Greift die Stadt hart genug durch bei Zweckentfremdung von Wohnraum?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 19.6.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 19.6.2015 führen Sie Folgendes aus:
„Zunehmend werden Fälle bekannt, in denen Wohnungen in der Landeshauptstadt als Feriendomizile vermietet werden und damit dem regulären Mietmarkt verloren gehen – für den äußerst angespannten Münchner Wohnungsmarkt eine zusätzliche Belastung. Das Sozialreferat (Wohnungsamt) hat bereits eine Sondergruppe eingerichtet, die sich spezialisiert hat auf das Auffinden illegaler Ferienwohnungen. Der gerichtsverwertbare Nachweis der Zweckentfremdung ist personal- und zeitaufwändig. Die von der LHM erlassene Zweckent- fremdungssatzung kann jedoch nur dann greifen, wenn Verstöße konsequent verfolgt und geahndet werden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 19.6.2015 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Sind mittlerweile alle der vom Stadtrat beschlossenen 35 Stellen im betreffenden Fachbereich des Wohnungsamtes besetzt?
Antwort:
Der betreffende Fachbereich Wohnungsbestandssicherung arbeitet
derzeit mit insgesamt 35,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). Der Bereich ist zuständig für die Rechtsgebiete Vollzug der Erhaltungssatzungen (inkl. des Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnungen) und der Zweckentfremdungssatzung.
Der Stadtrat beschloss 2014 (Sozialausschuss vom 5.6.2014, Vollversammlung vom 8.7.2014) eine Aufstockung um 5,5 Stellen, damit die Verfolgung von illegalen Nutzungen von Wohnraum als Ferienwohnung intensiviert werden kann.
Davon konnten bisher nur 4,5 Stellen besetzt werden, die Stellenbesetzungen erfolgten im Zeitraum April bis Juni 2015.Frage 2:
Wie viele Verdachtsfälle von Zweckentfremdung von Wohnraum werden derzeit verfolgt?
Antwort:
Von Januar bis Juni 2015 wurden insgesamt 682 Verfahren eingeleitet, davon 102 Fälle im Bereich Ferienwohnungen.
Zusätzlich bearbeitet der Fachbereich derzeit noch Anträge auf Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen für 253 Wohnungen
sowie Anträge im Rahmen des Vollzugs der Erhaltungssatzungen für 983 Wohneinheiten.
Frage 3:
Wie viele Fälle wurden in den letzten fünf Jahren verfolgt und mit welchem Ausgang?
Wie viele Geldstrafen wurden verhängt und wie hoch waren diese?
Antwort:
Hierzu verweist das Sozialreferat auf die jährliche Bekanntgabe der Zweckentfremdungsstatistik in der Juni-Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrats der Landeshauptstadt München. Die Statistik für das Jahr 2014 wurde in der Sitzung vom 18.6.2015 bekanntgegeben.
In den letzten fünf Jahren wurden wegen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsrecht in 121 Fällen Geldbußen mit einer Gesamtsumme von 704.890 Euro verhängt.
Grundlage für die Zumessung der Geldbuße ist die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der die Täterin bzw. den Täter trifft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Täterin bzw. des Täters sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe spielt auch die Dauer der zweckfremden Nutzung und das persönliche Verschulden der bzw. des
Betroffenen eine maßgebliche Rolle, wie z.B. ob die zweckfremde Nutzung freiwillig beendet wurde.
Der Bußgeldstelle wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 359 Fälle zugeleitet.
Frage 4:
Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die Verfolgung von Wohnraum-Zweck- entfremdung noch effizienter zu gestalten? Wenn ja, welche?Antwort:
Um dem Phänomen „Ferienwohnungsnutzung“ angemessen begegnen zu können, wurde ein Spezialisten-Team eingerichtet, welches ausschließlich Fälle aus diesem Bereich bearbeitet.
Hiervon erwartet sich die Verwaltung höhere Durchgriffsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren.
Bereits mit Schreiben vom 23.7.2014 hat sich Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter an die Bayerische Staatsregierung bezüglich einer Verschärfung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gewandt.
Der Bayerische Staatsminister des Innern, Herr Joachim Herrmann, sah zum damaligen Zeitpunkt keinen Bedarf einer Verschärfung des Gesetzes, hat jedoch Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter gebeten, bis zum 30.6.2016 über die Erfahrungen der Verwaltung insbesondere mit den Regelungen zur Fremdenbeherbergung zu berichten.
Diese zu erstellende Evaluation wird dem Stadtrat bekannt gegeben werden. Hieraus können dann gegebenenfalls weitere Schlussfolgerungen gezogen werden.