Aktueller Stand zur Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen in München
Anfrage Stadträtinnen Verena Dietl, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 16.4.2015
Antwort Referat für Bildung und Sport:
In Ihrer Anfrage bitten Sie darum, darzustellen wie Schulen und Vereine in München aktuell kooperieren.
Zur Begründung führen Sie an, dass ein umfangreicheres Angebot an Ganztagsunterricht und Vereinsveranstaltungen nicht nur eine ständige Verbesserungen bei den Hallenbelegungen, sondern auch eine enge Kooperation zwischen den Schulen und den Vereinen erfordern. Vereinzelt werde dies bislang sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ich bedanke mich für die gewährte Fristverlängerung. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Schuljahr 2014/15 sind in der Landeshauptstadt München 229 Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen, sogenannte Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) gebildet worden. Dazu kommen noch 20 Stützpunktschulen für verschiedene Sportarten.
Nähere Informationen zu den einzelnen Kooperationen entnehmen Sie bitte der Anlage „Übersicht SAGs“.
Ob es sich bei den Schulen um Ganztagsschulen handelt, wird in der Statistik nicht gesondert erfasst. Eine Abfrage des Referats für Bildung und Sport – Sportamt im Schuljahr 2012/13 ergab, dass im Rahmen des Ganztags insgesamt 35 Kooperationen mit Vereinen eingegangen wurden.
Bei der Belegung der städtischen Schulsportanlagen gilt der Grundsatz „Schulsport vor Vereinssport“, d.h. dem Schulsport ist immer Vorrang einzuräumen. Die Schulsportanlagen sind daher in der Regel von 17 Uhr (Schulende) bis 23 Uhr für außerschulische Nutzungen freigegeben.
Kooperationen von Vereinen und Schulen gelten als schulische Veranstaltungen und finden in der Regel zu den normalen Unterrichtszeiten, längstens jedoch bis 17 Uhr statt.
Insoweit sind Überschneidungen mit Belegungszeiten der Sportvereine oder Privatsportgruppen weitestgehend ausgeschlossen.Eine verstärkte Kooperation von Vereinen und Schulen wird sich daher ebenfalls nicht – oder nur in geringem Umfang – auf die Belegungssituation in den städtischen Schulsportanlagen auswirken.
Die Anlagen zur Antwort können unter
http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3714299.pdf http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/3714301.pdf abgerufen werden.