Parkstadt Schwabing; Busse mit Hotelgästen sollen im Gewerbe- statt im Wohngebiet halten und parken
Antrag Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) vom 26.2.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat die Verlagerung einer Busparkzone zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft
Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Die Hotelanfahrt in der Lyonel-Feininger-Straße war bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen, zuletzt in Form einer Bürgerversammlungs-Empfehlung vom 15.7.2014.
Vor den Hotels in der Lyonel-Feininger-Straße wurde im Rahmen der Gesamtbeschilderung der Parkstadt Schwabing zunächst eine Hotelanfahrtszone eingerichtet. Hierbei kam es zu Problemen, da durch die Nutzung der Zone durch Pkw’s von Einzelgästen die Busse in vielen Fällen nicht anfahren konnten und daher in zweiter Reihe hielten und den Verkehr behinderten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirksausschusses 12 wurde daher 2009 – neben anderen Maßnahmen – die Hotelanfahrt in eine reine Buszone (wie sie auch vor dem Hotel in der nahegelegenen Alfred-Arndt-Straße existiert) umgewandelt.
Seit 2009 gingen uns bis 2014 keine nennenswerten Beschwerden mehr zu. Insbesondere die jetzt vermehrt vorgebrachte Lärmthematik wurde nie zur Sprache gebracht.2014 bildeten sich Elterninitiativen, die die Querung der Schulkinder an der Querungsmöglichkeit in Höhe der Buseinfahrt als äußerst gefährlich einstuften. Da hier bei abgestellten Bussen eine Sichtbeeinträchtigung nicht auszuschließen ist, wurde der Standort der Busanfahrt im Einver- nehmen mit dem Bezirksausschuss 12 (bzgl. des Taxistandes besitzt der Bezirksausschuss das Entscheidungsrecht) und der Polizei mit dem Taxistand getauscht, so dass durch die wesentlich kleineren Taxis an der Querung keine Sichtbeeinträchtigung mehr entsteht.
Von den Elterninitiativen wurden auch erstmals Lärmbelästigungen durch Busse vorgetragen.
Zum Standort ist anzumerken, dass die Lyonel-Feininger-Straße lt. Flä- chennutzungsplan als Teil eines Kerngebietes ausgewiesen ist, dem auch das Hotel zuzurechnen ist. Die Vorgaben für Wohngebiete finden daher auf die Lyonel-Feininger-Straße keine Anwendung.
Im Rahmen der o.g. Bürgerversammlungs-Empfehlung wurden die Mög- lichkeiten für eine Verlegung in die Oskar-Schlemmer-Straße geprüft: Diese enge und baumbestandene Straße ist entgegen der Angaben im Antrag für die regelmäßige Anfahrt von Bussen bzw. Großfahrzeugen nicht geeignet, weshalb dort in Teilbereichen das Parken auch auf Pkw beschränkt wurde.
Die nächstgelegene Möglichkeit für die Schaffung einer Busanfahrtszone wäre daher in der Walter-Gropius-Straße. Die Fahrgäste könnten zwar von dort auf gesichertem Weg das Hotel erreichen, die Wegstrecke ist aber sehr lang. Unter Berücksichtung der Tatsache, dass Hotelgäste in aller Regel – teils größere – Koffer mit sich führen, erscheint eine derartige Wegstrecke weder besonders praktikabel noch zumutbar.
Der Direktor des betroffenen Hotels IBIS Parkstadt Schwabing (Accor Hospitality Germany GmbH) legte in diesem Zusammenhang glaubhaft dar, dass eine derart weit entfernte Anfahrtszone von den Busgästen wohl kaum angenommen würde. Vielmehr würden die Busfahrer trotzdem versuchen, möglichst nah an das Hotel heranzufahren und dort durch Stehen in zweiter Reihe wieder dasselbe Verkehrschaos verursachen, das letztendlich der Grund für die Schaffung der Busanfahrt 2009 war. Zur Lärmproblematik wurde ausgeführt, dass der Lärm nicht beim Parken der Busse erzeugt wird, sondern beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste. Denn es ist gängige Praxis der Transportunternehmen, währenddessen bei laufen-dem Motor für das erwünschte Klima im Innenraum zu sorgen. Diesem Phänomen wirkt das Hotel bereits seit geraumer Zeit entgegen. Schon auf Grund seiner ISO 14001-Zertifizierung, wegen der es die Umweltbelastungen reduzieren müsse, und weil wir die Beschwerden der Nachbarn sehr ernst genommen würden, habe das Hotel einen Aktionsplan mit folgenden Maßnahmen eingeleitet:
Jeder Busfahrer erhält bei Anreise vom Hotel ein Schreiben in deutscher und englischer Sprache mit dem Hinweis, dass er den Motor auf keinen Fall laufenlassen darf. Darauf wird er auch mündlich von den Empfangsmitarbeitern hingewiesen. Ebenso kontrolliere die Hotelleitung bei Anwesenheit persönlich die Busse und mache die Fahrer darauf aufmerksam. Auch die Haustechniker sind darauf sensibilisiert, die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
Zusätzlich werde das Hotel aber auch direkt an seine Kunden ein Schreiben schicken, um die Unternehmen schon im Vorfeld über diese Problematik aufzuklären.
Ein gewisser An- und Abreiseverkehr und die damit verbundenen Ge- räusche ließen sich bei einem Beherbergungsbetrieb aber nicht vermeiden.
Bei Abwägung aller Belange hält das Kreisverwaltungsreferat die mit der Busanfahrt verbundenen Probleme im Hinblick auf die Größe des Hotels (147 Zimmer) für verkehrsüblich und zumutbar.
Selbst wenn man zu einem anderen Abwägungsergebnis käme, stellt die einzig mögliche andere Situierung in der Walter-Gropius-Straße aufgrund der großen Entfernung (insbesondere bei schlechtem Wetter) keine geeignete bzw. praktikable Alternative dar.
Einem Beschluss dieses Inhalts wurde vom Bezirksausschuss 12 am
25.11.2014 grundsätzlich zugestimmt.
Die vom Bezirksausschuss vorgeschlagene Alternative einer zeitlichen Reduzierung der Busstandzeit wurde vom Kreisverwaltungsreferat
geprüft, aber verworfen, da hiervon im Hinblick auf die Lärmentwicklung keine Vorteile zu erwarten sind (eher im Gegenteil, da die Busse mehrfach anfahren), stattdessen aber in den umliegenden Straßen nach einem Parkplatz gesucht wird. Dadurch würden mindestens genauso schwerwiegende Beeinträchtigung auftreten wie jetzt ohne zeitliche Beschränkung, so dass insgesamt keine Verbesserung – wenn nicht sogar eine Verschlechterung – der Lage zu erwarten ist.
Bei der Polizeiinspektion 47 sind für 2014 8 Einsätze im Zusammenhang mit der Busanfahrt verzeichnet, 2015 bis Ende März keiner. I.d.R. geht es dabei um Lärmproblematik. Eine Bestätigung der von den Anwohnerngeschilderten übermäßigen Lärmbelästigung konnte seitens der Polizei- inspektion 47 nicht erfolgen.
Bei Würdigung der geschilderten Sachlage sieht das Kreisverwaltungsreferat im Hinblick auf die Größe des Hotels und die Lage im Kerngebiet keine übermäßige Beeinträchtigung bzw. kein Erfordernis und auch keine sinnvolle und für die Hotelgäste zumutbare Möglichkeit, die Busse anderweitig unterzubringen.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.