Zur aktuellen Berichterstattung über die vorübergehende Schließung des Ankunftszentrums für Asylsuchende an der Lotte-Branz-Straße erklärt das Kreisverwaltungsreferat:
Am gestrigen Donnerstag, 30. Juli, trat die Regierung von Oberbayern an die Landeshauptstadt München mit der Bitte heran, angesichts der kurzfristig nicht mehr ausreichenden Kapazitäten im Ankunftszentrum für Asylsuchende an der Lotte-Branz-Straße vorübergehend Zeltunterkünfte für die angekommenen Menschen zu errichten.
Zur einheitlichen Koordinierung der Einsatzkräfte beim kurzfristigen Aufbau der Zeltunterkunft wurde durch den Oberbürgermeister das sogenannte „Koordinierungsbedürftige Ereignis“ erklärt (Art. 15 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz). Dies ermächtigt den Einsatzleiter der Feuerwehr zu einer einheitlichen Leitung der Maßnahmen über verschiedene Einsatzorganisationen hinweg, auch wenn das Ereignis unterhalb einer Katastrophenschwelle liegt.