Verkehrssicherheit für Radfahrer verbessern – Stahlbügel in Grünstreifen an schmalen Radwegen werden entfernt!
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Rathaus Umschau 150 / 2015, veröffentlicht am 11.08.2015
Verkehrssicherheit für Radfahrer verbessern – Stahlbügel in Grünstreifen an schmalen Radwegen werden entfernt!
Antrag Stadtrat Dr. Alexander Dietrich (CSU-Fraktion) vom 8.4.2015
Antwort Baureferat:
Sie haben am 08.04.2015 beantragt, der Stadtrat möge beschließen, dass das Baureferat beauftragt wird, die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet in Grünstreifen vorhandenen Stahlbügel entlang von schmalen Radwegen zu entfernen. Die Finanzierung soll aus der Nahmobilitätspauschale erfolgen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch, da es sich um Maßnahmen im Rahmen des Unterhalts des Verkehrsbegleitgrüns handelt, eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 08.04.2015 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Absperrungen im Bereich von Baumgräben an Straßen – in der Regel verzinkte Stahlbügel – dienen dem Schutz des Wurzelbereichs der Straßenbäume vor Verdichtung des Bodens durch unzulässiges Befahren mit Fahrzeugen.
Werden Baumschutzbügel auf der straßenabgewandten Seite, also entlang eines Rad- oder Fußweges eingebaut, ist dies als Folge eines immer wiederkehrenden, unerlaubten Befahrens dieser Einrichtungen durch Lieferfahrzeuge oder Fahrzeuge von Anwohnern erfolgt, die teilweise in den Baumgraben ausgewichen sind und entsprechende Schäden verursacht haben.
Neben dem Schutz des Wurzelbereiches haben diese Schutzeinrichtungen auch noch die positive Nebenwirkung, dass sie das unzulässige Befahren von Geh- und Radwegen erschweren und so Verkehrsbehinderungen für Radfahrer und Passanten durch parkende Fahrzeuge reduzieren.
Diese Maßnahmen haben sich meistens bewährt und zeigen Erfolg. Daher will das Baureferat an der bisherigen Verwendung von Schutzbügeln prinzipiell festhalten.Es kann aber durchaus vorkommen, dass es Einzelfälle gibt, in denen die Positionierung oder die Anzahl an Baumbügeln nicht mehr nötig ist, weil sich die Voraussetzungen für deren Aufstellung bzw. das Umfeld zwischenzeitlich geändert haben. Dies gilt auch für die Nymphenburger Straße und die Dachauer Straße. Das Baureferat wird beginnend mit diesen beiden Straßen sukzessive im Rahmen seiner Kapazitäten den Bestand überprüfen und dann im Bedarfsfall die Situation bereinigen. Von einem generellen Rückbau wird jedoch, wie oben bereits erläutert, abgeraten. Im Übrigen sind Unfälle, die aus parallel zu Radwegen aufgestellten Baumschutzbügeln resultieren, dem Baureferat bisher nicht bekannt.
Gemäß der geltenden Rechtsprechung dürfen Fahrräder außerdem im öffentlichen Raum abgestellt werden, soweit dadurch nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Das Baureferat hat in den letzten Jahren das Angebot an Fahrradabstellanlagen deutlich ausgeweitet. Zusätzlich führt das Baureferat jährlich eine stadtweite Schrottradaktion durch, wobei letztes Jahr wieder rund 3.000 Schrottfahrräder von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt wurden. Derzeit wird ein Pilotprojekt zusammen mit der Park+Ride GmbH durchgeführt, um neben den Schrotträdern auch aufgegebene Fahrräder aus den Fahrradabstellanlagen zu entfernen.
Es ist jedoch unvermeidbar, dass auch weiterhin Fahrräder an Verkehrszeichen, kleineren Bäumen, Baumschutzbügeln, etc. angesperrt werden. Im Regelfall ist hierdurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.