Gravierende Unterversorgung mit heilpädagogischen Tagesstättenplätzen an der Mathilde-Eller-Schule endlich beheben
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 21.10.2014
Antwort Stadtrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 21.10.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss des Stadtrates im Sommer 2010 wurde die Errichtung eines neuen staatlichen Förderzentrums mit Schwerpunkt geistige Entwicklung und einer städtischen Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) beschlossen. Damit wurden alle notwendigen Weichen gestellt, um zukünftig,
entsprechend der Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, alle Voraussetzungen zu erfüllen, damit entsprechender Raumbedarf und mehr Betreuungsplätze sichergestellt werden können. Mit der Entscheidung des Stadtrates ist eine nachhaltige Lösung zum Wohle der Münchner Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung erzielt worden und ein Beitrag zum Ausbau bedarfsgerechter Angebote in Bezug auf die Sozialplanung des Bezirks Oberbayern erfolgt.
Die Aufnahmen der Kinder und Jugendlichen in die Mathilde-Eller-Schule bzw. die städtische HPT basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen, insofern kann durchaus davon ausgegangen werden, dass nicht jede Schülerin/jeder Schüler einen HPT-Platz benötigt.
Der Aufnahme in die Schule liegt Art. 41 Abs. 1 Satz 2 BayEUG zugrunde. Demnach wird der sonderpädagogische Förderbedarf im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt; der Schulleiter bzw. die Schulleiterin entscheidet danach über die Aufnahme in die Schule. Dem gegenüber ist für die Aufnahme in die HPT ein Gutachten nach § 53 ff. SGB XII notwendig, da die HPT eine Form der Eingliederungshilfe darstellt. Liegt das Gutachten vor, entscheidet die Einrichtungsleitung über die konkrete Aufnahme des Kindes.
Nicht alle Kinder, die das Förderzentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besuchen, benötigen als Unterstützungsmaßnahme einenHPT Platz. Dies ist grundsätzlich abhängig von der Art und dem Umfang der Behinderung bzw. dem Förderbedarf.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Übergangslösung müssen wir mitteilen, dass eine weitere Kapazitätssteigerung an diesem Standort aufgrund von fehlenden räumlichen Voraussetzungen bislang nicht möglich war.
Um dennoch zusätzliche Räume bereitzustellen, wurden auch alternative Möglichkeiten der Raumbeschaffung geprüft. So wurde beispielsweise eine übergangsweise Unterbringung in Containern in Erwägung gezogen. Nach Rücksprache mit der Schulleitung der staatlichen Mathilde-Eller-Schule konnte diese jedoch aufgrund fehlender Freiflächen am Standort Klenzestraße 27 nicht realisiert werden.
Um bis zur Fertigstellung des neuen Standortes für HPT und eines Teils des Förderzentrums an der Margarethe-Danzi-Straße doch noch zusätzliche HPT-Plätze anbieten zu können, fand am 19.1.2015 ein Vorgespräch statt. Anwesend waren Vertreter des Sozialministeriums, der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, des Referats für Bildung und Sport sowie die Leitung der heilpädagogischen Tagesstätte. In diesem Gespräch wurden Schritte zur Schaffung einer ausgelagerten HPT-Gruppe am
Grundschulstandort Magarethe-Danzi-Straße, die eine Partnerklasse des Förderzentrum beherbergt, vereinbart.
In gemeinsamer Anstrengung zwischen Leitung der Grundschule und
des Tagesheims an der Margarethe-Danzi-Straße ist es gelungen, zwei nebeneinander liegende Räume für diese HPT-Gruppe zur Verfügung zu stellen. Am Schulstandort Margarethe-Danzi-Straße wird es daher ab dem Schuljahr 2015/16 eine ausgelagerte HPT-Gruppe der Klenzestraße geben, die von Kindern der Partnerklasse der Mathilde-Eller-Schule besucht wird.
Die Partnerklasse der Mathilde-Eller-Schule und die kooperierende Grundschulklasse werden am Vormittag zwei nebeneinander liegende Räume nutzen. Am Nachmittag wird der Klassenraum der Partnerklasse der Mathilde-Eller-Schule als Nebenraum der HPT-Gruppe genutzt.
Die aktuellen Planungen sehen vor, dass nach Fertigstellung des Neubaus für Förderzentrum und HPT am Standort Margarethe-Danzi-Straße von den bisher 16 HPT-Gruppen sechs im Standort Klenzestraße verbleiben. Diese sechs Gruppen könnten dann nach Bedarf um zwei Gruppen erweitert werden.
Zehn Gruppen wechseln an den neuen Standort an der Margarethe-Danzi-Straße und können voraussichtlich um vier weitere Gruppen ergänzt werden.Weiterhin hat die Regierung von Oberbayern der Erhöhung der Platzzahl von acht auf zehn Kinder pro Gruppe, nach Inbetriebnahme des Standortes Margarethe-Danzi-Straße, zugestimmt, da die benötigten räumlichen Kapazitäten dann vorhanden sind.
Durch den geplanten Ausbau und die Erweiterung der Gruppen kann
davon ausgegangen werden, dass weitestgehende Vollversorgung erreicht werden kann.
Darüber hinaus sieht die Staatsregierung im neuen offenen
Ganztagskonzept auch die Einführung des offenen Ganztages für
Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung vor.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.