Folgen des Bundesteilhabegesetzes für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in München
Anfrage Stadtrat Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 2.6.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 2.6.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die gegenwärtige Bundesregierung ein ‚Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz)’ zu schaffen. Die Kommunen sollen jährlich 5 Milliarden Euro Zuschüsse für die Eingliederungshilfe erhalten. Diese zusätzliche Unterstützung für die Kommunen ist erforderlich, weil allein zwischen 2007 und 2013 die Zahl der Leistungsempfänger für Eingliederungshilfe in Deutschland von 672.000 auf 834.000 Personen angestiegen ist, also um rund 24%. Diese Entwicklung ist bundesweit gegenläufig zur allgemeinen Einwohnerzahl. Die Nettoausgaben für die Leistungsbezieher steigen stärker an als deren Anzahl. 2007 betrugen sie 10,6 Milliarden Euro und 2013 bereits 14 Milliarden Euro, mithin eine Steigerung um 32%. Das Bundesteilhabegesetz soll zwischen 2015 und 2017 in Kraft treten.
Das Bundesteilhabegesetz ergeht abgesehen von der steigenden Zahl der Leistungsempfänger und Leistungen auch vor dem Hintergrund neuer Reformüberlegungen zur Eingliederungshilfe. Im Gegensatz zur Anpassungsforderung an Menschen mit Behinderung sollen analog zur UN-BRK inklusive Lebensbereiche so gestaltet werden, dass auch Menschen mit Behinderungen ihn unbehindert nutzen können.
Da für die Landeshauptstadt München die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom Bezirk Oberbayern geleistet wird, stellt sich die Frage, an wen die Leistungen – eines sicherlich größeren zweistelligen Millionenbetrags – aus dem Bundesteilhabegesetz fließen sollen.
Des Weiteren ist angesichts des Bevölkerungswachstums in der Landeshauptstadt möglicherweise die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger noch höher als im Bundesdurchschnitt.“
Zu dieser Anfrage vom 2.6.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:Frage 1:
In welcher Höhe werden für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz für München erwartet?
Antwort:
Zu dieser Frage ist keine Antwort möglich, da die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII seit 1.1.2008 beim Bezirk Oberbayern als überörtlichem Träger der Sozialhilfe liegt. Es liegt deshalb kein Datenmaterial vor.
Frage 2:
Wie hoch war im Zeitraum von 2007-2013 die Zahl der Leistungs- empfänger für Eingliederungshilfeleistungen und wie hoch waren die Eingliederungshilfeleistungen von 2007-2013?
Antwort:
Eine Antwort ist hier nur für das Jahr 2007 möglich, da ab 1.1.2008 der Bezirk Oberbayern zuständig ist (vgl. Antwort zu Frage 1). Zum Jahresende 2007 erhielten ca. 2.000 Personen Sozialhilfeleistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII von den Sozialbürgerhäusern und ca. 2.150 Personen in der Zuständigkeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe mit einem Finanzvolumen von ca. 53,3 Mio. Euro.
Frage 3:
Ist für München angesichts des Bevölkerungswachstums ein stärkeres Ansteigen der Zahl der Leistungsempfänger und der Eingliederungsleistungen als im Bundesdurchschnitt zu erwarten?
Antwort:
Auch hier ist leider eine Antwort nicht möglich (vgl. Antwort zu Frage 1).
Frage 4:
Wurde mit dem Freistaat bereits darüber verhandelt, an wen er die Leistungen aus dem Bundesteilhabegesetz zahlen wird? Sollen die Leistungen dem Bezirk Oberbayern oder der Landeshauptstadt zufließen?
Antwort:
Verhandlungen dazu haben nicht stattgefunden (vgl. Antwort zu Frage 1).Frage 5:
Welche Überlegungen bestehen seitens der Landeshauptstadt einvernehmlich mit dem Bezirk Oberbayern hinsichtlich von Reformüberlegungen zur Eingliederungshilfe mit Blick auch auf die Gestaltung von inklusiven Lebensbereichen?
Frage 6:
Welche konkreten Verbesserungen könnten sich für die Leistungs- empfänger aus der Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz ergeben?
Antwort:
Diese beiden Fragen sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe bearbeitet werden. Insoweit wird auf die Antwort des Sozialreferates zu Antrag Nr. 14-20/A 00517 von Frau Stadträtin Simone Burger und Herrn Stadtrat Christian Müller vom 8.12.2014 „Begleitung der Veränderung der Eingliederungshilfe – Einrichtung einer Arbeitsgruppe“ vom 19.5.2015 (http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_detail.jsp?risid=3537526) verwiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.