Unterbringung von alleinreisenden Frauen in Asylbewerberunterkünften!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Bettina Messinger, Christian Müller, Alexander Reissl, Klaus-Peter Rupp, Birgit Volk und Beatrix Zurek (SPD-Fraktion) vom 20.4.2015
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrem o.g. Antrag beantragen Sie, das Sozialreferat solle sich hinsichtlich der Unterbringung von alleinreisenden Frauen in Asylbe
werber-
unterkünften mit dem Freistaat ins Benehmen setzen. Auch bei neu entstehenden Unterkünften solle sichergestellt sein, dass alleinreisende Frauen möglichst in separaten Gebäuden mit abschließbaren Räumen untergebracht werden.
Das Sozialreferat hat bereits – der Intention Ihres Antrages entsprechend – das Thema Unterbringung alleinreisender Frauen eingehend mit der gemäß Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(Aufnahmegesetz – AufnG) grundsätzlich für die Einrichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Regierung von Oberbayern besprochen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Ihr Anliegen wurde bereits am 21.4.2015 im Rahmen der Besprechung „Frauen in der Erstaufnahmeeinrichtung“, die sich unter der Federführung des Sozialreferates mit Beteiligung von Vertreterinnen der Regierung von Oberbayern, JADWIGA, SOLWODI, des Referates für Gesundheit
und Umwelt, des zuständigen Sozialbürgerhauses, der vor Ort tätigen Hebamme und engagierten Ehrenamtlichen regelmäßig mit frauen-
spezifischen Fragen und Problemen befasst, mit der Regierung von Oberbayern erörtert.
Die Regierung von Oberbayern hält weiterhin daran fest, dass ein eigenes Haus zur Unterbringung alleinreisender Frauen mit und ohne Kinder nicht eingerichtet werden kann, da Häuser und Betten nicht für diese Personengruppe allein reserviert und vorgehalten werden können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Unterbringungsdrucks.
Mit einer spezifischen Widmung von Gebäuden in der Bayernkaserne für gesonderte Personenkreise ist die Regierung von Oberbayern zurück-haltend, da je nach Zugang immer wieder Änderungen in der Belegung erforderlich sind. Insgesamt aber überprüft die Regierung von Oberbayern gerade die Unterbringungssituation alleinreisender Frauen in allen Dependancen und wird ihre Verwaltungsleitungen beim nächsten Jour fixe nochmals für diese Thematik sensibilisieren.
In der Kurzaufnahme erfolgt nun eine Unterbringung alleinreisender Frauen mit und ohne Kinder nur mehr in Haus 58 der Bayernkaserne in den Zimmern direkt neben der Wache im Erdgeschoss, wo sich auch die Frauen-WCs und Duschen befinden. Zudem wird in den Nachtschichten zukünftig darauf geachtet, dass in allen Gebäuden vermehrt weibliches Wachpersonal eingesetzt wird.
Im Haus 18 der Bayernkaserne und den für alleinreisende Frauen
bestimmten Zimmern im Erdgeschoss des Hauses 58 der Bayern-
kaserne sind die Zimmer abschließbar und mit einem speziellen
Doppelzylindersystem ausgestattet. Für eine neue Erstaufnahme-
einrichtung prüft die Regierung von Oberbayern derzeit den Einsatz eines elektronischen Zugangssystems (vergleichbar sog. Hotelkarten), die individuell zu programmieren und bei Verlust auch einfach
umzuprogrammieren sind.
Um besonderen Bedarfen nachkommen zu können, hat die Landeshauptstadt München bereits Anfang 2015 ein neues Unterbringungsprojekt eröffnet.
Hier werden besonders traumatisierte und schutzbedürftige Frauen und Mütter insbesondere aus der Erstaufnahmeeinrichtung München oder den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Die Regierung von Oberbayern erteilt in diesen Fällen Auszugsgenehmigungen. Sie werden dort von IMMA e.V. mit sozialpädagogischen Fachkräften und Erzieherinnen betreut und beraten. Derzeit sind dort 12 Haushalte aus 7 Nationen untergebracht.
Ein weiteres Angebot für einen besonders vulnerablen Personenkreis ist die Notunterbringung Haus TAHANAN des Trägers IN VIA München e.V., Kath. Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit. Die Zielgruppe von Haus TAHANAN sind Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrung (mit ungeklärtem oder ungesichertem Aufenthalt) in extremen
Krisensituationen und/oder fehlenden Deutschkenntnissen. Diese spezielle Gruppe kann nicht in anderen Einrichtungen betreut werden und wäre ohne das besondere Angebot von Haus TAHANAN wohnungs-, schutz-
und hilflos. Die Hilfesuchenden sind von Ausweisung bedroht durch Trennung, Scheidung oder Abschiebehaft. Unter ihnen sind Frauen, die ausausbeuterischen Arbeitsverhältnissen oder Beziehungen geflohen sind und deswegen oft auch Zeugenschutz benötigen.
Die Notunterbringung Haus TAHANAN gewährt in den jetzigen Räumlichkeiten 3 - 4 Frauen mit/ohne Kindern sowie Schwangeren Schutz und Zuflucht. Der Aufenthalt in der Notunterbringung dient der Klärung der Bleibeperspektive oder der Vorbereitung der Rückkehr in das Herkunftsland. Bei Bleibeperspektive werden Integrationshilfen gewährt. Hierzu gehören insbesondere die Existenzsicherung, die Förderung des Deutsch-Spracherwerbs, die Erweiterung persönlicher, sozialer und beruflicher Kompetenzen zur Erarbeitung von individuellen Perspektiven sowie die Vermittlung in eine langfristige Wohnmöglichkeit.
Die Beratungstätigkeit von IN VIA KOFIZA (Beratungs- und Informationszentrum für Migrantinnen) sowie anderen frauenspezifischen Beratungsstellen (z.B. JADWIGA) unterstützt und ergänzt die Arbeit der Notunterbringung. Haus TAHANAN besteht seit 1991 und schließt durch das unverzichtbare, einmalige Angebot Lücken im Hilfesystem.
In 2014 gab es Platzanfragen von 83 Frauen aus 33 Herkunftsländern. Aufgenommen werden konnten 15 Frauen.
Im Sozialausschuss am 9.7.2015 wird mit der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03171 eine Ausweitung des Angebots von Haus TAHANAN vorgeschlagen. Die Platzkapazität soll von 3 - 4 Frauen (ggf. mit Kindern) auf 8 - 10 Frauen (ggf. mit Kindern) erhöht werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.