Erweiterung der Fachober- und Berufsoberschule Technik an der Orleansstraße 44
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 26.9.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ihr Antrag vom 26.9.2014 hatte Folgendes zum Inhalt:
Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, dem Stadtrat zeitnah sämtliche Planungen sowie den aktuellen Sachstand zur Erweiterung der Fachober- und Berufsoberschule Technik an der Orleansstraße 44 darzustellen. In diesem Zusammenhang werden ein konkreter Zeit- und Projektablauf vorgelegt.
Die Befassung des Stadtrates mit dem Bauprojekt „Erweiterung und Aufstockung der Fachober- und Berufsschule Technik Orleansstraße 44“ erfolgt entsprechend den städtischen Richtlinien für Hochbaumaßnahmen im Rahmen des Projektauftrages. Mit diesem Beschluss werden dem
Stadtrat ein Bauzeitenplan, das Projekt und die Kosten vorgelegt. Nachdem somit ohnehin eine Stadtratsentscheidung vorgesehen ist, erlaube ich mir – vorbehaltlich Ihres Einverständnisses – Sie auf diesem schriftlichen Wege über den Sachstand zu informieren.
Aufgrund der Prognosen zur Schülerentwicklung ist mit einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen, sowohl an der Fachober- als auch an der Berufsoberschule Technik, zu rechnen. Da das bestehende Schulgebäude Orleansstraße 44 bereits ausgelastet ist, können die Raumprobleme der Schule dauerhaft nur durch die Errichtung eines Schulerweiterungsbaus und die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes gelöst werden.
Hierzu wurden Vorüberlegungen getroffen, die vorsehen, auf dem unbebauten Grundstücksteil der Orleansstraße 44 (dort befindet sich derzeit die Freisportanlage) einen Schulerweiterungsbau entlang der Orleansstraße zu errichten.
Die Prüfung der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit fand aber bislang noch nicht statt. Daher sind konkrete Aussagen über den Zeit- und Projektablauf zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.Die Verzögerung der diesbezüglichen Erteilung des formellen Untersuchungsauftrages und der damit verbundenen Beauftragung von konkreten Planungen durch das Referat für Bildung und Sport resultierte aus der noch ungeklärten Stellplatzproblematik auf dem Schulgrundstück Orleansstraße 44. Aus diesem Grund konnte bis dato kein Untersuchungsauftrag entsprechend der städtischen Hochbaurichtlinien erteilt werden.
Folgende Hintergründe zur Stellplatzproblematik:
Bislang bestehen aufgrund früherer Regelungen im Zusammenhang mit der damaligen Errichtung sowohl des Schulgebäudes, als auch des Gebäudes des Sozialreferates am Ostbahnhof zugunsten Dritter entsprechende Verpflichtungen bzw. Berechtigungen, auf dem Grundstück Orleansstraße 44 eine Tiefgarage mit über 100 Stellplätzen zu schaffen und zu nutzen.
Diese Verpflichtung wurde durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung aufgrund der Nutzung durch das Sozialreferat und der damit einhergehenden Gemeinbedarfsnutzung bis auf Weiteres ausgesetzt.
Für die Realisierung des geplanten Erweiterungsbaus der Fachober- und der Berufsoberschule Technik ist es erforderlich, den Bereich der bislang nicht errichteten Tiefgarage zu bebauen. Die spätere Errichtung einer Tiefgarage wäre dann nicht mehr möglich. Um den Schulerweiterungsbau dennoch zu ermöglichen, finden entsprechende Untersuchungen und Verhandlungen statt, um hier doch noch eine gesicherte Bebauung realisieren zu können.
Es zeichnet sich nun eine Lösung ab, welche es jetzt ermöglicht, parallel zur endgültigen Klärung der Stellplatzproblematik den formellen Untersuchungsauftrag für die Erweiterung der Fachober- und Berufsoberschule Technik zu erteilen. Der formelle Untersuchungsauftrag stellt den Auftrag an das Baureferat dar, einen Architekten zu beauftragen, welcher erste Planungen erarbeitet. Erst dann können definitive Aussagen zum Umfang, Realisierbarkeit und Zeitplan gemacht werden. Hierbei sind die entsprechenden Fristen für Ausschreibung, Vergabe etc. zu beachten.
Mit einem ersten konkreten Entwurf und der Terminplanung kann daher voraussichtlich bis Ende 2015 gerechnet werden. Entsprechend dem im Beschluss der Vollversammlung vom 20.11.2014 „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ erläuterten vereinfachten Verfahren wird diese Maßnahme Gegenstand eines für das Jahr 2016 vorgesehenen Bauprogramm-beschlusses sein. In diesem Rahmen wird der Stadtrat konkret mit der Baumaßnahme befasst.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Für die verspätete Antwort bitten wir Sie aufgrund der enormen Arbeitsbelastung im Bereich des Zentralen Immobilienmanagements um Ihr Verständnis.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.