(teilweise voraus) In verschiedenen Medien wurde in den vergangenen Tagen über die Grundschule an der Grandlstraße berichtet. Hierzu wird Folgendes festgestellt: In allen Gebäudeteilen der Grundschule an der Grandlstraße sind Lüfter eingebaut. Die Messreihen in der Grandlstraße dauern nach wie vor an, sodass am Ende der Messreihe alle Bauteile auch bei sommerlichen Temperaturen gemessen worden sind. Es wird um Geduld gebeten, bis die Messreihe komplett abgeschlossen und bewertet ist.
Gleichwohl können schon jetzt erste für Kinder und Eltern erfreuliche Ergebnisse bekannt gegeben werden:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) gebeten, das von den Eltern beauftragte Gutachten auszuwerten, nachdem der Messbericht mit Verzögerung den Behörden erst Ende Juni vorlag. Im Ergebnis zweifelt selbst der von den Eltern beauftragte Gutachter an dem von den Eltern vorgegebenen Messverfahren. Gleichwohl und trotz der Extrembedingungen, unter denen diese Messungen stattgefunden haben, wird der Richtwert für Formaldehyd an allen Messstellen nicht überschritten (zur genaueren Bewertung des Messberichts siehe unten).
Die Rohdaten der weiteren Messungen, die zwischenzeitlich stattfanden, sind zwar noch nicht abschließend bewertet. Jedoch deuten sie darauf hin, dass sie ebenfalls deutlich unter dem deutschen Richtwert von 0,1 ppm (parts per million) und auch unter dem Luftgütewert (0,08 ppm) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Deshalb besteht zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Veranlassung für eine Schließung der Räume. Die Gesundheit der Kinder steht an oberster Stelle. Zu jedem Zeitpunkt bestand Kontakt mit den Eltern und der Schulleitung.
Nach wie vor besteht das Angebot an die Eltern, eine medizinische Untersuchung der Kinder in der umweltmedizinischen Ambulanz an der Ludwig-Maximilians-Universität in Anspruch zu nehmen. Hier steht ein pädiatrischer Umweltmediziner mit praktischen Erfahrungen zur Verfügung. Dieses seit Wochen bestehende Angebot einer Untersuchung haben bislang jedoch nur Eltern von zwei Kindern angenommen. Die Aussage einer von den Eltern und einem Mediziner durchgeführten Fragebogenaktion zur Grandlstraße kann aus umweltmedizinischer Sicht nicht fundiert bewertet werden. Dafür müssten die anonymisierten Fragebögen mit Angaben über den Ablauf der Erfassung und der Fragestellung übermittelt werden. Formaldehyd gehört zu den Aldehyden. In ungebundener Form ist es ein stechend riechendes, farbloses Gas, das zu Reizungen der Augen oder Kopfschmerzen führen kann. Es ist kanzerogen, aber dennoch einer der wichtigsten organischen Grundstoffe in der Industrie. Formaldehyd kommt vor allem in Leimen von Holzwerkstoffen, also Spanplatten, Sperrholz und Tischlerplatten vor. Beim Rauchen von Tabak entsteht ebenfalls Formaldehyd; auch im privaten Bereich können Möbelstücke aus insbesondere günstiger Fertigung die Formaldehydkonzentration im Raum bereits deutlich ansteigen lassen.
Detaillierte Bewertung des Messberichts des Messinstitutes
Der Bericht des Messinstitutes über die von den Eltern am 12. Juni 2015 initiierte Messung in der Grandlschule liegt dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) seit Ende Juni vor. Aus der Sicht des RGU ist der Bericht wie folgt zu bewerten:
Wie erst am 22. Juni 2015 bekannt wurde, hatte der Elternbeirat in Absprache mit der Schulleitung einen externen Gutachter mit der Durchführung von Raumluftmessungen auf Formaldehyd und CO2 beauftragt. Die Messungen fanden am 12. Juni 2015 in Gänze nach den Vorgaben des Elternbeirates statt. Die Stadt wurde nicht konsultiert.
Zum betreffenden Zeitpunkt waren noch keine Lüfter in diesen Räumen eingebaut (Bauteil A – zwischenzeitlich ist dies der Fall). Nach geltenden Vorgaben werden Räume ohne Lüfter zunächst gelüftet, dann acht Stunden oder länger verschlossen und unmittelbar im Anschluss daran wird gemessen. Dies erfolgt in der Regel ohne weitere Personen im Raum.
Nach den Vorgaben des Elternbeirats wurden die Messungen jedoch unter Extrembedingungen vorgenommen. Der jeweilige Raum wurde zunächst acht Stunden verschlossen, im Anschluss daran wurden Kinder sowie Lehrerinnen und Lehrer in die dann ungelüfteten Räumen zum Unterricht/ zur Mittagsbetreuung gebeten. Untersagt wurde in der Folge die Lüftung des Raumes über die Fenster – unter regulären Unterrichtsbedingungen hat das Lüften jedoch laut Schulleitung alle 45 Minuten zu erfolgen. Das RGU kommt zu folgendem Schluss: Es ist bedenklich, dass Kinder sowie Lehrerinnen und Lehrer diesen raumklimatischen Bedingungen ausgesetzt worden sind.
Der vom Elternbeirat beauftragte externe Gutachter bemerkt zu den Vorgaben des Elternbeirates: „Inwieweit derartige Vorgaben dem Üblichen entsprechen ist fraglich.“ Wie aus seinem Bericht hervorgeht, hält er es für nicht wünschenswert, dass die Räume unter sommerlichen Extremwitterungsbedingungen über derart lange Zeiträume während der Nutzung nicht manuell über die Fenster belüftet werden. Untersucht wurden sechs Klassenräume und zwei Mittagsbetreuungsräume.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die CO2-Belastung unter derartigen (Mess-)Bedingungen exorbitant angestiegen ist. Im Übrigen wurde dies durch zahlreiche Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wie auch durch die Obersten Gesundheitsbehörden anderer Bundesländer bereits ausgiebig dokumentiert. Gleichwohl lagen die Ergebnisse für Formaldehyd trotz der für den regulären Unterricht unrealistischen Ausgangslage in allen Räumen deutlich unter dem deutschen Innenraumrichtwert von 0,1 ppm (parts per million) für Formaldehyd. In einem einzigen Raum war der Luftgütewert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Formaldehyd von 0,08 ppm mit rund 0,085 ppm geringfügig überschritten. Diese Überschreitung des Luftgütewertes wäre für das RGU nicht Anlass gewesen, eine Schließung der Räume zu empfehlen. Entscheidend für die Beurteilung ist der Innenraumrichtwert von 0,1 ppm.
Diese Beurteilungsvorgabe ist in der einschlägigen Fachliteratur für Formaldehyd-Messungen und auf Fachebene unumstritten.