Der Plan für den 2. Stammstreckentunnel im Planfeststellungsabschnitt 1 München West – Bereich Laim bis westlich Karlsplatz mit S-Bahnhof Hauptbahnhof – ist vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, am 9. Juni 2015 gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Er enthält u.a. eine Reihe von Nebenbestimmungen, etwa zu Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Landschaftspflege, Wasserwirtschaft und Gewässerschutz, Bodenschutz, Abfallrecht und Altlasten, Denkmalpflege, öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen, Brandschutz, Grundinanspruchnahme, barrierefreie Gestaltung der Verkehrs- und Bahnsteiganlagen, technisches Baukonzept und verkehrliche Belange.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans können in der Zeit vom 16. Juli bis einschließlich 29. Juli bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München, Auslegungsraum 071 Erdgeschoss (barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes, Blumenstraße 28a), Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr, eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss kann außerdem bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München (Arnulfstraße 9/11, 80335 München) ein- gesehen werden. Der Beschluss gilt mit dem Ende der Auslegungszeit allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nähere Angaben einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung können der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München (und dem entsprechenden Hinweis in der Tagespresse) vom 10. Juli entnommen werden, deren Text zudem im Auslegungsraum ausgehängt werden wird.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt München West ist neben dem Planfeststellungsbeschluss für den Planfeststellungsabschnitt München Mitte ein weiterer Abschnitt genehmigt worden. Für den Abschnitt München Ost (Bereich westliches Isarufer bis östlich Leuchtenbergring) steht der Planfeststellungsbeschluss noch aus.