Polizei statt Bürgerwehr – Kein Einsatz der „Sicherheitswacht“ in
München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Gülseren Demirel, Dominik Krause und Oswald Utz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 6.3.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Mit Schreiben vom 6.3.2015 haben Sie folgenden Antrag an das
Kreisverwaltungsreferat gestellt:
„Der Münchner Stadtrat lehnt den Einsatz einer sogenannten ‚Sicherheits- wacht’ in München ab. Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Münchner Polizeipräsidenten dazu aufzufordern, vom Einsatz einer solchen in München abzusehen. Es soll weiterhin gemeinsam mit der Stadt, der bereits erfolgreiche Weg der sozialpolitischen Vermittlung, wie zum Beispiel mit den bereits erprobten Stadtteil-Mediatoren, gegangen werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Ihr Antrag betrifft ausschließlich eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums München fällt. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister sowie nach Absprache mit dem Polizeipräsidium München und den betroffenen Bezirksausschüssen auf dem Schriftweg zu beantworten.
Stellungnahme des Polizeipräsidiums München
„Die Argumentation des Polizeipräsidiums München über die Sinnhaftigkeit der Institution Sicherheitswacht und die Förderung des sozialen und ehrenamtlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Bereich sowie die Sichtweise, dass Sicherheit ‚alle angeht’ haben sich in 20 Jahren nicht geändert. Tatsächlich kann das Polizeipräsidium München (und ganz Bayern) mittlerweile aufgrund des 20-jährigen Bestehens von durchwegs positiven Erfahrungen berichten. Nicht zuletzt kommt auch eine wissenschaftliche Arbeit, die die Sicherheitswacht in Kempten einer unvoreingenommenen Betrachtung unterzieht, zu einem positiven Ergebnis.
Darüber hinaus möchte das Polizeipräsidium München ergänzend noch auf einige Punkte Ihren Antrag betreffend eingehen:Das rechtlich legitimierte Gewaltmonopol liegt unbenommen beim Staat. Eine Legitimierung der Sicherheitswacht und ihrer Befugnisse erfolgt durch das Sicherheitswachtgesetz und die Vollzugsbekanntmachung zum Sicherheitswachtgesetz.
Die 40-stündige Ausbildung ist vorgeschrieben und wird durch regelmäßige Fortbildungen ergänzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Beschäftigten der Sicherheitswacht in ihrer Funktion und hinsichtlich der Anwendung ihrer Befugnisse ausreichend beschult sind.
Bewerber für die Sicherheitswacht werden im Vorfeld mit ihrem Einverständnis umfangreich polizeilich überprüft. Eine derartige Überprüfung entspricht den Vorgaben, die auch für die Überprüfung von angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zum Tragen kommt.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht sind nicht uniformiert. Sie tragen lediglich einen Anorak bzw. ein Jacke mit der Aufschrift ‚Sicherheitswacht’ und einen Dienstausweis. Eine Verwechslungsgefahr mit der Polizei birgt dies aus Sicht des Polizeipräsidiums München nicht.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden in unterstützender Funktion tätig und sind keinesfalls als ‚Hilfssheriffs’ anzusehen. Sie verstehen sich vielmehr als couragierte Bürger, die für Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger im niederschwelligen Bereich als ‚Freund und Helfer’ fungieren.
Der Bedarf, die Sicherheitswacht in München auszudehnen bzw. bei weiteren Dienststellen zu situieren, ist nicht plötzlich vorhanden. Ganz im Gegenteil handelt es sich bei der Sicherheitswacht um eine seit fast 20 Jahren etablierte Institution. Im Verhältnis zu anderen Gemeinden und Städten (beispielsweise Nürnberg) verfügt die deutlich größere Stadt München um eine weit geringere Zahl von Sollstellen. Aus polizeilicher Sicht ist die Sicherheitswacht aber gerade in einem Ballungsraum wie München und nach Bewertung geeigneter Gebiete eine Bereicherung. Wo die Sicherheitswacht ‚läuft’, wird sie vom Bürger positiv wahrgenommen.
Der Einsatz von Stadtteil-Mediatoren verfolgt aus Sicht des Polizeipräsidiums München ein anderes Ziel. Vor allem unterscheiden sich die Tätigkeiten in der hauptberuflichen Ausübung auf der einen Seite von dem ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement auf der anderen. Beide Bereiche schließen einander in keiner Weise aus. Gerade der Einsatz der Sicherheitswacht und deren Förderung stehen diesem ‚sozialpolitischen’ Weg nicht entgegen.Tatsächlich kann das Polizeipräsidium München im Hinblick auf das Tätigwerden der Sicherheitswacht in München von keinen schlechten Erfahrungen in den letzten 20 Jahren berichten.“
Stellungnahme des 16. Bezirksausschusses Ramersdorf-Perlach
„Aufgrund der positiven Erfahrungen, die die Bürgerinnen und Bürger des 16. Stadtbezirkes (Ramersdorf – Perlach) in den letzten Jahrzehnten mit ‚ihrer’ Sicherheitswacht gemacht haben, spricht sich der Bezirksausschuss 16 für den Beibehalt der Sicherheitswacht im Stadtbezirk aus.“
Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferats
Seitens des Kreisverwaltungsreferates wird jede Initiative, die zur Erhöhung des subjektiven sowie des objektiven Sicherheitsgefühls geeignet erscheint, begrüßt. Aufgabe und Hintergrund der Sicherheitswacht ist es, durch sichtbare Präsenz das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erhöhen. Dies ist nach Aussage aktueller Erfahrungswerte derzeit gegeben.
Daher wird der Stellungnahme des Polizeipräsidiums München von Seiten des Kreisverwaltungsreferates in o.a. Umfang zugestimmt.
Es besteht daher kein Handlungsbedarf hinsichtlich der beantragten Angelegenheit.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.