Wie viele und welche Haushalte haben bei der Strompreissenkung zum 1.1.2015 dennoch höhere Stromkosten und wie kann geholfen werden?
Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 26.11.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 26.11.2014 führen Sie als Begründung aus:
„Zum Beginn des nächsten Jahres wird der Arbeitspreis für den Strom gesenkt und der Grundpreis angehoben. Angesichts dieser Preisänderungen spart ein durchschnittlicher Haushalt jährlich ca. 18 Euro. Allerdings errechnen sich bei Haushalten mit einem Verbrauch von weniger als 850 kWh Strom im Jahr höhere Stromkosten. Das kommt daher, dass die Anhebung des Grundpreises mehr ausmacht als die Einsparung aus dem
reduzierten Arbeitspreis.
Wer also weniger als 850 kWh im Jahr verbraucht, kann schon zusätzliche Stromkosten in Höhe von etwa zehn Euro zu zahlen haben. Das ist sicherlich kein hoher Betrag, aber beispielsweise für Sozialhilfeempfänger dennoch schwierig. Gerade für alleinstehende ältere Menschen in München, welche von den höheren Stromkosten betroffen sein werden. Über 20.000 ältere Menschen und Münchner erhalten Sozialhilfe. Sie sind zumeist allein stehend und für sie wiegt jeder zusätzliche Cent Ausgabe schwer. Deshalb ist es wichtig, ihnen Hilfe anzubieten. Voraussetzung ist die Kenntnis der Zahl der Betroffenen durch die Strompreiserhöhung und die Möglichkeit ihnen zu helfen.
Im Rahmen der Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen gemeinsam mit den freien Wohlfahrtsverbänden könnten die von der Strompreiserhöhung betroffenen angesprochen und beraten werden.“
Vorab bedanke ich mich für die entsprechend meiner Zwischennachricht vom 12.12.2014 gewährte Terminverlängerung
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) wurde hierzu um eine Stellungnahme gebeten und kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele Haushalte in München müssen angesichts der Strompreissenkungen zum 1.1.2015 dennoch mit einer Strompreiserhöhung rechnen?Antwort der SWM:
Der Strompreis setzt sich aus einem Arbeits- und einem Grundpreis zusammen. Der Arbeitspreis ist vom Verbrauch abhängig und wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Im Grundpreis sind die festen Kosten (z. B. für Abrechnung, Service, fixe Kosten für die Netznutzung) enthalten. Er ist verbrauchsunabhängig.
Die SWM senken die Arbeitspreise für Privat- und Geschäftskunden zum 1. Januar 2015. Grund hierfür sind die insgesamt leicht zurückgehenden staatlichen Abgaben wie die EEG-Umlage sowie sinkende Netzkosten pro verbrauchter Kilowattstunde. Darüber hinaus konnten die SWM weitere Einsparungen erzielen. Die Grundpreise der staatlich regulierten
Netzentgelte sind hingegen gestiegen, weshalb die SWM den festen
Grundpreis an die neuen Netzkosten anpassen müssen. Durch die Senkung der Arbeits- und Erhöhung der Grundpreise sinkt der Strompreis unterm Strich für die allermeisten Kunden zum 1. Januar 2015. Je nach Tarif zahlen SWM Kunden ab einem Verbrauch von rund 850 Kilowattstunden pro Jahr in Zukunft weniger.
Unter allen Anlagen, die laut letzter Abrechnung weniger als 850 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen, befindet sich auch ein relativ großer Anteil an Allgemeinstromzählern (z.B. für Treppenhauslicht), Leerstandsobjekten sowie nicht dauerhaft bewohnten Zweitwohnungen.
Konkrete Angaben zu der Anzahl der betroffenen Haushalte können die SWM nicht veröffentlichen, da es sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, die in Wettbewerbsmärkten vertraulich behandelt werden müssen. Wettbewerber der SWM könnten u.a. genauere Rückschlüsse auf die Kundenstruktur der SWM ziehen.
Frage 2:
In welchem Kostenbereich wird sich diese Strompreiserhöhung bewegen?
Antwort der SWM:
Die Auswirkung der Preisanpassung ist abhängig vom Jahresverbrauch des Kunden. Bei einem Jahresverbrauch von rund 850 Kilowattstunden hebt sich die Senkung der Arbeitspreise mit der Erhöhung der Grundpreise auf (exakt schwankt diese Schwelle je nach Tarif von 795 bis 850 Kilowattstunden). Darunter steigen die Preise verbrauchsabhängig leicht an:
Bei einem Jahresverbrauch von 750 Kilowattstunden zahlen Kunden im Vertragsangebot M-Strom privat ab dem 1.1.2015 23,37 Euro pro Monat (280,45 Euro pro Jahr) und damit rund 8 Cent pro Monat (96 Cent pro Jahr) mehr als bisher.Bei einem Jahresverbrauch von 650 Kilowattstunden zahlen Kunden im Vertragsangebot M-Strom privat ab dem 1.1.2015 21,33 Euro pro Monat (255,90 Euro pro Jahr) und damit rund 17 Cent pro Monat (2,06 Euro pro Jahr) mehr als bisher.
Bei einem Jahresverbrauch von 500 Kilowattstunden zahlen Kunden im Vertragsangebot M-Strom privat ab dem 1.1.2015 18,26 Euro pro Monat (219,08 Euro pro Jahr) und damit rund 31 Cent pro Monat (3,70 Euro pro Jahr) mehr als bisher
Erfahrungen aus den Stromsparberatungen der SWM zeigen, dass dauerhaft bewohnte Ein-Personen-Haushalte in München mit einer Grundausstattung an Elektrogeräten (u.a. Elektroherd, Kühlschrank, Fernseher) mindestens 500 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, über die Energieberatung der Stadtwerke auf die betroffenen Stromkunden zuzukommen?
Antwort der SWM:
Alle Haushalte wurden im Rahmen der Preisanpassung per Brief bzw. per E-Mail auf die Energiesparangebote der Stadtwerke München hingewiesen. Darüber hinaus berichten die SWM regelmäßig u.a. in der Kundenzeitschrift M-Direkt über Energiespartipps und kostenfreie Beratungsangebote, zuletzt in der Ausgabe vom September 2014. Die Kundenzeitschrift M-Direkt wird an alle Haushalte in München verteilt. Ebenso gibt es zahlreiche Energiesparhinweise unter www.swm.de/energiesparen.
Eine gezielte Ansprache einkommensschwacher Haushalte erfolgt bereits seit 2009 im Rahmen des Projektes „Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen“. Das gemeinsame Projekt von SWM und den
Münchner Wohlfahrtsverbänden richtet sich speziell an Haushalte mit geringem Einkommen, Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. In den vergangenen fünf Jahren wurden im Rahmen des Projektes bereits über 12.500 Haushalte besucht und beraten. Über die Energieberatung hinaus stellen die SWM den beratenen Haushalten bei nachgewiesenem Bedarf kostenlos ein energiesparendes Elektrogerät im Austausch gegen ein Altgerät zur Verfügung. Bislang wurden rund 2.000 Geräte auf Kosten der SWM ausgetauscht. Dieses Projekt wird von den SWM weitergeführt.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.