Umweltauswirkungen vorhanden sind.
Es wurden insbesondere folgende Schutzgüter betrachtet: Beim Schutzgut Mensch/seine Gesundheit/Bevölkerung sind der Verkehrslärm der anliegenden Straßen, die Erschütterungen durch die Straßenbahnen, eventuell elektromagnetische Felder aus der Umgebung, die natürliche und künstliche Belichtung (hinsichtlich Abstandsflächen) sowie die Sicherheit im Sinn von eventuell Angsträumen und Verkehrssicherheit näher betrachtet worden. Beim Schutzgut Tiere und Pflanzen sind die Ökofläche entlang der Marsstraße, die Bäume auf dem Gelände sowie die vorhandenen Pflanzen im Teich betrachtet worden. Hinsichtlich eventuell vorhandener Fledermäuse/ Höhlenbrüter erfolgen die abschließenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen voraussichtlich im August, nach deren Abschluss ist auch die Vorprüfung des Einzelfalls abgeschlossen.
Hinsichtlich des Schutzgutes Boden sind im Rahmen von Untersuchungen Altlasten festgestellt worden, die als grundsätzlich bewältigbar eingestuft werden.
Der vollständige Abschluss der Klärung, ob ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden kann und eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entbehrlich ist, wird aufgrund der Brutzeit der eventuell vorkommenden Populationen an Fledermäusen und Höhlenbrütern voraussichtlich im August abgeschlossen sein.
Für den geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung besteht kein Änderungsbedarf.
Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden vom 29. Juni mit 29. Juli an folgenden städtischen Dienststellen zur Einsicht bereitgehalten:
- beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28 b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071, Auslegungsraum – barriere-
freier Eingang an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a (Montag mit Freitag von 6.30 bis 18 Uhr),
-bei der Bezirksinspektion Mitte, Tal 31 (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr),
-bei der Stadtbibliothek Maxvorstadt, Augustenstraße 92 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 10 bis 19 Uhr und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr)
Eine öffentliche Erörterung findet am Donnerstag, 9. Juli, um 19 Uhr in der Kantine des Finanzamtes München in der Deroystraße 6 (Eingang hinter dem Servicecenter am Teich) statt.