Zum Schutz vor Gentrifizierung kann das Kommunalreferat für die Stadt München in den so genannten Erhaltungssatzungsgebieten bei Immobilienverkäufen ein Vorkaufsrecht ausüben, um so die angestammten Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch Luxussanierung und entsprechenden Mietsteigerungen zu schützen. Um die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden, muss der eigentliche Käufer der Immobilie eine sogenannte Abwendungserklärung abgeben, mit der er sich verpflichtet, eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder unangemes-
sene Luxusmodernisierungen für maximal zehn Jahre zu unterlassen. „Bislang ging die Ausübung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Landeshauptstadt München mit der Verpflichtung einher, die erworbene Immo- bilie zu reprivatisieren, also dem freien Markt mit gewissen Auflagen wieder zur Verfügung zu stellen“, erläutert der Stellvertreter des Kommunalrefenten Edwin Grodeke.
Seit einem Grundsatzbeschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2014, dem die Regierung von Oberbayern zugestimmt hat, erfolgt eine Ausübung des Vorkaufsrechts nunmehr in der Regel zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Die von der Landeshauptstadt bei der Festlegung eines Erhaltungssatzungsgebiets verfolgten wohnungspolitischen Ziele können so dauerhaft durch die Gesellschaften gewährleistet werden. „Diese geänderte Vorkaufsrechtsausübung praktiziert das Kommunalreferat seit Frühjahr 2015“, sagt Grodeke weiter. „Die Bilanz bisher: Im Mai konnte das Kommunalreferat dem neuen Stadtratsbeschluss folgend ein Anwesen mit 16 Wohneinheiten in Haidhausen sichern, das mittlerweile im Eigentum der städtische Wohnbaugesellschaft GWG steht. Im heutigen Feriensenat befasste sich der Stadtrat mit einem weiteren Vorkauf bezüglich einer Immobilie in Haidhausen. Nach dem Beschluss und bei bestandskräftiger Ausübung kann das betroffene Gebäude mit den acht Wohneinheiten ebenfalls an die GWG übergeben werden.“