Nachgefragt: Was kostet uns die Zuwanderung?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 12.6.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Medien und Politiker behaupten in der Öffentlichkeit immer wieder, Deutschland könne von der Zuwanderung nur profitieren. Doch schon auf kommunaler Ebene kann davon keine Rede sein. Eine Antwort des Hamburger Senats auf eine Anfrage förderte jüngst ernüchternde Zahlen zutage, die vielmehr auf massive finanzielle Belastungen der Solidargemeinschaft durch erhebliche Eingliederungs- und Transfer- leistungen an Asylbewerber schließen lassen. Demnach mussten für zwei Afghanen allein in den ersten drei Monaten ihrer Anwesenheit in der Hansestadt zusammen rund 13.000 Euro vom Steuerzahler aufgewendet werden, pro Person also rund 6500 Euro. Wörtlich heißt es in der fraglichen Antwort des Senats: ‚In der ZEA (Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung; KR) betragen die Kosten für die zwei in der Hamburger ZEA aufgenommenen Personen für die Unterbringung, Versorgung und die Zahlung eines Taschengelds für einen Zeitraum von drei Monaten voraussichtlich circa 13.000 Euro.’
Weiter heißt es in der Hamburger Senats-Auskunft: ‚Für die Folgeunter- bringung werden die Pro-Kopf-Ausgaben für Grundleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2015 in Hamburg mit 615,87 Euro pro Person und Monat zuzüglich eines Betrages von 161,11 Euro für die öffentlich-rechtliche Unterbringung prognostiziert, für die zwei in Hamburg aufgenommenen Personen also für weitere neun Monate zirka 14.000 Euro. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die zwei in Hamburg aufgenommenen Personen damit für ein Jahr auf zirka 27.000 Euro. Die Kosten für eine etwaige ärztliche Versorgung lassen sich nicht im Voraus prognostizieren. Auch zu den Kosten in den anderen Bundesländern können keine Angaben gemacht werden.’ (Quelle: http://ef- magazin. de/2015/06/08/6987-immigrationwas-asylbegehrende-so-kosten).“
Zu Ihrer Anfrage vom 12.6.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Mit welcher Summe – rundgerechnet – schlagen in der Münchner Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne die Kosten für Unterbringung, Versorgung und Zahlung eines „Taschengelds“ für Asylbewerber pro Monat zu Buche?
Antwort:
Die Einrichtung und der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung München liegt in der alleinigen Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern (Art. 2 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Aufnahmegesetz – AufnG). Daher trägt auch diese die dort für die Unterbringung anfallenden Kosten, deren Höhe dem Sozialreferat nicht bekannt sind. Gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 AufnG erstattet der Freistaat Bayern die für Taschengeld anfallenden Kosten zu 100%, so dass auch hier der Landeshauptstadt München keinerlei Kosten entstehen.
Frage 2:
Wie hoch liegen die Pro-Kopf-Ausgaben für die Folge- und Regelunter- bringung von Asylbe
werbern bei „Grundleistungsempfängern“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2015 in München pro Person und Monat?
Antwort:
Die Erstattungspflicht des Freistaates Bayern erstreckt sich auch auf die Kosten der Regel- und Folgeunterbringung. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 3:
Mit welcher Summe schlägt die „öffentlich-rechtliche“ Unterbringung von Asylbewerbern pro Kopf und Monat in München zu Buche?
Antwort:
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Kosten (durchschnittlich) fallen für die ärztliche Versorgung sowie ärztliche Routineuntersuchungen (Röntgen, Tbc, Aids, Ebola etc.) von Asylbewerbern in der Münchner ZEA an?
Antwort:
Nach Aussage des Referates für Gesundheit und Umwelt belaufen sich die durchschnittlichen Kosten auf 92,90 Euro pro Untersuchung. Aber auch diese Kosten werden vom Freistaat Bayern zu 100% refinanziert.