Elektromobilität 4: Öffentliche Ladeinfrastruktur in Neubaugebieten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Reinhold Babor, Michael Kuffer, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl, Sebastian Schall, Georg Schlagbauer und Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 23.4.2015
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (I) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem o.g. Antrag forderten Sie die Stadtverwaltung auf, in Neubaugebieten dafür zu sorgen, dass bis zu 20% der öffentlichen Parkplätze mit einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Ob dafür die Errichtung eigener Ladeterminals am Straßenrand oder die Lademöglichkeit über bestehende Elemente, wie z.B. Laternenmasten oder Parkscheinautomaten praktikabler sind, soll geprüft werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.05.2015 (Integriertes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität, IHFEM, Vorlagen Nr.: 14-20/V02722) das weitere Vorgehen in dieser Sache geregelt wurde.
Zu Ihrem Antrag vom 23.04.2015 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Nach o.g. Stadtratsbeschluss ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der räumlichen Standortplanung der Ladeinfrastruktur entsprechend den Zielen der Verkehrsentwicklungsplanung federführend beauftragt. Gemeinsam mit weiteren betroffenen Referaten (Baureferat, Kreisverwaltungsreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft) wird hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet, die geeignete und bedarfsgerechte Standorte ermittelt. Es werden hierbei auch die technischen Möglichkeiten einer möglichst wirtschaftlichen und praktikablen Einrichtung von Ladestationen erarbeitet. Ziel ist es, die planerische Grundlage für die Errichtung von ca. 200 Ladepunkten im Stadtgebiet München bis 2017 zu schaffen.
Bei der Planung der Infrastruktur für Elektromobilität im Stadtgebiet sind grundsätzlich die Ziele der Verminderung des Kfz-Verkehrs, der Verlagerung auf umweltgerechte Verkehrsmittel und der Verbesserung der Verkehrsbedingungen für den Wirtschaftsverkehr zu beachten. Ist der (private) Kfz-Verkehr nicht verminder- oder verlagerbar, so soll er möglichst stadtverträglich,z. B. mit Hilfe elektrischer Antriebe, abgewickelt werden. Nutzungshäufigkeit und Steuerung (möglichst kurze Fahrten zum Laden von Elektrofahrzeugen für Anwohnende, Vermeidung von Suchverkehr nach geeigneten Lademöglichkeiten, Vermeidung von zusätzlichen Fahrten zum Laden in die Stadt) sind zentrale Kriterien der Standortauswahl. Es wird geprüft, ob und wie in den Parkraummanagementgebieten innerhalb des Mittleren Ringes Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für E-Carsharing, für Anwohnende bzw. ortsansässige Gewerbetreibende mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden können, ohne gebietsfremden „Ladeverkehr“ in den Parkraummanagementgebieten und generell zusätzlichen motorisierten Individualverkehr zu erzeugen. Der Bedarf an Ladeinfrastruktur für E-Taxis, E-Carsharing und E-Lieferfahrzeuge sowie die Standorte konzipierter Mobilitätsstationen im Stadtgebiet und weitere Verknüpfungspunkte zu ÖV-Halten, wie P+R Standorte, wird bei der Erstellung eines Ladeinfrastruktur-Standortkonzepts berücksichtigt.
Einen Ausgangspunkt für die Entwicklung eines räumlichen Standortkonzepts für bedarfsgerechte und verkehrlich geeignete Ladeinfrastruktur wird der im Rahmen des Forschungsprojektes E-PLAN München entwickelte Masterplan E-Infrastruktur bilden, in welchem die komplette Ladeinfrastruktur für den Münchner Ballungsraum von der UniBwM modelliert wird. Die Entwicklung eines räumlichen Standortkonzepts ist innerhalb der Arbeitsgruppe sowie mit den Bezirksausschüssen abzustimmen. Anregungen und Wünsche hinsichtlich potentieller Standorte im öffentlichen Raum können hierbei aufgenommen werden, müssen jedoch auf verkehrliche, stadträumliche und infrastrukturelle Eignung im Prozess der Erstellung eines Ladeinfrastruktur-Standortkonzepts erst geprüft werden.
Alle aus diesem Prozess gewonnenen Erfahrungen werden bei künftigen Neubaugebieten auch Berücksichtigung finden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.