Max-Joseph-Platz endlich entrümpeln!
Antrag Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 5.5.2015
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats- mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr an das Kreisverwaltungsreferat gerichteter Antrag hat eine kurzfristige Überprüfung des Stadtmobiliars sowie der Verkehrsbeschilderung und eine Aufwertung des Max-Joseph-Platzes zum Ziel.
Das Kreisverwaltungsreferat als Straßenverkehrsbehörde trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sowie der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug dieser Vorschriften ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürger- meister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Zu Punkt 1. Ihres Antrags:
„Der Max-Joseph-Platz wird in den nächsten Wochen von einer Kommis- sion aus Verwaltung, Vertreter der großen Anrainer und Stadtrat besichtigt und dabei gemeinsam festgelegt, wie der Platz kurzfristig, durch eine „Entrümpelung“ von Schildern und anderen „Accessoires“ deutlich verschönert werden könnte.“
Sie haben freundlicherweise zugestimmt, die Besichtigung in einem kleineren Rahmen unter Beteiligung des Bau- und Planungsreferates durchzuführen sowie das Ergebnis zusammengefasst zu erhalten. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bedanken.
Folgende Maßnahmen werden im Einvernehmen mit allen Beteiligten veranlasst:
Bereich Perusastraße:
-1 Fußgängerzonen-Schild mit Zusatzzeichen (Lieferverkehr) entfernen -1 Schild „Vorfahrt gewähren“ versetzen (wird an Fußgängerzonen-Schild angebracht)Bereich Residenzstraße:
-1 Fußgängerzonen-Schild in Überhöhe an Beleuchtungsmast entfernen -1 Fußgängerzonen-Schild am Straßenbeginn linksseitig entfernen
Höhe Residenz (Königsbau der Residenz)
-2 Verkehrszeichenrohre entfernen (eines davon mit Straßenbenennungs- tafeln)
-1 Fußgängerzonen-Schild mit Zusatz „Radfahren auf der abgesenkten Verkehrsfläche frei“ sowie
-1 Absperrsblende entfernen, dafür eine Fahrbahnmarkierung
(durchgezogene Linie) und Poller
Höhe Haltestelle der Sightseeing-Busse:
-2 Absperrblenden (groß) entfernen, dafür Fahrbahnmarkierung
(durchgezogene Linie) und Poller
-1 Verkehrszeichenrohr mit Haltverbot und Zusatzzeichen „auf diesem Platz“ entfernen
-1 Verkehrszeichenrohr mit Schild „Verbot der Einfahrt“ sowie 1 Schild „Haltverbot“ entfernen, dafür Fahrbahnmarkierung (durchgezogene Linie) und Poller
Sonstiges:
Die vier Zeitungsständer am Max-Joseph-Platz, die sich derzeit im Bereich des Taxistandplatzes befinden, sollen an die Südseite der Maximilianstraße, westlich des Hofgrabens verlegt werden.
Zu Punkt 2. Ihres Antrags:
„Die Verwaltung prüft die Vorgaben und fertigt eine Vorlage für den Stadtrat, wo die einzelnen Maßnahmen beschlossen und als Auftrag an die Verwaltung in einem engen Zeitrahmen zur Umsetzung zurückgehen.“
Wie einleitend bereits erwähnt, handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, deren Be-
sorgung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine Befassung des Stadtrats ist daher nicht vorgesehen.
Zu Punkt 3. Ihres Antrags:
„Die zuständigen Referate setzen diesen Beschluss bis spätestens in einem Jahr baulich um.“Das Baureferat wird in Kürze gebeten, die unter Frage 1 genannten Maßnahmen auszuführen.
Die Entscheidung über den Standplatz der Zeitungsständer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksausschusses. Die Bezirksinspektion Mitte wurde mit Schreiben vom 5.8.2015 gebeten, die hierfür
erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.