Verbesserung der Verkehrssituation in der Residenzstraße Wann wird unser Antrag „Verbesserung der Verkehrssituation in der Residenzstraße“ behandelt
Antrag und Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (AfD) vom 12.9.2014 und 22.4.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 12.9.2014 haben Sie den Antrag gestellt, die Aus- dehnung der Freischankflächen der Gaststätten Residenzstraße 9 und Residenzstraße 12 zu beschränken, um eine konfliktfreiere Durchwegung der Residenzstraße an dieser Stelle zu erreichen. Ferner haben Sie beantragt, dass die rote Einfärbung des Radweges wieder angebracht werden möge.
Mit Schreiben vom 22.4.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt:
„Wann wird unser Antrag ‚Verbesserung der Verkehrssituation in der Residenzstraße’ behandelt ?
Begründung: Ziel unseres Antrages vom 10.9.2014 war es, mit Beginn der Radsaison 2015 Radfahrern und Fußgängern in der Residenzstraße ein sicheres Miteinander zu ermöglichen. Leider konnten wir auch auf verschiedene Nachfragen unsererseits keine Antwort auf die oben genannte Frage bekommen. In der Sache hat sich erst recht nichts getan.“
Sowohl zu Ihrem Antrag Nr. 14-20/A 00234 als auch zu Ihrer Anfrage Nr. 14-20/F 00285 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es um die Frage des Vollzugs baurechtlicher Vorschriften geht. Der Antrag und die Anfrage betreffen primär Fragen der Genehmigung bzw. Genehmigungsfähigkeit von Freischankflächen. Eine Behandlung erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Zu 1.: Ihr Antrag:
„Die Privatnutzung der Residenzstraße im Bereich der Maximilianstraße durch die Gaststätten ‚Zum Franziskaner’ und ‚Spatenhaus’ ist flächen- mäßig deutlich einzuschränken. Im ersten Schritt möge die Verwaltung darstellen, was hierzu rechtlich unternommen werden kann.“
Antwort des Referates für Stadtplanung und Bauordnung:
In dem angesprochenen Abschnitt der Residenzstraße befanden
sich früher 3 Freischankflächen, nämlich jene von Starbucks an der Residenzstraße 7 sowie jene der Gaststätten „Zum Franziskaner“ an der Residenzstraße 9 und „Spatenhaus“ an der Residenzstraße 12. Nach Aufgabe des Cafes Starbucks und Entfall der dazugehörigen
Freischankfläche befinden sich dort nur mehr 2 Freischankflächen. Die Genehmigungssituation dieser beiden Freischankflächen stellt sich wie folgt dar:
a) Residenzstraße 12:
Diese Freischankfläche wurde nach Auskunft des Kreisverwaltungs- referates erstmals am 26.3.1976 genehmigt, damals noch in anderen Ausmaßen als heute. In weitgehendden heutigen Ausmaßen wurde
diese Freischankfläche erstmals am 27.8.1998 genehmigt. Die Geneh- migungen wurden bis 2014 jeweils zu Jahresbeginn auf ein Jahr erteilt. Nach Auskunft des Kreisverwaltungsreferates wurde diese Praxis aber ab 2015 umgestellt. Seitdem sind die Genehmigungen nicht mehr auf ein Jahr befristet, enthalten aber einen Widerrufsvorbehalt.
Eine Verkleinerung der Fläche wäre daher durch die Geltendmachung des Widerrufs zu erreichen.
Weder das Kreisverwaltungsreferat noch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sehen derzeit aber eine Notwendigkeit für eine Verkleinerung aus Verkehrssicherungsgründen. Die Freischankfläche ist ohnehin relativ klein, die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer können in diesem Be- reich jederzeit auf die Fahrbahn der Residenzstraße verschwenken und müssen nicht die Durchfahrt zwischen der Freischankfläche und dem Tiefgaragenabgang benutzen.
b) Residenzstraße 9:
Für diese Freischankfläche wurde die früher geltende Genehmigung im Zuge der Baustelleneinrichtung der Baustelle Residenzpost ungültig. Für die Zeit der Baustellenabwicklung wurde am 30.8.2010 eine neue, auf die Bauzeit der Residenzpost befristete Baugenehmigung erteilt, die 47 qm Freischankfläche ermöglichte. Seither wurden zwei Bauanträge eingereicht, die Freischankflächen von 80,6 bzw. 88,12 qm abfragten. Beide Bauanträge wurden zurückgenommen. Die derzeit dort bestehende Freischankfläche ist daher nicht genehmigt. Alle Beteiligten (der Bezirksausschuss des 1. Stadtbezirks, die Lokalbaukommission, das Kreisverwaltungsreferat, derGebäudeeigner des Anwesens Residenzstraße 9 und der Gaststätten- betreiber) befinden sich in intensiven Verhandlungen über die letztlich genehmigungsfähige Größe der Freischankfläche. Am 12.6.2015 wurde nach einem vom Kreisverwaltungsreferat anberaumten Ortstermin der Gaststättenbetreiber aufgefordert, aus sicherheitsrechtlichen Gründen die Freischankfläche unverzüglich in der Tiefe auf 7,50 m an der Nordseite und auf 6,50 m an der Südseite zu reduzieren, bis spätestens 22.6.2015 bei der Bezirksinspektion Mitte einen Antrag für die Genehmigung der Freischankfläche zu stellen und bis spätestens 6.7.2015 dort einen (neuen) Bauantrag einzureichen. Am 17.6.2015 wurden vom Gaststättenbetreiber entsprechende Anträge eingereicht, die derzeit bearbeitet werden. Der geforderte Rückbau der Freischankfläche wurde vorgenommen.
Zu 2.: Ihr Antrag:
„Die Pflastermarkierung zur Trennung von Radfahr- und Fußgängerbe- reichen ist wieder anzubringen. Ziel ist es, die Konflikte von Rad- und Fußverkehr zu entschärfen.“
Antwort des Referates für Stadtplanung und Bauordnung:
Zur Frage der Wiederherstellung der roten Fahrbahnmarkierungen teilt das Kreisverwaltungsreferat wie folgt mit:
Auf der gegenständlichen Strecke treffen hier auf sehr beengtem Raum eine sehr hohe Nutzungsdichte und sehr viele unterschiedliche Nutzerinteressen aufeinander.
Zahlreiche Maßnahmen zur Regulierung wurden bereits versucht und teilweise auch wieder verworfen, weil sie sich nicht bewährt haben oder zu (anderen oder neuen) Folgeproblemen führten.
So auch der rot eingefärbte Radweg.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat nach Entfernung des roten Radfahrstreifens im Bereich der Residenzpost in einer Erhebung festgestellt, dass das Miteinander von Fußgängerinnen und Fußgängern und Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern bis auf wenige Ausnahmen im Großen und Ganzen ohne Radwegmarkierung besser funktioniert. Nach Änderung der Restfläche vor dem Spatenhaus hat sich die Situation auch dort entspannt, da dann eine gemeinsame Fläche für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht.
Eine rote Fahrradfurt bedeutet hingegen eine Bevorrechtigung des Radverkehrs und erhöht damit dessen Geschwindigkeit. Zusätzlichfördert eine solche Maßnahme ein gewisses, teilweise rücksichtsloses „Revierdenken“, was der Verkehrssicherheit im Ganzen abträglich ist. Viele immer wieder anstehende Baumaßnahmen verkomplizieren die Situation zusätzlich.
Die Wiederherstellung von Markierungen ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit abzulehnen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.