Bewässerung der Rasenflächen in den Bezirkssportanlagen
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Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Beatrix Zurek (SPD-Fraktion), Gülseren Demirel, Jutta Koller (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) und Kristina Frank, Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 18.3.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 18.3.2015 teile ich Folgendes mit:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Bewässerungszeiten der Rasenflächen der Bezirkssportanlagen umgestellt und sich statt an festgelegten Jahreszeiten an den tatsächlichen Wetterbedingungen orientieren.
Die von Ihnen geforderte Orientierung an die tatsächlichen Wetterbe dingungen ist aus Sicht der betroffenen Sportvereine insbesondere bei Schönwetterperioden im Winter durchaus nachvollziehbar. Die Bewässerung von Sportanlagen muss jedoch ganz andere Anforderungen erfüllen als z.B. die Hausgartenbewässerung. So bleibt z. B. im Regnergehäuse, das sich in nicht frostfreier Tiefe befindet, Wasser zurück, das am Ende der Bewässerungssaison (vor dem ersten Frost) mittels eines Kompressors entleert werden muss. Werden die Bewässerungsanlagen bereits in Betrieb genommen, bevor die Frostperiode vorbei ist, dann müsste bei erneuter Frostgefahr die Anlage wieder entleert und erneut in Betrieb genommen werden, damit keine Frostschäden entstehen. Diese Vorgehensweise ist bei der großen Anzahl der städt. Bezirks- und Freisportanlagen weder praktikabel noch wirtschaftlich.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, die automatischen Beregnungsanlagen und die Hydranten für Schlauchanschlüsse ab November bis April außer Betrieb zu nehmen, um so wenig Anlagenschäden wie möglich durch Frost zu bekommen (z. B. Undichtigkeit der Beregnungsleitungen, Erneuerung der Regnerköpfe usw.). Bei der Inbetriebnahme im Frühjahr ist aus Erfahrung ab April mit keinem starken Frost mehr zu rechnen. Abdiesem Zeitpunkt werden die Beregnungsanlagen dann wieder in Betrieb genommen. Bei einer frühen Inbetriebnahme sind Frostschäden nicht auszuschließen.
Platzwarte auf Bezirkssportanlagen können Bewässerungsanlagen selbst nicht in Betrieb nehmen, da die Regelungstechnik der Bewässerung bei der Inbetriebnahme immer wieder neu eingestellt werden muss. Für die Einstellung ist das spezielle Fachwissen der Firmen gefordert. Eine einfache Einweisung genügt hier nicht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.