Sanierungsstau Max-Planck-Gymnasium – Antwort der Stadt- verwaltung vom 27.10.2014
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Kristina Frank, Heike Kainz und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 4.11.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 4.11.2014 bitten Sie unter anderem um konkrete Aussagen zum zeitlichen Ablauf der am Max-Planck-Gymnasium geplanten Sanierungsmaßnahmen. Ihr Schreiben nimmt Bezug auf die Antwort der Stadtverwaltung auf Ihr erstes Schreiben vom 29.8.2014. Im Nachfolgenden möchte ich Ihnen gerne Auskunft auf Ihre Fragestellungen geben:
Frage 1:
Wann genau ist die sog. Wirtschaftlichkeitsprüfung abgeschlossen?
Antwort:
Die Untersuchung, inwiefern eine Sanierung der beiden Pavillons noch wirtschaftlich darstellbar ist, ist abgeschlossen. Die technische Bestandserfassung hat ergeben, dass der erdgeschossige Pavillon (sog. 4K-Pavillon) nicht mehr erhaltungswürdig ist. Der zweigeschossige Pavillon (sog. 8K-Pavillon) könnte grundsätzlich noch saniert werden. Inwieweit dies sinnvoll ist, muss in Zusammenhang mit dem zum Schuljahr 2016 zu errichtenden Schulpavillon und der zukünftigen baulichen Entwicklung des Schulgrundstücks abgewogen werden.
Frage 2:
Wann genau sind die Planungen zum Umbau fertig?
Antwort:
Aufgrund der Tatsache, dass die Landeshauptstadt München einem
hohen pädagogischen Anspruch gerecht werden möchte, gibt es neue Überlegungen darüber, wie der Schulraum in unserer Stadt in Zukunft gestaltet werden soll. Die Ergebnisse der Überlegungen wurden dem Stadtrat in Form von standardisierten Raumprogrammen für alle Schularten im Mai 2015 vorgestellt. Der Stadtrat hat diesem neuen Raumprogrammen zugestimmt.
Auf Basis der Stadtratsentscheidung und dem neuen Standardraumprogramm für ein 6-zügiges Gymnasium ist für das Max-Planck-Gymnasium zunächst eine Zielplanung durchzuführen. Diese wird in inhaltlicher Abstim-mung mit dem Max-Planck-Gymnasium erfolgen und ist Basis für einen Rahmenterminplan.
Die Baumaßnahme läuft begriffstechnisch nicht als Umbau, sondern als Großbaumaßnahme. Diese beinhaltet Erweiterungsbauten, einen Neubau für die Sporthalle, sowie begleitende Umbauten und Sanierungen von Bestandsbauten.
Frage 3:
Wann genau werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgestellt?
Antwort:
Sobald zwischen allen Beteiligten Einigkeit über die bauliche Entwicklung des Max-Planck-Gymnasiums hergestellt ist, soll der Projektumfang dem Stadtrat vorgelegt werden. Auf dieser Basis kann die konkrete Projektplanung für die Bestands- und Erweiterungsbauten eingeleitet werden.
Frage 4:
Wann genau wird mit dem Umbau begonnen?
Antwort:
Der an die Genehmigung des Nutzerbedarfsprogrammes anschließende Planungsvorlauf (für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren, die Ausführungsplanung, die Ausschreibung der Bauleistungen und die Ausführungsgenehmigung) bis zum Baubeginn erfordert 1,5 – 2 Jahre, so dass ein Baubeginn voraussichtlich in 2018 möglich wäre.
Frage 5:
Wann genau wird der Umbau fertig gestellt?
Antwort:
Für die Durchführung der Großbaumaßnahme ist mit ca. 2 – 3 Jahren zu rechnen. Sofern unter Berücksichtigung schulbetrieblicher Belange mehrere Bauabschnitte erforderlich werden, kann dieser Zeitraum ggf. auch größer ausfallen.
Frage 6:
Gibt es einen Zeitplan über den Ablauf?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 5.Frage 7:
Wenn ja, kann dieser eingesehen werden?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 5.
Frage 8:
Wann genau wird das von Ihnen erklärte Ziel (Antwort auf Frage 17) erreicht?
Antwort:
Bei oben beschriebenem Ablauf ist unter Zugrundelegung der im „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“ vom Stadtrat in 2014 beschlossenen Verfahren und Abstimmungsprozessen eine Laufzeit bis 2021/2022 bis zum Abschluss des Bauvorhabens anzusetzen. Genauere Terminangaben sind möglich, wenn eine abgestimmte Zielplanung (s. Antwort Frage 2) vorliegt.
Frage 9:
Laut Beantwortung unserer Frage 1 wurde eine, die Gesundheit gefährdende Belastung mit Formaldehyd festgestellt. Der Missstand wurde behoben. Wie lange waren Schülerinnen und Schüler, sowie Lehrpersonal dieser Belastung ausgesetzt?
Antwort:
Da es keine Aufzeichnungen über die tatsächlichen Raumluftbedingungen und das Nutzerverhalten gibt, ist es rückwirkend nicht möglich, eine Aussage über eine mögliche Belastung der Schülerinnen und Schüler bzw. des Lehrpersonals zu treffen.
Innerhalb der fast 50-jährigen Nutzungsdauer des Pavillons wurden weder dem Referat für Bildung und Sport, noch dem Referat für Gesundheit und Umwelt, noch dem Betriebsärztlichen Dienst, noch dem Baureferat Meldungen bekannt, wonach es zu gesundheitlichen Beschwerden
gekommen wäre.
Frage 10:
Wurden in diesem Zusammenhang gesundheitliche Auffälligkeiten bezüglich des Gesundheitszustandes des betroffenen Personenkreises bekannt?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 9.Frage 11:
Wer zeichnet sich für diese Gesundheit gefährdende Situation verantwortlich?
Antwort:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt, das Referat für Bildung und Sport, der Betriebsärztliche Dienst sowie das Baureferat werden tätig, sobald Beschwerden der Nutzer eingehen. Entsprechende Meldungen liegen – wie in der Antwort auf Frage 9 bereits erwähnt – nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Parameter Luftfeuchtigkeit, Raumtemperatur und Lüftungsverhalten nicht um eine Situation gehandelt haben kann, welche nachweislich gesundheitsschädliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte.
Frage 12:
Unsere Frage 7 wurde falsch beantwortet. Die Frage nach den fehlenden Malerarbeiten bezog sich auf den Klassentrakt im Nordteil, nicht auf den Pavillon. Daher stellen wir die Frage erneut. Wieso wurden bei der Sanierung des Klassentrakts die Malerarbeiten nicht mehr ausgeführt?
Antwort:
Es ist davon auszugehen, dass Sie, wenn Sie von fehlenden Malerarbeiten im nördlichen Klassentrakt sprechen, die Flurwände meinen, welche im Rahmen der aktuell fertiggestellten WC Sanierung teilweise neue Türen erhalten haben. Die von den Umbauten betroffenen Wandbereiche wurden neu verputzt, was zu dem Zeitpunkt Ihrer Besichtigung vermutlich noch erkennbar war.
Selbstverständlich war in diesem Zuge auch ein abschließender Anstrich in Planung. Die betroffenen Flurbereiche (1. und 2. OG) sind mittlerweile fertig gestellt. Die Malerarbeiten im Erdgeschoss werden zusammen mit dem Einbau einer von der Schule zur barrierefreien Erschließung des EG gewünschten Rauchschutztür mit Offenhaltung nachgezogen.
Frage 13:
Wie ist der Kontakt des ZIM zur Schulleitung?
Antwort:
Der Kontakt zwischen Schulleitung, örtlicher Schulverwaltung und dem Zentralen Immobilienmanagement des Referats für Bildung und Sport ist durch Sachlichkeit und Kommunikativität geprägt.Frage 14:
Wird die Schulleitung in den Ablauf der Planungs-/Sanierungs-/ Umbauarbeiten mit eingebunden?
Antwort:
Bei sämtlichen Bauvorhaben der Landeshauptstadt München werden auch die jeweiligen Nutzer miteinbezogen, sobald es der Planungsstand zulässt. Das bedeutet, dass bei den anstehenden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Max-Planck-Gymnasium eine Einbindung der Schulleitung erfolgen wird, sobald der Projektstand eine entsprechende Besprechungsgrundlage ermöglicht.
Frage 15:
Am 7.8.2014 waren laut eines Mitarbeiters des Direktorats zwei Mitarbeiterinnen eines Unternehmens zum Ausmessen und Aufnehmen verschiedener Räumlichkeiten am Max-Planck-Gymnasium. Dabei stellte sich heraus, dass die Damen vom ZIM mit veralteten Plänen ausgestattet waren, auf denen die Umbauten der letzten 15 Jahre nicht verzeichnet waren. Ganze Gebäudeeinheiten fehlten. Verfügt das ZIM mittlerweile über aktuelle Pläne?
Antwort:
Bei der von Ihnen angesprochenen Begehung handelte es sich um Mitarbeiterinnen eines von der Landeshauptstadt München beauftragten externen Dienstleisters (Fa. Daedalus), welcher mit der Erhebung des aktuellen Raumbestandes an den Münchner Schulen beauftragt worden war. In diesem Zuge sind auftragsgemäß auch kleinere Plananpassungen mittels Aufmaß durchgeführt worden.
Sowohl das Referat für Bildung und Sport, als auch das Baureferat verfügen über Planunterlagen, welche spätere Umbauten und Erweiterungen dokumentieren.
Vorbereitend zu den anstehenden Baumaßnahmen werden diese Bestandsunterlagen selbstverständlich nochmals durch das beauftragte Architekturbüro geprüft und falls notwendig auf den aktuellsten Stand gebracht, um eine valide Planungsgrundlage zu erhalten.
Frage 16:
Wenn nein, können die Planungen und Baumaßnahmen auch ohne aktuelle Pläne durchgeführt werden?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 15.Frage 17:
Werden diese Fragen qualitativ so beantwortet, dass keine weiteren Anfragen mehr bezüglich der Sanierung bzw. Umbau des Max-Planck- Gymnasiums gestellt werden müssen?
Antwort:
Die Antworten auf Fragestellungen können lediglich den derzeitigen Istzustand eines Sachverhaltes wiedergeben. Selbstverständlich bleibt es den Mitgliedern des Stadtrates vorbehalten, selbst zu entscheiden, ob ggf. neue Sachverhalte eine erneute Anfrage notwendig machen.
Wir gehen aber davon aus, dass die Angelegenheit abschließend
beantwortet ist.