Parklizenzgebiet Kieferngarten Anwohner der Allianz Arena schützen!
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 22.4.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Sie haben den Antrag mit dem Betreff „Parklizenzgebiet Kieferngarten – Anwohner der Allianz Arena schützen!“ gestellt. In diesem fordern Sie, dass die Landeshauptstadt München ein Parklizenzgebiet im Bereich der U-Bahnstation „Kieferngarten“ einführt. Dies begründen Sie damit, dass die teuren Gebühren auf dem Parkdeck der Allianz Arena und die lange Wartezeit bei der Ausfahrt aus dem Parkhaus nach den Spielen offensichtlich viele Fans des Rekordmeisters zum Parken im Bereich der U-Bahnstation „Kieferngarten“ verleitet. Die Beschwerden über blockierte Gehwege und Einfahrten sowie nächtlicher Ruhestörung nehmen zu, erst recht, nachdem die Anzahl der Plätze in der Spielstätte auf 75.000 erhöht wurde.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil das Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit ohnehin in Verhandlungen mit der Allianz Arena München Stadion GmbH steht, in denen unter anderem auch die Verkehrssituation diskutiert wird. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu Ihrem Antrag vom 22.4.2015 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Dem hier genannten Anliegen wird bereits durch die laufende Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen entsprochen. Zur Untersuchung eines Parklizenzgebiets im Bereich der U-Bahnstation „Kieferngarten“ wurde die referatsübergreifende Projektgruppe unter der Leitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Beschluss „Parkraummanagement in München – Fortschreibung Umsetzungskonzept“ der Vollversammlung des Stadtrats vom 19.12.2012 beauftragt. Demnach sollen u.a. im Gebiet „Carl-Orff-Bogen II“, das den Bereich rund um die U-Bahnstation „Kieferngarten“ umfasst, die Voraussetzungen und der Bedarf für die Einführung von Parkraummanagementmaßnahmen überprüft und dem Stadtrat Umsetzungsvorschläge zur Entscheidung vorgelegt werden.Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die beantragte Erhöhung der Zuschaueranzahl in der Allianz Arena auf 75.024 unter Auflagen befristet bis zum Ende der Spielsaison 2014/15 zum 31.7.2015 genehmigt.
Bevor eine dauerhafte Genehmigung erteilt werden kann, sollen während der Phase der befristeten Genehmigung weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Insofern steht die Stadt derzeit weiterhin in Verhandlungen mit der Allianz Arena München Stadion GmbH. Eines der Hauptthemen bei den Verhandlungen ist die verkehrliche Situation rund um die Allianz Arena. Dabei spielt selbstverständlich auch die Situation in den anliegenden Wohngebieten im Bereich der U-Bahnstation „Kieferngarten“ eine große Rolle.
Hierzu wurden Untersuchungen sowohl vor als auch aktuell nach der Erhöhung der Zuschauerzahlen durchgeführt. Auf Grundlage der noch ausstehenden Auswertung wird das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung in Benehmen mit dem Bezirksausschuss, der Allianz Arena GmbH und den weiteren betroffenen städtischen Dienststellen entscheiden, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Wohngebiete vor Verparken durch Besucherinnen und Besucher der Allianz Arena zu schützen.
Grundsätzlich ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (Verwaltungsvorschrift zur StVO – VwV-StVO). Die Regelmäßigkeit wird dabei jedoch nicht durch Überlastungen an den einzelnen Spieltagen erreicht.
Die Wirksamkeit einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parkbevorrechtigung für die Bewohnerinnen und Bewohner ist aus unserer Sicht zudem nur sehr eingeschränkt im Hinblick auf die Besucherinnen und Besucher der Allianz Arena wirksam. So dürfen, um dem Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums Rechnung zu tragen, innerhalb eines Parklizenzgebiets mit Bewohnerparkvorrechten werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis reserviert werden. Der Rest der Stellplätze muss – in München in den Parklizenzgebieten bewirtschaftet mit Parkgebührenund/ oder Parkdauerbeschränkungen – für den Besucherverkehr weiter erreichbar sein.
Die Ergebnisse der Untersuchungen zur Einführung eines Parklizenzgebietes im Bereich der U-Bahnstation „Kieferngarten“ wurden im Mai 2015 mit dem zuständigen Bezirksausschuss des 12. Stadtbezirks (Schwabing – Freimann) diskutiert und sollen dem Stadtrat der Landeshauptstadt München noch im Jahr 2015 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.