Mißstände im Münchner Aufnahmezentrum an der Baierbrunner Straße?
Anfrage Stadträtin Brigitte Wolf (Die Linke) vom 1.6.2015
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer o.g. Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Der Bayerische Flüchtlingsrat beklagt in seiner heutigen Pressemitteilung die katastrophale Behandlung von Flüchtlingen im Münchner Aufnahmezentrum an der Baierbrunnerstraße. So werde die wichtige Erstregistrierung durch einen privaten Wachdienst übernommen, noch dazu ohne Dolmetscher. Auch die erste ärztliche Untersuchung erfolge ohne den Einsatz von Dolmetschern oder Sprachmittlern. Die Wahrscheinlichkeit für gravierende Fehler sowohl bei der Erstverteilung als auch bei der Feststellung gesundheitlicher Bedürfnisse ist hoch.
Zwar ist die Stadtverwaltung nicht unmittelbar für die Abläufe im Auf- nahmezentrum zuständig. Die gemeldeten Mißstände müssen jedoch in den regelmäßigen Besprechungen mit der Regierung von Oberbayern thematisiert und gelöst werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 29.5.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage1:
Sind der Stadtverwaltung die konkreten Abläufe im Münchner Aufnahmezentrum bekannt?
Antwort:
Dem Sozialreferat sind die Abläufe im Münchner Aufnahmezentrum bekannt. Das Aufnahmezentrum ist Teil der Erstaufnahmeeinrichtung München. Die Einrichtung und der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung liegen in der alleinigen Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern (Art. 2 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Aufnahmegesetz – AufnG).
Das Ankunftszentrum der Erstaufnahmeeinrichtung München be-findet sich derzeit in der Baierbrunner Straße. Es ist sieben Tage die Woche 24 Stunden in Betrieb. Dort erfolgen die Selbstauskunft der Flüchtlinge, ein Erstscreening, ein Aufnahmeprotokoll wird gefertigt und die EASy-Registrierung vorgenommen. Ca. 50% der Registrierten werden dann im Anschluss in Erstaufnahmeeinrichtungen anderer
Bundesländer weitergeleitet. Die verbleibenden 50% werden auf
Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern verteilt bzw. in der Erstaufnahmeeinrichtung München in der Bayernkaserne untergebracht.
Frage 2:
Warum ist die Ersterfassung einem privaten Sicherheitsdienst überlassen?
Antwort:
Bei der Ersterfassung handelt es sich nach Auskunft der Regierung von Oberbayern um eine Selbstauskunft. Hierbei werden lediglich die Personalien der Flüchtlinge mittels Formular erfasst. Das stets vor Ort präsente Personal der Regierung von Oberbayern begleitet und überwacht diese Abläufe und nimmt sich der erkennbaren Sonderfälle direkt an. Die eigentliche Registrierung der Asylbewerberinnen und -bewerber erfolgt ausschließlich durch eigenes Personal der Regierung von Oberbayern.
Frage 3:
Weshalb gibt es im Aufnahmezentrum keine Dolmetscher, nicht einmal in den wichtigsten Herkunftssprachen? Wie soll eine ärztliche Untersuchung funktionieren, wenn keine sprachliche Verständigung möglich ist?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern achtet nach eigener Aussage sowohl
bei der Auswahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Regierung von Oberbayern als auch beim Wachpersonal auf vorhandene
Fremdsprachenkenntnisse. Diese liegen häufig vor und werden aktiv eingesetzt.
Bei der „ärztlichen Untersuchung“ im Ankunftszentrum handelt es sich nicht um eine umfassende ärztliche Untersuchung sondern lediglich um ein Erstscreening wie uns die Regierung von Oberbayern mitteilte. Es werden dabei insbesondere Fieber gemessen und die Betroffenen auf Auffälligkeiten hin in Augenschein genommen. Dabei unterstützen medizinische Piktogrammhandbücher, die auch anderweitig eingesetzt werden. Sollte sich beim Erstscreening herausstellen, dass eine
weitergehende ärztliche Behandlung notwendig ist, wird diese von den eingesetzten Ärztinnen und Ärzten umgehend veranlasst.Frage 4:
In einem Aufnahmeschein wird vermerkt, welche Dokumente und/oder Geld den Flüchtlingen abgenommen wurden, die Flüchtlinge selbst er- halten einen Durchschlag.
Warum wird ihnen dieser Nachweis in der Erstaufnahmeeinrichtung (z.B. der Bayernkaserne) dann wieder abgenommen, so dass sie keinen eigenen Beleg mehr haben?
Antwort:
Die Regierung von Oberbayern wird nach eigener Aussage die Registrierung spätestens mit Eröffnung des neuen Ankunftszentrums ändern. Es ist vorgesehen, Durchschreibsätze mit vier Exemplaren zu verwenden, so dass den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf jeden Fall ein Exemplar als Quittung verbleibt.
Frage 5:
Warum werden bei der Erstverteilung nicht bereits in Deutschland lebende Verwandte, Ehepartner oder minderjährige Kinder berücksichtigt?
Antwort:
Nach Mitteilung der Regierung von Oberbayern werden bei der
Erstverteilung Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie minderjährige leibliche Kinder berücksichtigt.
Frage 6:
Warum verzögert sich die Eröffnung des neuen Aufnahmezentrums im Münchner Norden?
Bis wann spätestens ist die Eröffnung? Werden die Abläufe bei der Aufnahme dann auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge eingehen, vor allem was den Einsatz von Dolmetschern betrifft?
Antwort:
Das neue Ankunftszentrum in der Maria-Probst-Straße wird nach Auskunft der Regierung von Oberbayern aktuell noch baulich fertiggestellt und in der 2. Julihälfte diesen Jahres in Betrieb genommen.