Eintrittspreis für die Eröffnungsparty des Luise-Kiesselbach-Tunnels
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer-Rath (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 8.7.2015
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer Anfrage führen Sie aus:
„Die Eröffnung des Luise-Kiesselbach-Tunnels steht nun kurz bevor. Nicht nur Autofahrer und Anwohner warten sehnsüchtig auf die Inbetriebnahme des Tunnels. Auch das Interesse der Bürger allgemein ist bei einem solch bedeutenden Bauwerk groß.
Hierzu hat sich die Verwaltung ausgedacht, einen privaten Betreiber für eine zweitägige Partyveranstaltung zu suchen. Dies ist grundsätzlich durchaus eine sinnvolle Sache. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Eintrittspreis mit 30 Euro nicht eher abschreckend wirkt. Zudem sollten die Bürger wissen, wie viel der Einnahmen in die Stadtkasse fließen werden.“
Zu dem Sachverhalt teilen wir Folgendes mit:
Die offizielle Feier der Stadt zur Eröffnung des Luise-Kiesselbach-Tunnels findet am Samstag, dem 25.7.2015, mit einem buntem Musik-, Kinder- und Informationsprogramm bei Essen und Trinken und selbstverständlich freiem Eintritt statt. Neben dem offiziellen Bürgerfest hat das Baureferat zusätzlich einen Tunnellauf durch den gesamten Tunnelneubau am Donnerstag, dem 23.7.2015 organisiert.
Die von Ihnen angesprochene Tunnelparty vom 17.7. - 19.7.2015 in einem Teilabschnitt des Heckenstallertunnels hat zur offiziellen Eröffnung des Luise-Kieselbach-Tunnels keinen unmittelbaren Bezug; sie wird weder von der Stadt initiiert noch organisiert. Vielmehr handelt es sich um eine rein private Veranstaltung einer Eventagentur, die hierzu an die Stadt mit einem entsprechenden Vorschlag herangetreten ist.
Da bereits kurz vor der Eröffnung des Mittleren Rings Ost im Jahre 2009 ein Privatveranstalter eine Tunnelparty erfolgreich durchgeführt hatte, war das Baureferat bereit, auch hier einen Tunnelabschnitt zur Verfügung zu stellen.
Die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen ist in Punkt 5.2.9 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM)geregelt. Selbstverständlich hat das Baureferat diese Regelungen beachtet.
Darüber hinaus wurden die allgemeinen vergaberechtlichen Vorgaben eingehalten. Deshalb hat das Baureferat im vorliegenden Fall einen öffentlichen Wettbewerb in Form eines Interessenbekundungsverfahrens ausgeschrieben, bei dem drei Angebote eingingen.
Eine Raummiete hat das Baureferat dabei nicht vorgegeben; es oblag den Bietern, einen aus ihrer Sicht angemessenen Ansatz in ihre Kalkulation einzubeziehen.
Bei der Auswahl unter den Angeboten lag das Hauptaugenmerk des Baureferats auf einer sicheren und professionellen Organisation der Veranstaltung.
Zu Ihren einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt für die Überlassung des Luise- Kieselbach-Tunnels für die zweitägige Partyveranstaltung?
Antwort:
Die Höhe der vertraglich vereinbarten Raummiete unterliegt der Vertraulichkeit. Es kann jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese wegen ihrer geringen Höhe für den Eintrittspreis nicht ausschlaggebend war.
Frage 2:
Hat die Stadt auf den Eintrittspreis Einfluss genommen?
Antwort:
Nein, siehe oben.
Frage 3:
Kommt der hohe Eintrittspreis sogar letztlich durch die Miete der Stadt an den Partyveranstalter zustande?
Antwort:
Siehe Frage 1.