Ein Aufzug für das Selbsthilfezentrum
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Christian Müller, Cumali Naz und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 16.7.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher
Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, im Selbsthilfezentrum München (SHZ), Westendstraße 68 einen geeigneten Aufzug einzubauen. Der Antrag betrifft die Prüfung der Machbarkeit eines Lifteinbaus in das Selbsthilfezentrum München.
Der Inhalt des Antrags betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem
Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.7.2014 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Der Träger des SHZ, der „Verein zur Förderung der Selbsthilfe und Selbsthilfeorganisation (FöSS) e.V.“, hat vor 10 Jahren das Gebäude an der Westendstraße 68 für den Betrieb des SHZ angemietet.
Das SHZ ist bestrebt, seine Angebote auch für Teilnehmende mit
Mobilitätseinschränkungen verstärkt zu öffnen. Hierzu sind in dem bestehenden Gebäude die Gruppenräume in den oberen Stockwerken auf Grund des fehlenden Aufzugs nicht geeignet. Vom Leiter des SHZ wurde daher schon im Jahr 2013 ein Architekturbüro beauftragt, die Machbarkeit eines Lifteinbaus zu prüfen und eine Kostenschätzung abzugeben.
Mit den Unterlagen dieses Architekturbüros für den Einbau eines Personenaufzugs hat das SHZ im September 2014 einen Antrag beim
Sozialreferat auf Bezuschussung der geschätzten Kosten i.H.v. 209.000 Euro gestellt.
Daraufhin wurde über den städtischen Beraterkreis „Barrierefreies Planen und Bauen“ ein Architekt über die Architektenkammer beratend hinzugezogen. Weiter wurde ein auf barrierefreie Umbaumaßnahmen spezialisiertes Architekturbüro hinzugezogen, um die Möglichkeit eines Lifteinbaus über verschiedene Varianten zu prüfen. Ebenso wurde das vor 10 Jahren mit der Sanierung beauftragte Architekturbüro angefragt, um einen nachträglichen Einbau zu prüfen und die entstehenden Kostenzu schätzen. Die Prüfungen ergaben, dass auch unter dem Aspekt der Vernachlässigung der Barrierefreiheit ein Lifteinbau auf Grund zu enger Abmessungen im Eingangsbereich und damit fehlendem Fluchtweg nicht ohne darüber hinausgehende umfangreiche Eingriffe in das Gebäude möglich wäre.
Die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH hat als Treuhänderin der Landeshauptstadt München in 2002/2003 – in enger Abstimmung mit dem Betreiber des SHZ und abgestellt auf das Nutzungskonzept für das SHZ – das gesamte Gebäude des ehemaligen „Tröpferlbads“ saniert und baulich umgestaltet. Im Zuge der Sanierung erfolgte bereits eine umfassende Prüfung der Möglichkeiten für eine barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes mit dem Ergebnis, dass der Einbau eines Liftes einen zu großen Eingriff in die Bausubstanz nach sich ziehen würde. In Abstimmung mit dem Betreiber des SHZ wurde somit vom Einbau eines Liftes Abstand genommen und sich für die wirtschaftlich vertretbare und realisierte Lösung der barrierefreien Erschließung des Erdgeschosses entschieden. So ist der Gebäudeeingang durch eine Rampe barrierefrei erschlossen und das Erdgeschoss zur Nutzung für Menschen mit
Behinderungen mit einem Treppenhublifter und Behinderten-WC ausgestattet. Des Weiteren wurden im Erdgeschoss alle Türen zur Nutzung für Rollstühle mit der ausreichenden Breite erneuert. Im Erdgeschoss befinden sich neben der WC-Anlage ein größerer Veranstaltungsraum sowie einzelne Beratungs- und Büroräume. Die Räume im 1. Stock sowie im Dach- und Kellergeschoss sind nur über das Treppenhaus erreichbar.
Zur vorliegenden Anfrage des nachträglichen Aufzugeinbaus wurde nach eingehender Prüfung durch die MGS mitgeteilt, dass der Aufwand hierfür in keinem Verhältnis zu den notwendigen Investitionsmaßnahmen steht und daher empfohlen wird, von der Umsetzung Abstand zu nehmen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Sozialreferat grundsätzlich ein großes Interesse daran besteht, dass Selbsthilfegruppen und -initiativen von einem möglichst großen auch mobilitätseingeschränkten Personenkreis genutzt werden können. Im vorliegenden Fall wird dies jedoch weiterhin nur im EG des SHZ möglich sein. Unbenommen dieser Tatsache ist aber auf Grund der guten Kontakte des SHZ zu Alten- und Service-Zentren, Jugendzentren, Donna Mobile und anderen sozialen Einrichtungen mit barrierefreien Gruppenräumen in der näheren Umgebung sichergestellt, dass wie bisher Gruppenangebote des SHZ wohnortnah stattfinden können.Das Sozialreferat bedauert, dass der erste Ansatz zur Machbarkeit und Kostenschätzung zwar Vorschläge für einen Lifteinbau enthielt, diese sich jedoch bei der weiteren Prüfung der baulichen Gegebenheiten und Gegenüberstellung erforderlicher Investitionen als höchst unwirtschaftlich und daher als nicht realisierbar erwiesen haben. Für die hieraus resultierende Verzögerung in der Beantwortung Ihres o.g. Antrags bitte ich um Ihr Verständnis.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.