Durchfahrtsverbot für Radler in der Pfisterstraße?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 8.12.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„
Nach den Plänen von CSU und SPD im Münchner Stadtrat für den Umbau des Marienplatzes soll dieser in Zukunft für Fahrzeuge aller Art gesperrt werden. Die Ausweichroute für Fahrradfahrer soll in beiden Richtungen über die Sparkassenstraße führen.
Seit Neuestem ist jedoch die Einfahrt vom Hofgraben in die Pfisterstraße durch das Schild ‚Einfahrt verboten’ nach §267 StVO nicht mehr erlaubt. Damit ist auch die geplante Radlroute nicht mehr möglich.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wer hat das Aufstellen des Zeichens §267 StVO „Einfahrt verboten“ veranlasst? Wie verträgt sich dieses mit der geplanten Radlroute über die Sparkassenstraße?
Antwort:
Das bis zum 3.12.2014 an der Pfisterstraße angebrachte Zeichen 260 StVO („Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“) wurde häufig missachtet, so dass es in der Sparkassenstraße durch den Zweirichtungsverkehr wegen der schmalen Fahrbahn sowie durch Rückstauungen in der Münzstraße immer wieder zu Behinderungen und dadurch bedingte Lärm- und Abgasbelästigungen kam. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Polizeiinspektion 11, dem Bezirksausschuss 1 Altstadt-Lehel sowie dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung bestand Einvernehmen über den Austausch des Zeichens 260 StVO durch ein Zeichen 267 StVO („Verbot der Einfahrt“) und über ein Verbot der Zufahrt zur Tiefgarage „Alter Hof“ über den Hofgraben. Durch die höhere Akzeptanz des Zeichens 267 StVO wird zum einen erreicht, dass uner wünschter Durchgangsverkehr in Richtung Sparkassenstraße ausbleibt, zum anderen dass sich durch die Reduzierung des Begegnungsverkehrs die genanntenBehinderungen und Belästigungen minimieren. Das Kreisver waltungsreferat ordnete als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Umbeschilderung am 4.6.2014 an. Entgegen der verkehrsrechtlichen Anordnung wurden beim Austausch der Verkehrszeichen auf Grund eines Büroversehens auch die Zusatzzeichen 1022-10 StVO („Radfahrer frei“) entfernt. Diese wurden durch das Baureferat am 15.12.2014 wieder angebracht. Ebenfalls angebracht wurde das Zusatzzeichen „25m“, mit welchem die Erschließung der in der Pfisterstraße liegenden Grundstücks- bzw. Tiefgaragenzufahrten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege und des Anwesens Sparkassenstraße 19 wie früher über den Hofgraben sicher gestellt werden kann. Dies geschah auf den Wunsch des BA 1 hin.
Frage 2:
Wurde hier vergessen, ein Zusatzschild „Radfahrer frei“ aufzustellen? Wenn ja, wann wird dies nachgeholt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.