Bedarfsgerechte Kinderbetreuung für Bedienstete der städtischen Kliniken
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Rathaus Umschau 120 / 2015, veröffentlicht am 30.06.2015
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung für Bedienstete der städtischen
Kliniken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 16.2.2015
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die verzögerte Bearbeitung bitte ich um Verständnis.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, in Zusammenarbeit mit der Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) ein Konzept zu entwickeln, um die Betreuung der Kinder von Bediensteten der Kliniken in Kindertageseinrichtungen auch für die Eltern mit Schicht- und Wochenenddienst zu gewährleisten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft, die sich im Einzugsbereich der städtischen Kliniken befinden, haben in der Regel von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten orientieren sich am Bedarf der Eltern. In der Vergangenheit wurden zwar in der Tat vereinzelt Anfragen bezüglich einer Ausweitung dieser Zeiten gestellt, in der konkreten Abklärung des tatsächlich notwendigen Bedarfs des Pflegepersonals und im Rahmen der Belegungsprüfung in den Kindertageseinrichtungen zeigte sich jedoch, dass besonders lange Öffnungszeiten oder Angebote für Wochenendplätze nicht im Sinne der Klinikbediensteten waren.
Insbesondere bedingt durch den Personalmangel in den Kliniken der StKM wurden neue bzw. flexiblere Arbeitszeitmodelle entwickelt, um hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Pflegepersonal entgegen zu kommen. Unter anderem aufgrund dieser neuen Arbeitszeitmodelle besteht kein Bedarf, die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen zu verändern. Darüber hinaus gehe ich angesichts des derzeitigen Informationsstandes zum Buchungs- bzw. Anmeldeverhalten der Eltern, insbesondereunter Berücksichtigung des Ergebnisses der jährlichen Elternbefragung, davon aus, dass die Eltern mit den angebotenen Öffnungszeiten zufrieden sind.
Sollten sich künftig andere Entwicklungen abzeichnen, wird der Bedarf vor Ort mit den Eltern unter Berücksichtigung der Personalsituation in der jeweiligen Kindertageseinrichtung abgestimmt und ggf. angepasst. Derzeit ist dies jedoch nicht erforderlich.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.