Neuer Konzertsaal an der Herzog-Wilhelm-Straße: Neue Pläne?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung) vom 15.9.2014
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 15.9.2014 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Eine Fristverlängerung unter Angabe der Gründe wurde am 17.11.2014 erbeten.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„FDP, HUT und Piraten hatten den Oberbürgermeister gebeten, mit der Staatsregierung über einen Standort für einen neuen Konzertsaal zu sprechen. Hierbei haben wir vorgeschlagen, auch städtische Grundstücke und insbesondere das Grundstück an der Herzog-Wilhelm-Straße zwischen Herzogspital- und Josephspitalstraße bei der Standortwahl einzubeziehen.
Am 26.8.2014 erhielten wir auf unseren Antrag ( Nr. 14-20/A00100 vom 15.7.2014) ‚Konzertsaal voranbringen, Stadt und Freistaat sollen kooperieren’ vom Kulturreferat die Antwort, dass für das genannte Grundstück im Referat für Stadtplanung und Bauordnung andere Überlegungen bestehen (Rathaus Umschau am 2.9.2014)
Im Jahr 2009 wurde ein Architektenwettbewerb im Rahmen von EURO-
PAN durchgeführt. Die Ergebnisse haben aber außer einer kurzen Berichterstattung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung keine weitere Konkretisierung bzw. eine weitere Befassung im Stadtrat erfahren. Da bislang der Stadtrat über die Überlegungen im Planungsreferat nicht informiert wurde, bitten wir um Darlegung der Überlegungen.“
Frage 1:
Welche Überlegungen bestehen im Planungsreferat zu dem o.g. Grundstück?
Antwort:
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.4.2004 Vorlagen-Nr. 02-08/V 04066 wurde das Referat für Stadtpla-nung und Bauordnung beauftragt, für den Bereich Herzog-Wilhelm-Straße zwischen Herzogspital- und Josephspitalstraße einen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1946 aufzustellen.
Die städtische Fläche innerhalb des Altstadtringes, mit der in den 70-er Jahren sechsspurig errichteten Rampenanlage zur Erschließung der „Stachus-Tiefgarage“, soll entwickelt und der bestehende Bebauungsplan geändert werden. Grundlage für den Aufstellungsbeschluss war der Eckdatenbeschluss vom 20.11.2003.
2009 beteiligte sich die Landeshauptstadt München mit diesem Projekt bei EUROPAN 10, ein europaweiter Ideenwettbewerb für Nachwuchs-Architektinnen und -Architekten.
Erwartetet wurde eine Entwicklung von Ideen, die die städtebauliche Auseinandersetzung mit der zentralen Lage und einer qualitätsvollen Architektur im Kontext mit den angrenzenden Frei- und Grünflächen aufzeigen. Als Ergebnis traf die nationale Jury von EUROPAN am 20./21. November 2009 folgende Auswahl:
2 Ankäufe:
- „FRESH IDEAS“, Markus Rudolph (Arch.DE), Alexander Kneer (Arch./ Stadtplaner DE)
- „Die gestapelte Stadt“, Wolfgang Zeh (Arch.DE), Kai-Jochen Beck (Arch.DE), Moritz Kaiser (Arch.DE).
Ferner war das Grundstück als eines von 20 Grundstücken in der Vorauswahl für einen Ersatzstandort des Münchner Volkstheaters genannt. Auch hierzu werden mittlerweile alternative Standorte präferiert.
Ende 2013 wurden erste Überlegungen des Erzbischöflichen Ordinariats München, auf dem städtischen Grundstück ein Archiv und ein Restaurationszentrum der Erzdiözese München und Freising zu errichten, im Kommunalreferat vorgestellt. An dem Gespräch hat auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilgenommen. Dieses Gespräch diente einem Informationsaustausch, konkrete Planungen liegen bis heute nicht vor.
Frage 2:
Sind diese Überlegungen mit anderen Referaten besprochen oder abgestimmt?
Antwort:
Gespräche über das o.g. erste Sondierungsgespräch hinaus fanden mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung nicht statt. Besprechungenund Abstimmungen mit anderen betroffenen Referaten sind stets erst dann sinnvoll, wenn prüffähige, konkretisierende Unterlagen vorliegen oder sich das Anliegen eines Interessenten soweit konkretisiert hat, dass Abstimmungen überhaupt möglich sind. Eine Nachfrage des Erzbischöflichen Ordinariats, die geprüft werden könnte, liegt bis heute nicht vor.
Frage 3:
Warum wurden diese Überlegungen nicht zumindest den Planungssprechern der Fraktionen bekannt gemacht?
Antwort:
Da die Überlegungen noch nicht ausreichend konkretisiert worden sind, konnten auch noch keine fundierten Informationen weiter gegeben werden. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist nicht bekannt, ob die Überlegungen des Erzbischöflichen Ordinariats weiter verfolgt werden.