Damit München auch in Zukunft eine der sichersten Städte in Deutschland bleibt: Veröffentlichung der Schwerpunkte von Einbrüchen und Ergreifung von Gegenmaßnahmen.
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 5.5.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Mit Schreiben vom 5.5.2015 haben Sie folgenden Antrag an das
Kreisverwaltungsreferat München gestellt:
„Die Münchner Bürger sollen auf geeignete Weise über Schwerpunkte von Einbrüchen informiert werden (bspw. über Bürgerbriefe). Reichen die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwerpunkte nicht aus, soll die Stadt München ergänzende Maßnahmen zur Reduzierung der Einbruchszahlen ergreifen (bspw. über private Sicherheitsfirmen).“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik handelt es sich um eine Angelegenheit, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fällt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erfolgt daher die Beantwortung Ihres Antrags auf dem Büro
weg.
Die Vollversammlung des Stadtrates hat anlässlich des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 6.11.2014, Antrags-Nr.: 14-20/A 00397
(„Wohnungseinbrüche & Co.: Die Stadt unterstützt die Polizei bei ihrer Aufklärungsarbeit“), am 29.4.2015 einstimmig beschlossen, dass die polizeiliche Einbruchsprävention mit einer durch das
Kreisverwaltungsreferat angeregten Zu
wendung in Höhe von 50.000 Euro
und weiteren Beiträgen unterstützt wird. Der vorberatende Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 28.4.2015 liegt dem Schreiben als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.