An der Fachtagung „Ins Spiel kommen – Inklusion und öffentliche Erwachsenenbildung“, die gemeinsam von der Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung Deutschland e.V., der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Münchner Volkshochschule (MVHS) und dem bayerischen Volkshochschulverband veranstaltet wurde, haben 70 Expertinnen und Experten aus dem ganzen Bundesgebiet, Österreich, der Schweiz und Italien teilgenommen. Diese verabschiedeten die „Münchner Erklärung zur Inklusion und öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung“.
In ihrer Begrüßungsrede betonte die Programmdirektorin der MVHS Dr. Susanne May: „Inklusion ist keine rein organisatorische Angelegenheit, sie birgt das Potential, unser Verständnis von Bildung zu reflektieren.“ Landtagspräsidentin Barbara Stamm wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass man Inklusion nicht einfach überstülpen könne, sie müsse wachsen. Aber auch hierfür bedürfe es entsprechender Voraussetzungen und Haltungen: Inklusion beginne in den Köpfen.
Professor Dr. Heiner Bielefeldt, Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg, ging in seinem Eröffnungsvortrag auf das Innovationspotential des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Die UN-Behindertenrechtskonvention dürfe nicht als eine „Spezialkonvention“ missverstanden werden, die von „Sonderrechten“ handele; vielmehr gehe es um die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Noch immer gibt es relativ wenige Bildungsangebote, die Erwachsenen mit kognitiven Einschränkungen zugänglich sind. Solche Angebote wurden innerhalb der Behindertenhilfe aufgebaut – jedoch in der Regel nicht inklusiv. Die dort gewonnenen Erfahrungen und Kompetenzen können bei der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems mit einbezogen werden. Stadtrat Oswald Utz, der Behindertenbeauftrage der Stadt München bedauerte, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in der Rolle des Bittstellers seien. Die Möglichkeiten der selbstverständlichen Teilhabe an Bildung müssten – auch über ein Bundesteilhabegesetz – infrastrukturell und finanziell garantiert werden.
Georg Eisenreich, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, bedauerte, dass die Erwachsenenbildung bisher nicht im Fokus der Inklusionsbemühungen gestanden sei, obwohl sie einen zentralen Stellenwert habe.
Auf der Tagung wurden verschiedene Projekte einer inklusiven Erwachsenenbildung aus dem VHS-Bereich vorgestellt.
Professor Dr. Klaus Meisel, Managementdirektor der Münchner VHS und erster Vorsitzender des bayerischen VHS Verbandes erklärte: „Man kann mehr machen, als derzeit getan wird.“
Achtung Redaktionen: Die „Münchner Erklärung zur Inklusion und öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung“ kann angefordert werden bei Susanne Lößl, Leitung Pressestelle der Münchner Volkshochschule, Telefon 4 80 06-61 88, E-Mail susanne.loessl@mvhs.de