Finanzielle Ausstattung des Münchner Jobcenters durch den Bund
Anfrage Stadträte Christian Müller (SPD-Fraktion) und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 22.5.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 22.5.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Vor dem Hintergrund des kommunalen Finanzierungsanteils am Verwaltungsbudget des Jobcenters bitten wir folgende Fragen zu beantworten:“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.5.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Verwaltung der sogenannte „Problemdruckindikator“ auf die finanzielle Ausstattung des Münchner Jobcenters?
Antwort:
Das seitens des Bundes zugeteilte Verwaltungsbudget richtet sich nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die Zuteilung der Eingliederungsmittel hingegen erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Ergänzend dazu werden bei der Verteilung der Eingliederungsmittel die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen durch den sog. Problemdruckindikator berücksichtigt. Dadurch erhalten Jobcenter in wirtschaftlich schwachen Regionen wie z.B. in Berlin oder im Ruhrgebiet wesentlich mehr Mittel als das Jobcenter München, das durch diese Verteilungsweise benachteiligt wird.
Die Anwendung des Problemdruckindikators wird sehr kritisch gesehen, da häufig Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Regionen mit guter Arbeitsmarktlage verfestigte Problemlagen aufweisen, die kostenintensive Fördermaßnahmen erfordern. Zuletzt wandte sich das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) mit Schreiben vom 22.10.2014 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) um eine Änderung dieser Verteilungspraxis einzufordern. Alle Bemühungen liefen bisher jedoch ins Leere.
Frage 2:
Wie stellt sich die aktuelle finanzielle Lage des Jobcenters aus kommunaler Sicht dar?Antwort:
In der nachfolgenden Tabelle ist die finanzielle Ausstattung des Jobcenters München ersichtlich.
In der Planung für 2015 ist der vom Stadtrat am 16.4.2015 beschlossene zusätzliche Kommunale Finanzierungsanteil von maximal 1,6 Mio. Euro berücksichtigt.