Was kostet die Stadtwerke der künftige Rückbau des AKW Isar 2?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner, Brigitte Wolf (Die Linke) und Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff (ÖDP) vom 25.11.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 25.11.2014 führen Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München sind mit 25% am Atomkraftwerk Isar 2 beteiligt, dessen Abschaltung ca. 2021/22 erfolgen soll. Anschließend steht dann der Rückbau des Kraftwerks an, der immense Kosten verursachen wird. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen nach der künftigen finanziellen Belastung der Stadtwerke München, die ja auch durch andere Aufgaben wie z.B. Sanierung von U-Bahnhöfen und U-Bahntunnel massiv belastet werden.“
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) wurde hierzu um eine Stellungnahme gebeten und kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie hoch sind die aktuellen Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau von Isar 2?
Antwort der SWM:
Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der Kostenermittlung liegen externe Fachgutachten auf der Grundlage einer vollständigen Anlagenbeseitigung zugrunde. Die Rückstellungen der Stadtwerke München GmbH für die anteilige Stilllegung und den Rückbau des KKI 2 inkl. der Zwischen- und Endlagerung der anfallenden radioaktiven Stoffe betragen zum 31.12.2013 (gemäß dem Geschäftsbericht der Stadtwerke München GmbH) rd. 541 Mio. Euro.
Frage 2:
Welche Rückstellungen sind bis zum Ende der Laufzeit noch vorgesehen?
Antwort der SWM:
In Abhängigkeit vom tatsächlichen Betrieb und weiteren Parametern (z.B. Preissteigerungen) ist mit weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen zu rechnen, die entsprechend externen Gutachten (siehe Frage 1) jeweils per 31.12. des jeweiligen Jahres ermittelt werden.Frage 3:
Mit welchen Kosten wird für Stilllegung und Rückbau von Isar 2 gerechnet?
Antwort der SWM:
Siehe dazu die Beantwortung der Frage 1. Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau sind Teil der gesamten Rückstellungen.
Frage 4:
Falls es eine Deckungslücke zwischen Rückstellungen und erwarteten Rückbaukosten gibt: Wer muss für die Differenz aufkommen?
Antwort der SWM:
Für Stilllegungs- und Entsorgungsverpflichtungen müssen die jeweiligen Betreiber von Kernkraftwerken einstehen. Die Stadtwerke München
GmbH ist verpflichtet, die anteiligen Rückbaukosten zu tragen. Hier wurden bereits Rückstellungen gebildet (siehe Frage 1).
Frage 5:
Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass ein Vertragspartner (z.B. EON) seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann? Gehen diese dann auf die übrigen Beteiligten über?
Antwort der SWM:
Die Verpflichtungen, die sich aus dem ursprünglich zwischen der Bayerngas AG und dem städtischen Eigenbetrieb Stadtwerke München geschlossenen Vertrag ergeben, sind hinsichtlich der Stilllegung und Entsorgung in den Vorschriften des Atomgesetzes geregelt. Die heutige E.ON Kernkraft GmbH und die SWM sind danach gemeinsam verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine schadlose Entsorgung und eine Verwertung bzw. Endlagerung von Anlagenteilen erfolgt. Sollte eines der beiden Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können, könnte das jeweils andere von der zuständigen Behörde zur Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden.
Frage 6:
Gibt es bereits Aufwandsschätzungen für Zwischen- und Endlagerung des anfallenden Atommülls?
Antwort der SWM:
Siehe dazu die Beantwortung der Frage 1.Frage 7:
Gibt es einen neuen Anlauf der Stadtwerke, die Beteiligung an Isar 2 zu verkaufen? Dies wäre die Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses, der bereits vor vielen Jahren gefasst wurde.
Antwort der SWM:
Es gab verschiedene Verkaufsbemühungen, die zum Teil sehr weit gediehen waren. Im Hinblick auf die Laufzeitbeschränkung für Kernkraftwerke (13. Novelle zur Änderung des Atomgesetzes: Kernkraftwerk Isar 2 bis längstens zum 31.12.2022) gibt es aktuell keine Kaufinteressenten.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.