Online-Beantragung von Wohngeld ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Müller und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 2.4.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass sich das Sozialreferat mit dem Freistaat ins Benehmen setzt, um eine Online-Beantragung von Wohngeld anzustoßen.
Das Sozialreferat hat bereits – der Intention Ihres Antrages entsprechend – in einer Anfrage an das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr erreicht, dass die Umsetzbarkeit der Online-Beantragung von Wohngeld derzeit rechtlich und technisch geprüft wird.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendesmit:
Die Landeshauptstadt München ist verpflichtet, die Formulare des Freistaates Bayern zur Beantragung von Wohngeld zu verwenden.
Ebenso liegt die Bereitstellung einer Online-Beantragung von Wohngeld in der Gestaltungshoheit des Freistaates Bayern. Ihr Anliegen wurde deshalb an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr zur Beantwortung weitergeleitet.
Von dort wurde unserem Hause Folgendes mitgeteilt:
Derzeit ist nur über die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr die Möglichkeit gegeben, den Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss online auf dem Bildschirm auszufüllen. Danach ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen dem jeweils zuständigen Sozialbürgerhaus zuzusenden. Mit der notwendigen Unterschrift erklärt die antragstellende Person, dass sie auch die Hinweise insbesondere zu den Mitteilungspflichten zur Kenntnis genommen hat.
Nach den Ausführungen des Ministeriums würde auch die Einführung eines reinen Datentransfers an die Wohngeldbehörden keine wesentliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger erbringen, da die Unterschrift auf dem Antrag nötig ist.Im zuständigen Ressort wird derzeit die rechtliche und technische Umsetzbarkeit einer „echten“, d.h. medienbruchfreien Online-Beantragung – auch in Abstimmung mit anderen Bundesländern – geprüft.
Die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt München teilt die Auffassung des Freistaats. Eine Zuleitung der Daten, ohne direkte Verarbeitung im Fachverfahren des Sozialreferates der Landeshauptstadt München würde zu einer zusätzlichen Belastung führen, da die Unterlagen erst ausgedruckt werden müssen und die Daten wie bisher im Fachverfahren eingegeben werden müssen. Auch über das Fachverfahren des Sozialreferates der Landeshauptstadt München, das von mehreren Bundesländern genutzt wird, ist für die Zukunft die Berücksichtigung einer Online-Beantragung bereits auf der Agenda. Eine genaue Zeitschiene kann allerdings noch nicht genannt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.