Ein klares Zeichen für die Demokratie – Die Landeshauptstadt München beendet jegliche Zusammenarbeit mit a.i.d.a und streicht dem Verein sämtliche Zuschüsse
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 23.3.2015
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ihrem Antrag haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der Landesverband Bayern der Alternative für Deutschland organisiert zusammen mit den Münchner Kreisverbänden am 28.3.2015 um 11 Uhr eine Kundgebung auf dem Marienplatz unter dem Motto ‚Schluss mit der Eurorettung – Rote Karte für Draghi’. Als Redner auf der Kundgebung wird neben dem bayerischen Landesvorsitzenden vor allem Prof. Joachim Starbatty (MdEP) auftreten.
a.i.d.a. führt diese Veranstaltungen der Alternative für Deutschland (AfD) auf seiner Homepage unter ‚Rechte Termine München’ auf (https://www.aida-archiv.de/index.php/termine-2/rechte-termine/rechte- termine-muc/4663-28-maerz-2016).
Die anhaltende Nennung unserer Veranstaltungen in dem antifaschistischen Archiv a.i.d.a. unterstellt unserer Partei und unseren Mitglieder faschistisches Gedankengut.
Das eine nicht hinnehmbare Verleumdung unserer demokratischen Partei und muss durch den Stadtrat eindeutig zurückgewiesen werden!
Die AfD versteht sich als Partei des ‚mittleren Weges’, die auf der einen Seite die Freundschaft der europäischen Länder verteidigen und andererseits die Demokratie vor den zentralistischen Begehrlichkeiten nicht demokratisch legitimierter EU-Institutionen schützen will. Derzeit werden Kernforderungen der AfD wie beispielsweise mehr direkte Demokratie und die Einführung eines Einwanderungsrechtes von Parteien aller politischen Richtungen kopiert.
Wir stellen die Legitimation der a.i.d.a. zur Sammlung von Daten über unbescholtene Bürger grundsätzlich in Frage.
Die AfD steht zur Demokratie, zum Rechtsstaat, zur Parteienvielfalt und zur Freiheit des Wortes. Sie lehnt rechten wie linken Extremismus entschieden ab.“Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Behandlung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e. V. (a.i.d.a.) erhält von der Landeshauptstadt München keine Zuschüsse.
Die jüngsten Äußerungen von Herrn Lucke und Herrn Henkel, die selbst davon sprechen, dass es „Versuche von Rechtsideologen gäbe, die AfD zu übernehmen“, erwecken im Übrigen auch nicht den Anschein, dass die bloße Nennung von Veranstaltungen unter einem Sammelbegriff bereits die von Ihnen skizzierte verleumderischen Bedeutung innewohnt.