Nachgefragt: 600 Plätze für Wohnungslose – wer hat Anspruch?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 3.12.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
In Ihrer Anfrage vom 3.12.2014 führen Sie Folgendes aus:
„In seiner Vollversammlung am 22.10.2014 verabschiedete der Stadtrat – gegen die Stimme der BIA – unter TOP A 8 (‚Programm zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungs-losen’) die Schaffung von rund 3000 Bettenplätzen in München. Für dieses Vorhaben werden laut Beschlußvorlage Steuergelder in Höhe von 125 Mio. Euro in Anschlag gebracht. Es bleiben Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 3.12.2014 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Die in Rede stehende Beschlussvorlage aus dem Kommunal- und dem
Sozialreferat (Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 00955, im RIS unter: http:// www.ris-uenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/3443614.pdf) weist gegenüber rund 2400 Plätzen für „zusätzliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber“ auch ca. 600 „wohnungslose Personen“ aus, für die im Zuge des genannten Programms Unterbringungsplätze geschaffen werden sollen. Können von diesen 600 Plätzen nur Münchner Wohnungslose Gebrauch machen oder auch „zugereiste“ deutsche Obdachlose? Wie lange muss man obdachlos gewesen sein, um Anspruch auf einen dieser Plätze geltend machen zu können? Gilt der Begriff „wohnungslos“ auch für Studenten, die trotz intensiver Suche keinen bezahlbaren Wohnraum in München finden konnten? An welche Stelle können sich Studenten im Fall der Wohnungslosigkeit wenden?
Antwort:
Die Vergabe von Plätzen in der Hilfe bei akuter Wohnungslosigkeit erfolgt nach jeweiliger Einzelfallprüfung. Diese orientiert sich an der Rechtsprechung der zuständigen Verwaltungsgerichte. Die Unterbringung von Studierenden ist Aufgabe des Freistaats Bayern.
Frage 2:
Wo können sich Münchner Wohnungslose – in vergleichbarer Weise wie „Flüchtlinge“ in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Bayernkaserne – registrieren lassen, um sich um einen der ca. 600 Plätze zu bemühen?Antwort:
In Fällen von akuter Wohnungslosigkeit hilft die Abteilung zentrale Wohnungslosenhilfe (ZEW) im Amt für Wohnen und Migration. Als erste Anlaufstelle dient die Infothek in der Franziskanerstraße 8 im Amt für Wohnen und Migration. Bei drohender Wohnungslosigkeit können sich Bürgerinnen und Bürger an die jeweils zuständigen Sozialbürgerhäuser wenden.